Parkknolle ohne aufgeführte Beweismittel

16. Juli 2011 Thema abonnieren
 Von 
klaus2000
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Parkknolle ohne aufgeführte Beweismittel

Habe heute eine Parkknolle (Parken ohne Parkschein) zugestellt bekommen, Höhe 25 EUR. Was mich allerdings wundert ist, dass unter dem Punkt "Beweismittel:" keine Beweismittel aifgeführt sind,. Nichtmals Zeugen, die doch sonst hier auftauchen, wenn ich mich recht erinnere?

Daher würde es mich einmal interessieren - muss hier das Beweismittel aufgeführt werden und ist ansonsten schon ein Formfehler begangen worden woraufhin ich das Knöllchen nicht zahlen muss? :)

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
andreas124
Status:
Lehrling
(1570 Beiträge, 463x hilfreich)

Ein Formfehler ist es nicht, es ist ein heilbarer Mangel., d.h. wenn du dieses anführt bekommst du einen korrigierten Bescheid, aber es kann dann sein, das dies kein Verwarngeldangebot mehr ist, sondern gleich ein Bußgeldbescheid, der 23,50 EUR Gebühren kostet.
Wurdest du als Faher identifiziert?
Wenn nein, dann ist die Halterhaftung eine alternative.

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#2
 Von 
braveheart-sls
Status:
Beginner
(129 Beiträge, 134x hilfreich)

Das ist völliger Blödsinn, dass ein Mangel vorliegt. Im verwarngeldverfahren werden regelmäßig keine Zeugen (Namen der Politesse) erwähnt. Die Tatsache, dass das Fahrzeug erfasst wurde und damit auf die Behörde zu schließen ist, ist sicher und unumstößlich der Hinweis, dass du von einer Politesse erfasst wurdest. Erst im Bußgeldverfahren, sprich wenn du nicht zahlst, wird im Bußgeldbescheid der Name der Politesse aufgeführt. Wenn du es auf ein Bußgeldverfahren ankommen lässt, wirst du einen Bußgeldbescheid erhalten, der mit 25,00 € + 20,00 € Gebühren und 3,50 € Zustellungskosten behaftet ist. Also 48,50 €. Solltest du Voreintragungen in Flensburg haben, würde dies dazu führen, dass dich der Verwarngeldbetrag von 25 auf MEHR (je nach Eintragungen) erhöht. Dann kannst du gegen den Gußgeldbescheid Einspruch einlegen und entweder um gerichtliche Entscheidung bitten, wovon ich abraten würde. Oder du sagst, dass du nicht gefahren bist und den Fahrer nicht nennen kannst, weil du nicht mehr weisst, wer gefahren ist. Dann bekommst du, wie mein Vorschreiber erwähnt hat, einen Kostenbescheid (Halterhaftung). Dieser beträgt dann 18,50 €.

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