hallo,
woll'n wir mal seh'n, welche Meinung die Experten hier vertreten!
LKW parkt auf ganz klar ersichtlichen PKW - Parkplatz, liegt ja auf der Hand, dass diese mit der Schnauze schon auf dem Damm (Wohngebietsstraße) hinausragen.
Wenn sich also 2 PKW auf gleicher Höhe begegnen - aneinander vorbei fahren - würden sie unweigerlich die Schnauze des LKW rasieren.
Wie ist hierzu eure Meinung, ist diese Parkweise gestattet, bzw. dürfen die genannten Fahrzeuge überhaupt so im Wohngebiet parken?
Es ist übrigens kein riesiger Parkplatz gemeint, sondern nur die gekennzeichneten Stellplätze, vor den Wohnhäusern quer zur Fahrbahn.
Danke!
MfG, P.
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"Es kann sich nichts ändern, wenn man zum Ändern nicht bereit ist!"
Parken von LKW auf PKW Parkplätze!
quote:Er darf dort nicht parken wenn das Fahrzeug über die Markierung hinausläuft.
sondern nur die gekennzeichneten Stellplätze
Zudem dürfen in reinen Wohngebieten LKW über 7,5t nachts nicht regelmäßig parken.
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"Nachfragen bitte im Forum stellen. Entsprechende PNs werde ich ab sofort nicht mehr beantworten."
hi Freudenfeuer,
danke, sehe ich ebenfalls genauso wie du, wie denkst du, bezugnehmend auf das Parken vor den Wohnhäusern, bei kleineren Fahrzeugen, mit LKW Zulassung
, wesentlich größer und länger als z.B. ein VW-Bus, aber immer noch unter 7,5 t?
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"Es kann sich nichts ändern, wenn man zum Ändern nicht bereit ist!"
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Wenn das Fahrzeug innerhalb der Markierung steht und nicht über diese hinausragt ist das in Ordnung. Übrigens auch mit einem LKW über 7,5t sofern er nicht regelmäßig
zwischen 22 und 6 Uhr oder an Sonn- und Feiertagen in einem reinen Wohngebiet geparkt wird.
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"Nachfragen bitte im Forum stellen. Entsprechende PNs werde ich ab sofort nicht mehr beantworten."
Wenn diese aber in die Fahrbahn hineinragen, so ist das eben nicht gestattet, und diese Mini-LKW - Vattenfall hat solche Fahrzeuge - sind breiter und wesentlich länger als ein PKW, sie ragen deswegen schon automatisch über bzw. in die Fahrbahn hinein.
Das kann doch so nicht verkehrstechnisch gesehn i. O. sein, die Wohngebietsstraßen haben ja nun wahrlich nicht die Breite einer Hauptstraße.
Warte in meiner Gegend nur darauf, bis es mal knallt, dann wüsste man es 100%ig!
Danke dir für deine Antworten!
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"Es kann sich nichts ändern, wenn man zum Ändern nicht bereit ist!"
Nochmal:
Stehen sie innerhalb der markierten Parkflächen ist alles OK
Ragen sie darüber hinaus kann das als Ordnungswidrigkeit geahndet werden
Knallt es muss sich derjenige der rein gefahren ist fragen lassen ob er die Augen offen hatte. Die Tatsache, dass ein Fahrzeug über die markierte Parkfläche hinausragt begründet kein Recht dieses zu rammen.
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