Hallo, heute flattert mir ein Verwarnungsangebot über 25 Euro ins Haus. Man wirft mir vor, in X-Stadt in der Y-Straße im absoluten Haltverbot geparkt zu haben. Ich war an diesem Tag auch dort und parkte wie andere auch in einer Straße mit Markierung die das Parken auf dem Gehweg und Straße zulässt, also halb und halb. Nur nahm ich kein Verbotsschild wahr (ich kenne die Stadt auch nicht näher) und ich stellte mich hinter ein geparktes Fahrzeug. Heut erhalte ich das Verwarnugnsangebot, mit meinem Auto drauf (Bild) und man sieht auch den weißen Strich auf dem Gehweg. Vorwurf länger als 1 Stunde VZ 283 StVO. Ich stelle nun fest, dass der Zeitstempel auf dem Bild 12:37 zeigt und auf dem Schreiben wird mir 17:38 Uhr vorgeworfen. Ich weiß, dass ich die Straße um 15:00 Uhr aufgesucht habe. Wie hoch sind meine Chancen, wenn ich nicht reagiere und das Bußgeldverfahren abwarte, da das Bild die falsche zeit zeigt? Danke Susi
Parken im absoluten HV-Beweismittel Foto-Uhrzeit falsch
13. Juni 2019
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Frage vom 13. Juni 2019 | 13:35
Von
Status: Frischling (20 Beiträge, 1x hilfreich)
Parken im absoluten HV-Beweismittel Foto-Uhrzeit falsch
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
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#1
Antwort vom 13. Juni 2019 | 14:37
Von
Status: Lehrling (1396 Beiträge, 429x hilfreich)
ZitatWie hoch sind meine Chancen, wenn ich nicht reagiere und das Bußgeldverfahren abwarte, da das Bild die falsche zeit zeigt? :
Nicht höher oder niedriger, als würde man die Sache gleich mit einem Telefonat aus der Welt schaffen. Außer das Kostenrisiko. Das steigert sich um mindestens 28,50€ Gebühren und Auslagen.
Ich verstehe den ganzen Sachverhalt nicht. Man hat also um 15:00 eine Straße aufgesucht und bis mind. 17:38 dort geparkt?
Einleuchtend, dass dies länger als eine Stunde ist, oder? Der Zahlendreher auf dem Foto wird sich aber zu Kosten von mind. 28,50€ gerne seitens der Behörde beheben lassen.
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