Ein Nachbar parkt seinen Hänger seit Tagen, sein Auto gelegentlich (aus Bequemlichkeit) vor der eigenen Grundstückseinfahrt mit abgesenkter Bordsteinkante. Dadurch ist es nicht möglich, etwas versetzt auf der gegenüberliegenden Straßenseite zu parken (das ist erlaubt), weil dadurch größeren Fahrzeugen die Durchfahrt nicht mehr möglich ist. Ist das zulässig?
Parken vor eigener Einfahrt mit abgesenktem Bordstein erlaubt?
6. Februar 2020
Thema abonnieren
Frage vom 6. Februar 2020 | 11:08
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Parken vor eigener Einfahrt mit abgesenktem Bordstein erlaubt?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 6. Februar 2020 | 11:25
Von
Status: Richter (8510 Beiträge, 4059x hilfreich)
Hallo,
Nein er dürfte so nicht parken.Zitat:Ist das zulässig?
Nur ist es sinvoll im Bezug auf eine einigermassen normale Nachbarschaft ihn deswegen zu melden? Vorallem wenn sich genaugenommen am Resultat dann nichts ändern wird, denn wenn er so nicht mehr parken kann, stellt er den Hänger eben auf den von dir genannten legalen parkbereich.
Was hast du dann in der Situation bekommen, einen verärgerten nachbarn und für Dich zum parken hat sich absolut nichts geändert...
#2
Antwort vom 6. Februar 2020 | 11:31
Von
Status: Gelehrter (10633 Beiträge, 4199x hilfreich)
ZitatIst das zulässig? :
Zitat:Eine pauschale Antwort auf diese Frage lässt sich nicht geben. Die Sachlage ist bei gerichtlichen Urteilen strittig und wird unterschiedlich behandelt. Eine grundlegende und einheitliche Regelung steht noch aus. Manche Fachleute (beispielsweise Bouska) gehen davon aus, dass das Abstellen eines Fahrzeugs vor der eigenen Zufahrt, auch wenn sich dort eine Bordsteinabsenkung befindet, rechtmäßig ist.
Andere Quellen (beispielsweise Berr/Hauser/Schäpe) geben an, dass sich das Parkverbot vor einem abgesenkten Bordstein auch auf die eigene Grundstückszufahrt erstreckt. Dies wird dadurch begründet, dass Bordsteinabsenkungen auch dazu dienen, Rollstuhlfahrern oder Personen, die einen Kinderwagen schieben, das einfache Auf- und Abfahren vom Bürgersteig zu ermöglichen.
Allerdings wird im Gegenzug darauf hingewiesen, dass die zuständigen Behörden von einer Verfolgung absehen sollen, wenn auf Grund der örtlichen Umstände nicht mit Menschen im Rollstuhl zu rechnen ist oder für diese ausreichend weitere Möglichkeiten bestehen, um problemlos von der Fahrbahn auf den Gehweg bzw. andersherum zu wechseln.
Quelle: https://www.bussgeldkatalog.org/parken-vor-grundstueckseinfahrten/
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Verkehrsrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 6. Februar 2020 | 13:38
Von
Status: Student (2124 Beiträge, 328x hilfreich)
ZitatAndere Quellen (beispielsweise Berr/Hauser/Schäpe) geben an, dass sich das Parkverbot vor einem abgesenkten Bordstein auch auf die eigene Grundstückszufahrt erstreckt. Dies wird dadurch begründet, dass Bordsteinabsenkungen auch dazu dienen, Rollstuhlfahrern oder Personen, die einen Kinderwagen schieben, das einfache Auf- und Abfahren vom Bürgersteig zu ermöglichen. :
In diesem Kontext ist es auch nicht ganz unwichtig, ob auf der Gegenüberliegenden Seite überhaupt in adäquater Distanz eine Bordsteinabsenkung ist, welche eine Überquerung für obige Personengruppen ermöglicht.
#4
Antwort vom 6. Februar 2020 | 19:18
Von
Status: Unbeschreiblich (119437 Beiträge, 39725x hilfreich)
Ich
ZitatDadurch ist es nicht möglich, etwas versetzt auf der gegenüberliegenden Straßenseite zu parken :
Das ist wohl möglich, nur ist Dein Fahrzeug schlicht zu groß dafür?
ZitatEine pauschale Antwort auf diese Frage lässt sich nicht geben. Die Sachlage ist bei gerichtlichen Urteilen strittig und wird unterschiedlich behandelt. :
So ist es.
Und die Ordnungsbehörden neigen in der Regel dazu, solche Sachen nicht zu verfolgen.
Und jetzt?
Schon
266.643
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
1 Antworten
-
8 Antworten
-
6 Antworten
-
12 Antworten
-
4 Antworten
-
11 Antworten