Parken mit Motorrad auf "Gehweg"

12. Juli 2018 Thema abonnieren
 Von 
Schmiedl
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 1x hilfreich)
Parken mit Motorrad auf "Gehweg"

Hallo,
Ich habe das Motorrad meines Vaters auf einem Seitenstreifen geparkt auf dem ständig viele Autos parken. Ausserdem steht dort Sperrmüll wie eine alte Couch und Pflanzen wuchern in den angeblichen "Gehweg". Ich persönlich habe dort noch nie einen Fußgänger gehen sehen, obwohl ich direkt gegenüber wohne. Jeder Fußgänger hier nimmt eigentlich den gepflasterten Gehweg auf der anderen Straßenseite. Nun habe ich trotzdem einen Strafzettel für Parken auf dem Gehweg dafür bekommen. Interessanterweise habe ich an keinem der Autos in der Nähe einen Strafzettel gesehen sondern nur an meinem Motorrad. Macht es Sinn hier Wiederspruch einzulegen? Strafe beläuft sich auf 30€ und Ort ist Köln.

Hier noch Fotos von dem Ort des Geschehens:
https://ibb.co/dWFxhT
https://ibb.co/iGyHhT

Das Motorrad stand zum Zeitpunkt des Strafzettels rechts vom Randstein

vielen Dank

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47499 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
Das Motorrad stand zum Zeitpunkt des Strafzettels rechts vom Randstein


Bei den Autos würde ich sagen, dass die auf einem Gehweg parken, beim Motorrad dagegen nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Schmiedl
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von hh):
Zitat:
Das Motorrad stand zum Zeitpunkt des Strafzettels rechts vom Randstein


Bei den Autos würde ich sagen, dass die auf einem Gehweg parken, beim Motorrad dagegen nicht.


Ich präzisiere meine Aussage nochmal: zum Zeitpunkt des Strafzettels war das Motorrad auf der anderen Seite des Randsteins als auf dem Bild gezeigt.

Geht mir auch weniger um das stand es auf dem Gehweg sondern mehr um: Ist das ein Gehweg, woher weiß ich dass das ein Gehweg ist

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10652 Beiträge, 4201x hilfreich)

Zitat (von Schmiedl):
Ist das ein Gehweg, woher weiß ich dass das ein Gehweg ist


Das brauchst Du gar nicht wissen, es ist offensichtlich, dass das nicht mehr zur Fahrbahn gehört.

Zitat (von Schmiedl):
Macht es Sinn hier Wiederspruch einzulegen?


Nein.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47499 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
Ich präzisiere meine Aussage nochmal: zum Zeitpunkt des Strafzettels war das Motorrad auf der anderen Seite des Randsteins als auf dem Bild gezeigt.


Dann ist der Strafzettel berechtigt.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Schmiedl
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich habe dazu noch folgendes gefunden:

"Nach einhelliger Auffassung (vgl. nur OLG Düsseldorf NZV 1994, S. 372 ; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 37. Aufl., § 25 StVO Rdn. 12, jeweils mit weiteren Nachweisen), der sich der Senat anschließt, handelt es sich bei einem Gehweg um einen Weg, der für Fußgänger eingerichtet und bestimmt ist, von der Fahrbahn räumlich getrennt und als Gehweg -durch Pflasterung, Plattenbelag oder auf sonstige Weise- äußerlich erkennbar ist."

http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&nr=3044

und finde ja dass der angebliche Gehweg nicht klar als solcher erkennbar ist... mal sehen was die Stadt dazu sagt.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von Schmiedl):
Nun habe ich trotzdem einen Strafzettel für Parken auf dem Gehweg dafür bekommen.
Klar, denn Parken auf dem Gehweg ist verboten. Widerspruch ist zwecklos.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.013 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen