Parkplatz 12h Parkscheibe Sinnfrei?!

20. Mai 2019 Thema abonnieren
 Von 
fb515690-24
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Parkplatz 12h Parkscheibe Sinnfrei?!

Hallo,
ich habe einen Verwarnung in Höhe von 10€ bekommen. Ich habe auf einer markierten Parkfläche geparkt. Auf dem Schild in der Nähe ist eine Parkscheibe und darunter eine 12h abgebildet. Ich habe leider die Parkscheibe vergessen. Was ich mich nun allerdings Frage, was dient die Parkscheibe? Die normalen Parkscheiben haben eine Doppelbelegung. Also bei z.B. 8 Uhr steht auch 20 Uhr. Und genau aus diesem Grund ist es doch unmöglich mit der Parkscheibe zu prüfen wie lange jemand hier schon parkt. Dann müsste der Kontrolleur kurz vor 20 Uhr da sein und warten. Bzw. er müsste sogar schon vor 19:31 da sein und bis 20:01 warten, da man ja aufrundet auf die nächste halbe Stunde. Kurz gesagt, es ist unmöglich zu kontrollieren, ob jemand hier länger als 12h parkt ohne, Überwachung oder wartenden Kontrolleuren. Warum gibt es, dann überhaupt die Pflicht eine Parkscheibe hinzulegen und warum muss ich deswegen eine Strafe zahlen? Ich habe nicht länger als 12h geparkt, lediglich die Parkscheibe vergessen, mit der der Kontrolleur aber eh nicht prüfen kann wie lang ich parke...

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119639 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von fb515690-24):
lediglich die Parkscheibe vergessen,

Das kostet dann halt 10 EUR wenn die vorgeschrieben war ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)

Zitat:
Kurz gesagt, es ist unmöglich zu kontrollieren, ob jemand hier länger als 12h parkt ohne, Überwachung oder wartenden Kontrolleuren.

Naja, man (= Mitarbeiter Verkehrsüberwachung) kann aber 2x im Abstand von >12 Stunden vorbeigekommen sein. Und man (= Mitarbeiter der Verkehsüberwachung) kann durchaus unterscheiden, ob das Auto "immer noch" oder "schon wieder" da steht. Und wenn das Auto "immer noch" da steht, sind es halt mehr als 12 Stunden.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#3
 Von 
Seb_Weniger
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 661x hilfreich)

Zitat (von fb515690-24):
Kurz gesagt, es ist unmöglich zu kontrollieren, ob jemand hier länger als 12h parkt ohne, Überwachung oder wartenden Kontrolleuren.

Nö.
Ich verweise gerne auf die von Ordnungshütern beliebte Kreide zur Kennzeichnung am Reifen. Daraus lässt sich ableiten, ob das Fahrzeug bewegt wurde.

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#4
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7143 Beiträge, 1495x hilfreich)

Ob Sinnfrei oder nicht - Sie haben die Parkscheibe vergessen. Das passiert - und man bezahlt dann und alles ist gut.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#5
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10655 Beiträge, 4201x hilfreich)

Zitat (von Seb_Weniger):
Ich verweise gerne auf die von Ordnungshütern beliebte Kreide zur Kennzeichnung am Reifen.


Die ist sowas von 1980.... :neck:
Mittlerweile wird die Stellungen der Ventile fotografisch dokumentiert. ;)

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