Frage: Ist es zulässig, wenn innerhalb einer Parkverbotszone(Zeichen 290/ 292) sowohl Flächen zum Parken, als auch Parkverbotsflächen mit gesonderter Beschilderung nochmals gekennzeichnet sind? Wird dadurch die Rechtswirksamkeit der Zonenbeschilderung nicht aufgehoben? In meinem konkreten Fall parkte ich mein Auto außerhalb besagter Flächen, jedoch innerhalb der Zone. Lohnt sich ein Einspruch?
Parken innerhalb einer Parkverbotszone (Zeichen 290/292)
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Also einen Einspruch würde ich in dem Fall riskieren!!
Bei unklarer Ausschilderung kann man vom Fzg-Führer nur bedingt eine korrekte Auslegung aller angebotenen Zeichen erwarten!
Sind die zusätzlichen Park/Parkverbots-Zeichen von offizieller Seite aufgestellt oder z.B. von Ladenbesitzern, die ihre Kundschaft "anlocken" wollen?
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"Die meisten Aufgaben lösen sich von selbst. Man darf sie nur nicht dabei stören!"
Die zusätzlichen Park/Parkverbotszeichen wurden zumindest in Abstimmung mit der komunalen Verkehrsbehörde aufgestellt, da es sich um ein Wohngebiet handelt, die Anliegerstraßen im öffentlichen Bereich liegen und auch vom örtlichen Ordnungsamt kontrolliert werden.
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