Parken mit Parkschein und Zusatzschild

9. April 2010 Thema abonnieren
 Von 
Falschparkerle
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 1x hilfreich)
Parken mit Parkschein und Zusatzschild

Hallo, vllt kann mir hier jemand helfen.
Bei uns in der Gegend wurden Parkautomaten aufgestellt.
Nun ist die Parkfläche wie folgt beschildert.
Ein Parkplatzschild " P" Zusatz "mit Parkschein" und da drunter ein weißes Schild mit schwarzer Schrift "Zwei Stunden frei"
Darf ich dort nun zwei Stunden ohne Parkschein parken, etwa mit Parkscheibe,
oder wie soll ich das sonst verstehen?
Gruß das Falschparkerle

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5 Antworten
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#1
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1938x hilfreich)

Das kann man nicht verstehen, da die Beschilderung so unzulässig ist. Zusatzzeichen beziehen sich stets auf das Hauptzeichen. Was das Hauptzeichen und das erste Zusatzzeichen angeht ist die Sache klar, eindeutig und zulässig. Das zweite Zusatzzeichen ist unzulässig und kann keine rechtliche Wirkung entfalten. Das ergibt sich schon daraus, dass das "frei" eine Ausnahme bedeutet, die sich nur auf ein Verbotszeichen beziehen kann.

Ich vermute mal (ist aber reine Spekulation) dass mit dieser Beschilderung die Höchstparkdauer mit Parkschein auf 2 Stunden begrenzt werden soll.

Nun stellt sich die Frage ob die Beschilderung insgesamt unzulässig ist und somit nach den Regeln des §§ 12 StVO geparkt werden darf, oder ob nur das zweite Zusatzzeichen unzulässig ist und somit nach den Regeln des Haupt- und des ersten Zusatzzeichens geparkt werden darf. Eine Frage über die sich Juristen sicherlich vortrefflich und mit ungewissem Ausgang streiten könnten. Ich persönlich halte die erste Variante für zutreffend. Also Parken mit Parkschein erlaubt. Ohne Parkschein ist das Parken verboten und kostet bei Zuwiderhandlung 5€.

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"Nachfragen bitte im Forum stellen. Entsprechende PNs werde ich ab sofort nicht mehr beantworten."

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#2
 Von 
guest-12312.04.2010 09:55:19
Status:
Beginner
(102 Beiträge, 22x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1938x hilfreich)

Kennst Du die Örtlichkeit? Wo darf man denn bitte 2h kostenlos mit Parkschein parken?

Die Brötchentaste zum Ziehen eines kostenlosen Parkscheins ist mir durchaus bekannt. Aber wo bitte gibt es eine Brötchentatste, die zum kostenlosen Parken bis zu 2h berechtigt?

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"Nachfragen bitte im Forum stellen. Entsprechende PNs werde ich ab sofort nicht mehr beantworten."

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12312.04.2010 09:55:19
Status:
Beginner
(102 Beiträge, 22x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Falschparkerle
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,

zuerst einmal vielen Dank für die Antworten.
Neuerdings ist das "frei" auf dem Zusatzschild überklebt.
Es scheint wohl wirklich so zu sein, dass eine max. Parkdauer gemeint war.

LG FP

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