Parkendes Auto beschädigt, nicht verkehrstüchtig.

15. Mai 2020 Thema abonnieren
 Von 
ELoTRiX
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 10x hilfreich)
Parkendes Auto beschädigt, nicht verkehrstüchtig.

Guten Tag liebe Community,

Ich möchte gerne ein paar Tipps erhalten, wie man sich richtig in folgender Situation verhält.

Der Sachverhalt:
Ein weißes Auto parkt in einer Wohnsiedlung am Straßenrand.
Ein schwarzes Auto fährt gegen das weiße Auto.

Ein Karosserieschaden entsteht am weißen Auto.
Wegen des Aufpralls drücken Teile der Karosserie in den hinteren Reifen.

Der Fahrer vom schwarzen Fahrzeug hat sich vorbildlich verhalten, und die Polizei informiert.

Zur Frage:

1. Weil ich so einem Sachverhalt noch nie selbst erlebt habe, würde ich mich super doll freuen, wenn ein erfahrenes Mitglied eine kleine To-Do Liste erstellen könnte.

2. Wer zahlt die Abschlepp-gebühren / Taxi Kosten?

3. Kann man ein Kostenvoranschlag erstellen lassen, und den Schaden mitsamt Abschleppkosten, kosten für den Kostenvoranschlag auszahlen lassen, und das Auto verkaufen/ günstiger mit nicht-original Teilen reparieren lassen?

4. Hat der Fahrer Anspruch auf einen Anwalt, dessen Honorar von der gegnerischen Versicherung übernommen wird?






-- Editiert von ELoTRiX am 15.05.2020 10:03

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
nyr
Status:
Schüler
(465 Beiträge, 79x hilfreich)

Zitat (von ELoTRiX):
2. Wer zahlt die Abschlepp-gebühren / Taxi Kosten?

Normalerweise die Versicherung, soweit es notwendig ist.

Zitat (von ELoTRiX):
3. Kann man ein Kostenvoranschlag erstellen lassen, und den Schaden mitsamt Abschleppkosten, kosten für den Kostenvoranschlag auszahlen lassen, und das Auto verkaufen/ günstiger mit nicht-original Teilen reparieren lassen?

Einen Kostenvorschlag kann man nicht nur machen lassen, sondern muss man auch. Ohne wird niemand etwas zahlen.

Zitat (von ELoTRiX):
4. Hat der Fahrer Anspruch auf einen Anwalt, dessen Honorar von der gegnerischen Versicherung übernommen wird?

Ich sehe hier den Fahrer vollumfänglich in der Schuld (außer das weiße Auto weißt unbekannte Besonderheiten auf, wie dass es direkt auf der Straße stand), warum sollte hier die gegnerische Versicherung etwas übernehmen?

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#2
 Von 
FareakyThunder
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 610x hilfreich)

Zitat (von ELoTRiX):
4. Hat der Fahrer Anspruch auf einen Anwalt, dessen Honorar von der gegnerischen Versicherung übernommen wird?

Es gibt bei dieser Konstellation ja nur einen Fahrer, den des schwarzen Autos. Aber auch wenn im weissen Auto ein Fahrer gewesen wäre, so hat nicht der, sondern der Halter bzw. der Eigentümer den Schaden. Die Frage müsste wohl lauten:
Zitat (von ELoTRiX):
4. Hat der Halter oder der Eigentümer des weissen Auto Anspruch auf einen Anwalt, dessen Honorar von der gegnerischen Versicherung übernommen wird?

Die Beantwortung überlasse ich anderen.

-- Editiert von FareakyThunder am 15.05.2020 11:59

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
ELoTRiX
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 10x hilfreich)

Genau, die vierte Frage war gemeint, ob der Halter des weißen Autos, der sich nicht im Auto befand, einen Anspruch auf einen Anwalt hat, dessen Kosten von der gegnerischen Versicherung übernommen werden.

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#4
 Von 
Juergen703
Status:
Schüler
(233 Beiträge, 71x hilfreich)

Ein Anwalt muss die gegnerische Versicherung bezahlen.

Ich würde auf jeden Fall einen Anwalt hinzuziehen weil die gegnerische Versicherung immer versucht die Kosten zudrücken und nicht den ganzen Schaden bezahlen will.

Besonders eine Versicherung mit 3 Buchstaben H... ist da sehr bekannt für.

Zitat:
Wegen des Aufpralls drücken Teile der Karosserie in den hinteren Reifen.


Du solltest nicht die unsichtbaren Unfallschäden außer acht lassen. Als Laie sieht man das nicht

Mir ist letztes jemand aufgefahren. Schäden waren fast keine auf den ersten Blick zu sehen. Nur die Stoßstange war aus einer Halterung gesprungen. Reparaturkosten ca. 2500€ und die gegnerische Versicherung hat immer noch nicht alles bezahlt. Ist jetzt ein Jahr her.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
user08154711
Status:
Lehrling
(1897 Beiträge, 280x hilfreich)

Zitat (von Juergen703):
Ein Anwalt muss die gegnerische Versicherung bezahlen.
Gefährlicher Ratschlag! Den Anwalt muss die generische Versicherung nicht immer bezahlen.

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#6
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

Zitat (von user08154711):
Gefährlicher Ratschlag! Den Anwalt muss die generische Versicherung nicht immer bezahlen.



Und warum sollte dies hier der Fall sein?


gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

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#7
 Von 
user08154711
Status:
Lehrling
(1897 Beiträge, 280x hilfreich)

Zitat (von charlyt4):
Und warum sollte dies hier der Fall sein?
Stichwort: Schadensminderungspflicht. Einfach mal so einen Anwalt dazunehmen und den von der gegnerischen Versicherung zahlen lassen, ist nun mal nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

Zitat (von user08154711):
Stichwort: Schadensminderungspflicht. Einfach mal so einen Anwalt dazunehmen und den von der gegnerischen Versicherung zahlen lassen, ist nun mal nicht.



Doch, ganz genau so ist es. Das hat mit Schadensminderungspflicht rein gar nichts zu tun.


gruß charly

-- Editiert von charlyt4 am 18.05.2020 12:37

Signatur:

Gruß Charly

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#9
 Von 
user08154711
Status:
Lehrling
(1897 Beiträge, 280x hilfreich)

Zitat:

Betraut ein Geschädigter einen Anwalt mit der Wahrnehmung seiner Interessen, obwohl der Versicherer des Unfallverursachers einen Tag nach dem Unfall erklärt, den Schaden regulieren zu wollen, ist dieser in der Regel nicht zur Übernahme der Anwaltskosten verpflichtet. Das hat das Landgericht Ingolstadt mit einem Urteil entschieden (Az.: 12 S 1523/15)

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#10
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

Solche Fehlurteile gibt es immer wieder mal. Spiegeln aber nicht die aktuell gängige Rechtssprechung wieder.
Du wirst auch keine neueren Urteile dazu finden. Den Gerichten ist die Regulierungspraxis der Versicherer mittlerweile bekannt. Es gibt so gut wie keinen einfach gelagerten Verkehrsunfall mehr. Wie man an deinem Urteil sieht, hat sich die VS nicht an ihre Regulierungszusage gehalten.




Zitat:
Das Landgericht ist zu Unrecht davon ausgegangen, dass Rechtsanwaltskosten lediglich im Fall des Verzugs erstattungsfähig sind.

Auch bei einfachen Verkehrsunfallsachen ist die Einschaltung eines Rechtsanwalts von vornherein als erforderlich anzusehen. Gerade die immer unüberschaubarere Entwicklung der Schadenspositionen und der Rechtsprechung zu den Mietwagenkosten, Stundenverrechnungssätzen u.ä. lässt es geradezu als fahrlässig erscheinen, einen Schaden ohne Einschaltung eines Rechtsanwalts abzuwickeln. OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 02.12.2014 - 22 U 171/13



Zitat:
Soweit in einfach gelagerten Fällen nur von einer Erforderlichkeit und Zweckmäßigkeit der Rechtsanwaltsbeauftragung ausgegangen wird, wenn der Geschädigte geschäftlich ungewandt ist oder die Schadensregulierung verzögert wird (vergleiche Palandt-Grüneberg, aaO. mit weiteren Nachweisen), trifft dies auf die Schadensregulierung in Anschluss an einen Verkehrsunfall grundsätzlich nicht zu. ..........................................................Sowohl die restriktive Schadensregulierung der Haftpflichtversicherer als auch die komplexe obergerichtliche Rechtsprechung zur (Nicht-) Berechtigung von Unfall-Schadenspositionen führt dazu, dass es einfach gelagerte Verkehrsunfall-Sachverhalte nicht gibt.
AG Düsseldorf: Urteil vom 24.01.2018 – 50 C 208/17



gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
ELoTRiX
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 10x hilfreich)

Guten Tag Liebe Community

Vielen Dank für die vielen hilfreichen Antworten. Ich habe nun für Dienstag einen Termin bei einer Anwältin für Verkehrsrecht. Sie wird dann auch Kontakt zur gegnerischen Versicherung aufnehmen.

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