Parkhauslücken zu klein - wer ist Schuld b. Unfall

24. Mai 2012 Thema abonnieren
 Von 
TraurigerMieter
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 7x hilfreich)
Parkhauslücken zu klein - wer ist Schuld b. Unfall

Hallo.
Es ist nur eine Interessensfrage - also nur theoretisch.
Es gibt ja genaue Vorgaben, wie breit Parkplätze zu sein haben - doch in vielen Parkhäusern sind diese zu klein - um mehr Platz für weitere zu haben.
Wenn man jetzt aber beim Einparken irgendwo aneckt und dem Gebäude sowie dem eigenen Auto einen Schaden zufügt - wer muss dann dafür aufkommen? Oder auch, wenn man deswegen an ein anderes Fahrzeug kommt?
Danke :-)

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5 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
Scappler
Status:
Lehrling
(1178 Beiträge, 749x hilfreich)

Ich würde einmal behaupten, dass der Fahrer dafür aufkommen muss.
Wenn die Parklücke zu klein war, dann hätte man dort nicht einparken sollen.

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#3
 Von 
Khryztynna
Status:
Lehrling
(1052 Beiträge, 495x hilfreich)

So ist es.

Eine eventuelle Nichteinhaltung von Bauordnungen nimmt dem Fahrer nicht die Verantwortung für durch sein Fahren entstandene Schäden.

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#4
 Von 
guest-12311.06.2012 09:58:36
Status:
Praktikant
(571 Beiträge, 281x hilfreich)

War die Parklücke zu klein oder das Auto zu groß?

Da Autos mittlerweile immer breiter werden kann man kaum von Nichteinhaltung der Bauordnung sprechen. Also ist der Autofahrer für Schäden haftbar.

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129056 Beiträge, 41176x hilfreich)

quote:
Es gibt ja genaue Vorgaben, wie breit Parkplätze zu sein haben - doch in vielen Parkhäusern sind diese zu klein - um mehr Platz für weitere zu haben.

Das ist Unsinn, denn wenn es tatsächlich Vorschriften gibt werden diese auch eingehalten. Einfach weil kein Betreiber seine Betriebsgenehmigung gefährden will weil er Vorschriften nicht einhält.

Nur die Fahrzeuge werden immer breiter. Golf 1 zu Golf 6 sind es schon um die 15 cm.

Das die Vorschriften nicht angepasst werden ist nicht das Problem der Betreiber, die müssen halt wirtschaftlich arbeiten.



quote:
Wenn man jetzt aber beim Einparken irgendwo aneckt und dem Gebäude sowie dem eigenen Auto einen Schaden zufügt - wer muss dann dafür aufkommen? Oder auch, wenn man deswegen an ein anderes Fahrzeug kommt?

Der Fahrzeugführer der zum ordnungsgemäßen führen des Kfz unfähig war.
Denn selbst wenn tatsächlich Vorschriften nicht eingehalten wurden, befreit das den Fahrzeugführer nicht von der Nutzung von Augen und Hirn :grins: ;-)






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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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