Parken neben Feuerwehrzufahrt

2. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
chakuza-nemesis
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Parken neben Feuerwehrzufahrt

Hallo zusammen,

Ich habe vor etwa 1 Monat einen Brief von der Polizei bekommen in dem ich beschuldigt wurde vor oder in einer amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrt geparkt zu haben. Ich hatte daraufhin Wiederspruch eingelegt.
Heute habe ich nun von der Stadt einen Brief bekommen, in welchem mir dasselbe vorgeworfen wird(zur selben Zeit).
Ich vermute das es sich um ein und dasselbe vergehen handelt da jeweils als Zeuge ein "PVB PHR Neubrandenburg" angegeben wurde, nur in dem heutigem war dann auch ein Name mit dabei.
Bei dem ersten schreiben hatte ich ein Kassenzeichen und bei dem heutigen ein Aktenzeichen.
Außerdem soll ich nun die 35€ + 28,50€ Gebühren und Auslagen zahlen.

Leider kenne ich mich damit nicht aus, ich geh davon aus das es eine Art Mahnung sein soll, aber ich habe doch einen Wiederspruch eingelegt.

Ganz kurz zu Sache selber, ich habe bei uns in der Straße mit ausreichend Platz neben einer Feuerwehrzufahrt geparkt. Das Ordnungsamt ist fast täglich in der Straße und verteilt Knäulchen, aber auf diesem Parkplatz wo ich stand noch nie. Nur ist die Polizei nun anscheinend anderer Meinung.

Hier ein Bild von der Situation.
https://imgur.com/a/biW8I
Ich stand dort wo das mit dem roten Pfeil markierte Auto steht.

Kann mir da einer einen Rat geben wie ich mich verhalten soll?
Wieder Wiederspruch einlegen?

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5540 Beiträge, 2498x hilfreich)

Warum hast du eigentlich Widerspruch eingelegt?
Du stehst doch mehr als deutlich in der Feuerwehrzufahrt.

Du solltest zahlen. Alles andere macht die Sache für dich teurer.

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#2
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

So wie der Vorredner sagt. Ergänzend möchte ich noch schreiben, warum man zwei "Briefe" bekommen hat. Der erste war vermutlich ein Verwarngeld, welches einem von der Polizei angeboten wurde. Diesem hat man, warum auch immer, widersprochen. So wurde es an die Bußgeldstelle zur "prüfung" weitergegeben. Dabei entstehen Bußgeldgebübren von ebendiesen 28,50€. Natürlich wurde dem Widerspruch nicht stattgegeben. Die Sache ist ja auch hier recht eindeutig. Der nächste Schritt wäre es dann diesem Bußgeldbescheid (hat nichts mit Mahnung) zu widersprechen. Dann kann man sich entsprechend von einem Richter erklären lasse, warum man dort nicht zu parken hat. Zu entsprechenden Kosten.

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#3
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von chakuza-nemesis):
Parken neben Feuerwehrzufahrt
Nein, falsche Überschrift! Du stehst ganz klar in der Feuerwehrzufahrt.
Durch deinen Widerspruch hast du weitere Kosten verursacht die du natürlich auch zu tragen hast. Das Knöllchen ist voll und ganz gerechtfertigt. Wie kommst du auf die Idee "neben" einer Feuerwehrzufahrt geparkt zu haben?

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

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#4
 Von 
chakuza-nemesis
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Erst mal vielen Dank für die schnellen Antworten.

Ich bin bisher immer davon ausgegangen das sich die Feuerwehrzufahrt nur links befindet und diese durch den abgesenkten Bordstein markiert wurde. Dass ich und andere Jahrelang vorher keine Strafe bekommen haben hatte meine Vermutung auch bekräftigt. Da ich mir aber nicht 100 Prozentig sicher war hatte ich auch Google bemüht, wodurch ich auf folgendes Gerichturteil vom OLG Hamm gestoßen bin:

http://www.verkehrslexikon.de/Texte/Feuerwehrzufahrt02.php

Wenn ich das richtig interpretiere sind laut diesem Urteil die Bordsteinabsenkungen egal, es muss nur im 90Grad Winkel bis zur Fahrbahn ausreichend Platz gelassen werden.
Nun passen dort wahrscheinlich 2 oder 3 Feuerwehr Fahrzeuge durch, weshalb ich mir eigentlich recht sicher war im Recht zu sein.

Vieleicht sehe ich das ja falsch, lasse mich auch gerne eines Besseren belehren.

Ich werde aber wahrscheinlich euren Rat berücksichtigen und das Geld bezahlen, ich habe zwar eine Rechtsschutz aber den Stress will ich mir dann doch nicht antuen.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
chakuza-nemesis
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Zitat (von chakuza-nemesis):
Parken neben Feuerwehrzufahrt
Nein, falsche Überschrift! Du stehst ganz klar in der Feuerwehrzufahrt.
Durch deinen Widerspruch hast du weitere Kosten verursacht die du natürlich auch zu tragen hast. Das Knöllchen ist voll und ganz gerechtfertigt. Wie kommst du auf die Idee "neben" einer Feuerwehrzufahrt geparkt zu haben?


Da das Schild wie auf dem Bild zu sehen links am Fahrbahnrand steht, für mich sieht das aus wie eine Sackgasse mit einer Feuerwehrzufahrt am linken Fahrbahnrand.

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119554 Beiträge, 39740x hilfreich)

Die gepflasterte Fläche zählt mit zur Feuerwehrzufahrt.
Wenns in dem gelben Haus brennt wird dort z.B. die Drehleiter platziert.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von chakuza-nemesis):
......für mich sieht das aus wie eine Sackgasse mit einer Feuerwehrzufahrt am linken Fahrbahnrand.
Auch die komplette gepflasterte "Straße" ist Teil der Feuerwehrzufahrt. Dort hat niemand zu parken.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

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#8
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16470 Beiträge, 9285x hilfreich)

Sehe ich auch so. Die gesamte gepflasterte Fläche scheint zur Feuerwehraufstellfläche zu gehören (Drehleiter für Menschenrettung aus oberen Stockwerken).

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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