Parken in einer Sackgasse mit Wendehammer

29. November 2018 Thema abonnieren
 Von 
Webie
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 9x hilfreich)
Parken in einer Sackgasse mit Wendehammer

Guten Abend liebe Community,

ich hätte da mal eine Frage zu folgender Parksituation:

wir haben hier in der 30iger Zone eine Sackgasse mit Wendehammer. Am Ende der Straße sind auf beiden Seiten Einfahrten. Die Straße ist relativ größ für eine Sackgasse. Undzwar so, dass am Ende der Sackgasse drei Autos nebeneinander Parken können ohne das jemand behindert wird.

Es gibt keine Verbotsschilder in der Sackgasse, das einzige Schild ist eines mit halb auf dem Gehweg parken.

Würden jetzt am Ende der Sackgasse drei Autos Parken, parkt dann das mittlere Fahrzeug in zweiter Reihe?

Lg, Weber

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47585 Beiträge, 16824x hilfreich)

Zitat:
Würden jetzt am Ende der Sackgasse drei Autos Parken, parkt dann das mittlere Fahrzeug in zweiter Reihe?


Wenn ich das richtig verstehe, dann verstoßen alle 3 gegen § 12 Abs. 4 Satz 1 StVO , da alle senkrecht zum Fahrbahnrand parken.

Wenn ich das nicht richtig verstanden habe, dann bitte mit Skizze erläutern.

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#2
 Von 
Webie
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 9x hilfreich)

Ich habe mal kurz eine Skizze gemacht:

Skizze

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#3
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

Ich würde sagen: Ob Auto 1 und Auto 3 dort parken dürfen, hängt (an dieser Stelle etwas unsinnig) von der Breite der Straße ab. Das Parkplatzschild deutet aber drauf hin, dass die Strasse offenbar breit genug ist.

Auto 1 muss mit dem Heck, Auto 3 mit der Front zur Sackgasse parken und zwar jeweils am äußersten Rand.

Auto 2 steht mitten auf der Fahrbahn und darf da auf keinen Fall stehen, auch wenn er ggf. keinen stören sollte. Wobei natürlich... wo kein Kläger..

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#4
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

Nachtrag: Können auch größere LKW problemlos in den Einfahrten drehen, wenn A1 und A3 dort parken? Falls nein, würde das auch dafür sprechen, dass A1 und A3 dort nichts verloren haben.

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119970 Beiträge, 39810x hilfreich)

Zitat (von little-beagle):
Können auch größere LKW problemlos in den Einfahrten drehen, wenn A1 und A3 dort parken?

Das ist ziemlich irrelevant, denn in privaten Einfahrten haben die nichts zu suchen, geschweige denn diese für Wendemanöver zu nutzen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
die wölfin
Status:
Schüler
(324 Beiträge, 139x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von little-beagle):
Können auch größere LKW problemlos in den Einfahrten drehen, wenn A1 und A3 dort parken?

Das ist ziemlich irrelevant, denn in privaten Einfahrten haben die nichts zu suchen, geschweige denn diese für Wendemanöver zu nutzen.
Und was ist mit z.B. der Müllabfuhr? Gerade deswegen haben die Wendehammer ja meist diesen großen Radius. Und warum sollten dort keine LKW (z.B. zur Möbellieferung) hin dürfen?

Signatur:

"Der unzufriedene Mensch findet keinen bequemen Stuhl." (Benjamin Franklin)

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#7
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

Harry meinte die PRIVATEN Einfahrten und damit hat er natürlich recht. Ich konkretisiere also meine Frage:

Können auch größere LKW problemlos wenden, wenn A1 und A3 dort parken, insbesondere ohne die privaten Grundstücke befahren zu müssen?

Es reicht ja eben nicht aus, dass nur die Anwohner beim Befahren ihrer Grundstücke nicht behindert werden.

0x Hilfreiche Antwort


#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119970 Beiträge, 39810x hilfreich)

Zitat (von little-beagle):
Können auch größere LKW problemlos wenden, wenn A1 und A3 dort parken, insbesondere ohne die privaten Grundstücke befahren zu müssen?

Und falls sie das nicht können, wäre es den Fahrzeugführer zumutbar, das diese rückwärts wieder herausfahren können?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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