Parken in verkehrsberuhigtem Bereich

18. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
Knallfrosch86
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Parken in verkehrsberuhigtem Bereich

Hallo,

ich habe einen Bescheid über ein Verwarngeld iHv. 10€ bekommen, in dem mir vorgeworfen wird am 11.12.2010 innerhalb eines verkehrsberuhigten Bereiches außerhalb der gekennzeichneten Parkflächen geparkt zu haben.

Dagegen habe ich Widerspruch eingelegt, mit der Begründung:

An besagtem Tag, wollte ich mit meiner Mutter zum Weihnachtsmarkt. Da wir nicht ortsansässig sind, waren wir erfreut darüber, dass wir in der Innenstadt noch freie Parkflächen vorfanden.
Deshalb befuhren wir den für uns eindeutig als Parkplatz erkennbaren Teil der Breiten Straße, da dieser laut einem dort befindlichen Verkehrsschild als Parkplatz ausgewiesen war. Durch den vorhandenen Schneematsch waren keinerlei Markierungen ersichtlich, die das Parken einschränkten. Aufgrund dessen orientierten wir uns an Fahrzeugen Ortsansässiger und stellten unser Auto in einer bereits vorhandenen Reihe von drei weiteren Fahrzeugen ab.
Uns war nicht bewusst eine Ordnungswidrigkeit zu begehen, da keine vorgeschriebene Parkordnung ersichtlich war und bitten hiermit darum von einem Verwarnungsgeld abzusehen.


Meinem Widerspruch wurde nicht entsprochen, "da die vorgebrachten Gründe es nicht rechtfertigen, die Verwarnung zurückzunehmen."

Was meint ihr dazu?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muran
Status:
Lehrling
(1332 Beiträge, 1048x hilfreich)

Wegen 10 Euros so ein Aufwand?
- Ortunkenntnis kann muß aber nicht entschuldigen.
Wenn eine Parkfläche in einer verkehrsberuhigten Zone nicht eindeutig erkennbar ist, dann sollte man da auch nicht Parken.


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#2
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

eigentlich wiedersprichst du dir in deinem Widerspruch selber.

Du schreibst, du bist nicht Ortskundig, da nicht ortsansässig, schreibst aber im gleichen zu, du hast dich an Fahrzeugen Ortsansässiger orientiert. Woher weisst du denn, dass es Ortsansässige sein sollen? Nur weil evtl Landkreis übereinstimmen? Sorry, aber daraus kann man noch lange keine Ortsansässigkeit herleiten, ausser du kennst die Halter des Fahrzeugs und weisst, dass diese wirklich ortsansässig sind.

Ich nenne meinen Landkreis jetzt mal XY, wohne aber rund 25Km von der Stadt weg, die mein Kennzeichen beschreibt, parke jetzt mein Auto in besagter Stadt ab, dann bin ich aber nur wegen dem XY auf meinem Kennzeichen noch lange nicht ortskundig oder ortsansässig ;)

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#3
 Von 
andreas124
Status:
Lehrling
(1570 Beiträge, 463x hilfreich)

Wie bereits erwähnt, ist Parken im einen Verkehrsberuhigten Bereich nur in den gekennzeichneten Flächen erlaubt.
Jetzt zu sagen, wie fläschen wären durch den Schnee nicht erkennbar und so haben wir uns dorthin gestellt wo schon andrer Standen ist zu einfach.
Man hätte vielmehr wenn man es nicht weiß davon ausgehen müssen das das Parken verboten ist.
Wenn du das Verwarngeld jetzt nicht fristgerecht bezahlt, dann wird ein Bußgeldbescheid erlassen in den noch 23,50 EUT Gebühren hinzu kommen.

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#4
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13742 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo Knallfrosch86,

ich sehe es ähnlich wie meine Vorredner.

Das Argument, dass ein Verbot durch eine Schneedecke nicht erkennbar war, zieht imho nur, wenn grundsätzlich das Parken erlaubt ist und man dann zufällig etwa auf einer Sperrfläche steht (was man u.U. nicht annehmen konnte/musste).

Hier ist es aber genau umgekehrt, in einem verkehrsberuhgtigten Bereich darf man halt nirgendwo parken, es sei denn, es ist ausdrücklich erlaubt (gekennzeichnete Fläche). Und da du die Kennzeichnung nicht gesehen hast, war dort folglich - für dich - Parkverbot, im Zweifel musst du zumindest davon ausgehen.

Dass auch noch andere falsch geparkt haben, ist regelmäßig ohne Bedeutung. Vielleicht parken die Ortskundigen ja sogar absichtlich falsch, weil sie wissen, dass dort selten bis nie kontrolliert wird?

Ich würde jedenfalls bezahlen, allein die Gebühren des Bußgeldbescheides würden die Strafe ja schon vervielfachen.

Sei froh, dass(?) es noch keinen Bußgeldbescheid gab.

MfG Stefan

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#5
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1940x hilfreich)

quote:
Deshalb befuhren wir den für uns eindeutig als Parkplatz erkennbaren Teil der Breiten Straße, da dieser laut einem dort befindlichen Verkehrsschild als Parkplatz ausgewiesen war.
Wie sah denn die Beschilderung aus? Skizze oder Foto wäre hilfreich.

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"Nachfragen bitte im Forum stellen. Entsprechende PNs werde ich ab sofort nicht mehr beantworten."

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