Guten Tag liebe Community,
Ich möchte gerne ein paar Tipps erhalten, wie man sich richtig in folgender Situation verhält.
Der Sachverhalt:
Ein weißes Auto parkt in einer Wohnsiedlung am Straßenrand.
Ein schwarzes Auto fährt gegen das weiße Auto.
Ein Karosserieschaden entsteht am weißen Auto.
Wegen des Aufpralls drücken Teile der Karosserie in den hinteren Reifen.
Der Fahrer vom schwarzen Fahrzeug hat sich vorbildlich verhalten, und die Polizei informiert.
Zur Frage:
1. Weil ich so einem Sachverhalt noch nie selbst erlebt habe, würde ich mich super doll freuen, wenn ein erfahrenes Mitglied eine kleine To-Do Liste erstellen könnte.
2. Wer zahlt die Abschlepp-gebühren / Taxi Kosten?
3. Kann man ein Kostenvoranschlag erstellen lassen, und den Schaden mitsamt Abschleppkosten, kosten für den Kostenvoranschlag auszahlen lassen, und das Auto verkaufen/ günstiger mit nicht-original Teilen reparieren lassen?
4. Hat der Fahrer Anspruch auf einen Anwalt, dessen Honorar von der gegnerischen Versicherung übernommen wird?
-- Editiert von ELoTRiX am 15.05.2020 10:03
Parkendes Auto beschädigt, nicht verkehrstüchtig.
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Zitat2. Wer zahlt die Abschlepp-gebühren / Taxi Kosten? :
Normalerweise die Versicherung, soweit es notwendig ist.
Zitat3. Kann man ein Kostenvoranschlag erstellen lassen, und den Schaden mitsamt Abschleppkosten, kosten für den Kostenvoranschlag auszahlen lassen, und das Auto verkaufen/ günstiger mit nicht-original Teilen reparieren lassen? :
Einen Kostenvorschlag kann man nicht nur machen lassen, sondern muss man auch. Ohne wird niemand etwas zahlen.
Zitat4. Hat der Fahrer Anspruch auf einen Anwalt, dessen Honorar von der gegnerischen Versicherung übernommen wird? :
Ich sehe hier den Fahrer vollumfänglich in der Schuld (außer das weiße Auto weißt unbekannte Besonderheiten auf, wie dass es direkt auf der Straße stand), warum sollte hier die gegnerische Versicherung etwas übernehmen?
Zitat4. Hat der Fahrer Anspruch auf einen Anwalt, dessen Honorar von der gegnerischen Versicherung übernommen wird? :
Es gibt bei dieser Konstellation ja nur einen Fahrer, den des schwarzen Autos. Aber auch wenn im weissen Auto ein Fahrer gewesen wäre, so hat nicht der, sondern der Halter bzw. der Eigentümer den Schaden. Die Frage müsste wohl lauten:
Zitat4. Hat der Halter oder der Eigentümer des weissen Auto Anspruch auf einen Anwalt, dessen Honorar von der gegnerischen Versicherung übernommen wird? :
Die Beantwortung überlasse ich anderen.
-- Editiert von FareakyThunder am 15.05.2020 11:59
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Genau, die vierte Frage war gemeint, ob der Halter des weißen Autos, der sich nicht im Auto befand, einen Anspruch auf einen Anwalt hat, dessen Kosten von der gegnerischen Versicherung übernommen werden.
Ein Anwalt muss die gegnerische Versicherung bezahlen.
Ich würde auf jeden Fall einen Anwalt hinzuziehen weil die gegnerische Versicherung immer versucht die Kosten zudrücken und nicht den ganzen Schaden bezahlen will.
Besonders eine Versicherung mit 3 Buchstaben H... ist da sehr bekannt für.
Zitat:Wegen des Aufpralls drücken Teile der Karosserie in den hinteren Reifen.
Du solltest nicht die unsichtbaren Unfallschäden außer acht lassen. Als Laie sieht man das nicht
Mir ist letztes jemand aufgefahren. Schäden waren fast keine auf den ersten Blick zu sehen. Nur die Stoßstange war aus einer Halterung gesprungen. Reparaturkosten ca. 2500€ und die gegnerische Versicherung hat immer noch nicht alles bezahlt. Ist jetzt ein Jahr her.
Gefährlicher Ratschlag! Den Anwalt muss die generische Versicherung nicht immer bezahlen.ZitatEin Anwalt muss die gegnerische Versicherung bezahlen. :
ZitatGefährlicher Ratschlag! Den Anwalt muss die generische Versicherung nicht immer bezahlen. :
Und warum sollte dies hier der Fall sein?
gruß charly
Stichwort: Schadensminderungspflicht. Einfach mal so einen Anwalt dazunehmen und den von der gegnerischen Versicherung zahlen lassen, ist nun mal nicht.ZitatUnd warum sollte dies hier der Fall sein? :
ZitatStichwort: Schadensminderungspflicht. Einfach mal so einen Anwalt dazunehmen und den von der gegnerischen Versicherung zahlen lassen, ist nun mal nicht. :
Doch, ganz genau so ist es. Das hat mit Schadensminderungspflicht rein gar nichts zu tun.
gruß charly
-- Editiert von charlyt4 am 18.05.2020 12:37
Zitat:
Betraut ein Geschädigter einen Anwalt mit der Wahrnehmung seiner Interessen, obwohl der Versicherer des Unfallverursachers einen Tag nach dem Unfall erklärt, den Schaden regulieren zu wollen, ist dieser in der Regel nicht zur Übernahme der Anwaltskosten verpflichtet. Das hat das Landgericht Ingolstadt mit einem Urteil entschieden (Az.: 12 S 1523/15)
Solche Fehlurteile gibt es immer wieder mal. Spiegeln aber nicht die aktuell gängige Rechtssprechung wieder.
Du wirst auch keine neueren Urteile dazu finden. Den Gerichten ist die Regulierungspraxis der Versicherer mittlerweile bekannt. Es gibt so gut wie keinen einfach gelagerten Verkehrsunfall mehr. Wie man an deinem Urteil sieht, hat sich die VS nicht an ihre Regulierungszusage gehalten.
Zitat:Das Landgericht ist zu Unrecht davon ausgegangen, dass Rechtsanwaltskosten lediglich im Fall des Verzugs erstattungsfähig sind.
Auch bei einfachen Verkehrsunfallsachen ist die Einschaltung eines Rechtsanwalts von vornherein als erforderlich anzusehen. Gerade die immer unüberschaubarere Entwicklung der Schadenspositionen und der Rechtsprechung zu den Mietwagenkosten, Stundenverrechnungssätzen u.ä. lässt es geradezu als fahrlässig erscheinen, einen Schaden ohne Einschaltung eines Rechtsanwalts abzuwickeln. OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 02.12.2014 - 22 U 171/13
Zitat:Soweit in einfach gelagerten Fällen nur von einer Erforderlichkeit und Zweckmäßigkeit der Rechtsanwaltsbeauftragung ausgegangen wird, wenn der Geschädigte geschäftlich ungewandt ist oder die Schadensregulierung verzögert wird (vergleiche Palandt-Grüneberg, aaO. mit weiteren Nachweisen), trifft dies auf die Schadensregulierung in Anschluss an einen Verkehrsunfall grundsätzlich nicht zu. ..........................................................Sowohl die restriktive Schadensregulierung der Haftpflichtversicherer als auch die komplexe obergerichtliche Rechtsprechung zur (Nicht-) Berechtigung von Unfall-Schadenspositionen führt dazu, dass es einfach gelagerte Verkehrsunfall-Sachverhalte nicht gibt.
AG Düsseldorf: Urteil vom 24.01.2018 – 50 C 208/17
gruß charly
Guten Tag Liebe Community
Vielen Dank für die vielen hilfreichen Antworten. Ich habe nun für Dienstag einen Termin bei einer Anwältin für Verkehrsrecht. Sie wird dann auch Kontakt zur gegnerischen Versicherung aufnehmen.
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