Hallo zusammen, kürzlich habe ich vor einer Feuerwehrzufahrt geparkt. Da das Schild nicht direkt vor der Fläche steht und die Pflastersteine grau sind wie alle Pflastersteine der Parkflächen, habe ich es nicht gesehen.
Nun frage ich mich, ob die Kennzeichnung der Fläche ausreichend ist:
http://jupiter.workupload.com/image/MxrBGNRp
http://jupiter.workupload.com/image/tDE0vaDy
Gruß
Kuno
Parken vor Feuerwehrzufahrt - schlecht sichtbare Beschilderung
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
gem. §12 STVO ist das Parken vor einer Bordsteinabsenkung verboten.
Also für mich ist die Zufahrt genug gekennzeichnet. Das Pflaster hat eine andere Farbe und das Schild ist auch angebracht. Dass das Schild nicht rechts steht, ist doch klar: Es würde beim einfahren auf die Fläche behindern
-- Editiert von cirius32832 am 25.04.2015 21:48
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Abgesehen davon:
Da steht ein gut sichtbares, sauberes, ledbares Schild das zur Steigerung der Signalwirkung sogar noch rot umrandet ist
Und ja, es ist auch Autofahrern zuzumuten sich umzuschauen, über Augenhöhe zu schauen und asch ein paar Meter vor und zurück zu gehen um die Legalität des Parkplatzes zu ergründen.
Zitat:Nun frage ich mich, ob die Kennzeichnung der Fläche ausreichend ist:
Ich sehe die Beschilderung als ausreichend an.
Ich empfinde die Beschilderung nicht als "schlecht sichtbar"Zitatschlecht sichtbare Beschilderung :
Ich glaube, das hätte mir hier auch passieren können - zumindest bei Dämmerung oder Dunkelheit.
Der §12 STVO (Parken vor einer Bordsteinabsenkung verboten) ist den Meisten wohl nicht bekannt (ich weiß, das schützt vor Strafe nicht) und hält sie nicht vom (vermeintlich richtigen) Parken ab.
Also ideal ist diese Kennzeichnung nicht!
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
5 Antworten
-
8 Antworten
-
26 Antworten
-
13 Antworten
-
13 Antworten
-
9 Antworten