Parken vor Feuerwehrzufahrt - schlecht sichtbare Beschilderung

24. April 2015 Thema abonnieren
 Von 
Kuno123mitglied
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Parken vor Feuerwehrzufahrt - schlecht sichtbare Beschilderung

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
epoeri
Status:
Lehrling
(1709 Beiträge, 408x hilfreich)

gem. §12 STVO ist das Parken vor einer Bordsteinabsenkung verboten.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7242 Beiträge, 1525x hilfreich)

Also für mich ist die Zufahrt genug gekennzeichnet. Das Pflaster hat eine andere Farbe und das Schild ist auch angebracht. Dass das Schild nicht rechts steht, ist doch klar: Es würde beim einfahren auf die Fläche behindern

-- Editiert von cirius32832 am 25.04.2015 21:48

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120276 Beiträge, 39863x hilfreich)

Abgesehen davon:
Da steht ein gut sichtbares, sauberes, ledbares Schild das zur Steigerung der Signalwirkung sogar noch rot umrandet ist
Und ja, es ist auch Autofahrern zuzumuten sich umzuschauen, über Augenhöhe zu schauen und asch ein paar Meter vor und zurück zu gehen um die Legalität des Parkplatzes zu ergründen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16543 Beiträge, 9310x hilfreich)

Zitat:
Nun frage ich mich, ob die Kennzeichnung der Fläche ausreichend ist:

Ich sehe die Beschilderung als ausreichend an.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von Kuno123mitglied):
schlecht sichtbare Beschilderung
Ich empfinde die Beschilderung nicht als "schlecht sichtbar"

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8412 Beiträge, 3773x hilfreich)

Ich glaube, das hätte mir hier auch passieren können - zumindest bei Dämmerung oder Dunkelheit.

Der §12 STVO (Parken vor einer Bordsteinabsenkung verboten) ist den Meisten wohl nicht bekannt (ich weiß, das schützt vor Strafe nicht) und hält sie nicht vom (vermeintlich richtigen) Parken ab.

Also ideal ist diese Kennzeichnung nicht!

1x Hilfreiche Antwort

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