Parken mit Motorrad in VBB

26. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
Biker70
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Parken mit Motorrad in VBB

Hallo zusammen,

ich wohne in einer Spielstraße und stelle aufgrund der sehr begrenzten Parkmöglichkeiten mein Bike vor meiner Haustüre auf den seitlichen Abwassergitterstreifen ab (nicht asphaltiert)...dieser grenzt direkt an mein Grundstück. Gehweg ist nicht vorhanden.

Nun habe ich einen Strafzettel über 15,- Euro erhalten: "da es auf öffentlicher Verkehrsfläche geparkt war".

Kann mir jemand helfen, da ich denke, dass es sich bei dem Abwassergitter um ein Bankett und somit nicht eine öffentliche Verkehrsfläche ist.

Kann gerne Beweisfoto der Stadt senden

Danke im voraus
Christian
 

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von Biker70):
Kann gerne Beweisfoto der Stadt senden
Mach mal. Bei einem Bilderdienst hochladen und hier verlinken..


Zitat (von Biker70):
da ich denke, dass es sich bei dem Abwassergitter um ein Bankett und somit nicht eine öffentliche Verkehrsfläche ist.
Wenn es nicht dein Grundstück ist, ist es wohl öffentliche Verkehrsfläche. Der Seitenstreifen einer Straße gehört da imho mit dazu. So wie die auf dem Foto.

Bildquelle Envirotek

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47635 Beiträge, 16838x hilfreich)

Es handelt sich nur dann nicht um eine öffentliche Verkehrsfläche, wenn die Fläche privat wäre. Verwechsle bitte nicht "öffentliche Verkehrsfläche" mit "Fahrbahn".

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#3
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5547 Beiträge, 2499x hilfreich)

Zitat (von Biker70):
dieser grenzt direkt an mein Grundstück


Damit ist es nicht auf deinem Grundstück, und somit öffentliche Verkehrsfläche.

Wenn dort kein Parkplatz markiert ist (davon lese ich nichts), ist die Strafe berechtigt.

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#4
 Von 
Biker70
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Kannst du mir einen Bilderdienst nennen??? Danke

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#5
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

das mit dem Bild kannst du dir eigentlich sparen, egal ob da Rasensteine leigen, ein Gitter liegt oder rasen wäre, solange es nicht privates Gelände ist, ist es immer öffentlicher Verkehrsraum. Und in Verkehrsberuhigten Zonen darf man nur in gekennzeichneten Flächen parken, daher auch von mir, zahl das Ding und gut ist und parke demnächst einfach Gesetzeskonform ;)

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120225 Beiträge, 39853x hilfreich)

Zitat (von Biker70):
da ich denke, dass es sich bei dem Abwassergitter um ein Bankett und somit nicht eine öffentliche Verkehrsfläche ist.

Was soll ein Bankett am Fahrbahnrand denn sonst sein? Naturschutzgebiet? Ruhezone?



www.fotos-hochladen.net ist ein Bilderdienst mit dem man kostenlos die Scans hierhin verlinken kann.
Den Link dann einfach hier posten oder aus der Symbolleiste das Dritte Symbol von rechts auswählen und den Link dort eintragen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#7
 Von 
Autoknacker
Status:
Beginner
(68 Beiträge, 23x hilfreich)

Eine Spielstraße darf man gar nicht befahren, also auch nicht parken.

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#8
 Von 
Biker70
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Es ist ein verkehrsberuhigter Bereich (Spielstraße) - keine Fußgängerzone.

Danke an alle für die Hilfe - werde das Ding zahlen und gut.

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