Parken ohne gültigen Parkschein

10. November 2010 Thema abonnieren
 Von 
Shihaya
Status:
Lehrling
(1068 Beiträge, 468x hilfreich)
Parken ohne gültigen Parkschein

Ich habe am 08.11. ohne gültigen Parkschein geparkt und hatte auch prompt ein Knöllchen unter dem Scheibenwischer.
Es war ein normaler Papierzettel im Thermodruckverfahren bedruckt mit "wichtigen Hinweisen" auf der Rückseite.
Ich zitiere einmal daraus:
... Wegen der von Ihnen begangenen Verkehrsordnungswidrigkeit ist deshalb nach §§ 56 , 57 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) eine gebührenpflichtige Verwarnung festzusetzen.
Sie können die Angelegenheit unbürokratisch und ohne weitere Folgen erledigen, indem Sie das Verwarnungsgeld sofort, spätestens aber innerhalb einer Woche, an folgende Bankverbindung zahlen: ...
Wenn Sie mit der Verwarnung nicht einverstanden sind, haben Sie die Möglichkeit, sich bei der Stadt ... zu dem Vorwurf zu äußern. In diesem Fall warten Sie bitte den Erhalt des schriftlichen Anhörungsbogen ab.
Sollte von Ihnen weder eine Zahlung noch eine Äußerung erfolgen, wird der Vorgang zur Einleitung eines Bußgeldverfahrens an den Landkreis ... abgegeben. Dieses ist in der Regel mit höheren Kosten für Sie verbunden. ...

Ich habe das so verstanden: Wenn ich das Knöllchen innerhalb von einer Woche bezahle, erspare ich der Stadt das Zusenden eines Anhörungsbogens. Ansonsten ist sie verpflichtet mir einen Anhörungsbogen/Verwarngeldangebot zuzuschicken und eine neue Frist zu setzen, bevor ein Bußgeldverfahren eingeleitet wird.
Darf das Verwarngeld in dem Anhörungsbogen höher sein, als in dem Knöllchen hinter dem Scheibenwischer? Dürfen hier vielleicht zusätzliche Bearbeitungsgebühren berechnet werden?
Denn immerhin hätte das Knöllchen durch Regen und Wind den Weg alles Irdischen gehen können und ich hätte vor dem Anhörungsbogen nie etwas davon erfahren.

Gruß

Shihaya

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"Ich bin nur verantwortlich für das, was ich sage und nicht für das, was ihr versteht!"

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3 Antworten
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#1
 Von 
andreas124
Status:
Lehrling
(1570 Beiträge, 463x hilfreich)

Wenn du das Verwarngeld nicht fristgerecht bezahlt, gibt es 2 Möglichkeiten, entweder die Behörde sendet dir ein erneutes Verwarngeldangebot zu, dazu ist Sie aber nicht verpflichtet, oder du erhälst gleich einen Bußgeldbescheid, bei denen Gebühren in Höhe von 23,50 EUR anfallen.

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#2
 Von 
Shihaya
Status:
Lehrling
(1068 Beiträge, 468x hilfreich)

Also bist du der Meinung, dass der Zettel unter dem Scheibenwischer schon ein ordnungsgemäß zugestelltes, gültiges Verwarngeldangebot ist.
Wie passt das dann mit den Hinweisen auf der Rückseite zusammen?

Gruß

Shihaya

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#3
 Von 
andreas124
Status:
Lehrling
(1570 Beiträge, 463x hilfreich)

Die Vorgehensweiße ist von Stadt zu Stadt unterschiedlich, in deinen Fall, ist berits auf den Zettel am Schreibenwischer alle relevanten Daten vorhanden, so das diese eine Ordnungsgemäße Verwarnung dar, selbst wenn diese durch irgendwelche Umstände abhanden gekommen sein sollte, spielt das keine Rolle, da man ja auf eine Verwarnung keinen Rechtsanspruch hat.
Dann gibt es Städte, die nur eine Information hinder die Scheibenwischer klemen, wo draufsteht, das man in der nächsten Zeit Post vom Ordnungsamt erhält.

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