Parkplatz oder kein Parkplatz?

23. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
Vento123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Parkplatz oder kein Parkplatz?

Hey alle miteinander,

als ich eben in mein Auto steigen wollte, fand ich zwei Zettel unter meinem Scheibenwischer - Ich habe mal alle relevanten Bilder in ein Album gepackt:

https://m.imgur.com/a/nO1NnK9

Und der Schreiber des ersten Zettels hat sogar einen Stempel mit Name, Beruf und Kontaktdaten darunter gesetzt. Er ist ein Kaufmann. Soso.

Jedenfalls, was mich interessiert: Hat er Recht damit, dass das kein Parkplatz ist? Ich weiß nicht, wie gut man das erkennen kann, aber es ist so, dass in dieser Straße (Sackgasse, Spielstraße, das sind die einzigen beiden Schilder weit und breit) rechts und links der Straße gepflasterte Flächen sind, wo man, so dachte ich bislang, parken kann. Auf dem Boden ist kein Kreuz und nirgendwo ist ein Schild mit Park- oder Halteverbot. Der einzige Unterschied: Die Fläche, auf der ich stand, ist durchgehend rot gepflastert, an anderen Stellen ist schwarze Pflasterung in Parkplatz-Form. Aber nirgendwo ist ein Schild, dass man nur auf den ausgewiesenen Flächen parken darf.

Und auch erwähnenswert: Derjenige, der mit Abschleppen droht, wohnt nicht einmal dort, sondern in einer Querstraße. Zumindest dem Stempel nach.

Dem Zettel zur Einfahrt würde ich vielleicht noch Recht geben, ich stand wirklich etwas nah an der Einfahrt, weil, als ich dort geparkt habe, hinter mir noch Mülltonnen standen. Aber ist es denn eigentlich auch verboten, dicht an einer Einfahrt zu stehen? Wirklich drinnen stand ich ja definitiv nicht....

Jedenfalls: Bin ich verrückt oder die anderen?
Vielen lieben Dank für eure Hilfe!

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16839x hilfreich)

Zitat:
Aber nirgendwo ist ein Schild, dass man nur auf den ausgewiesenen Flächen parken darf.


Da Du selbst schreibst, dass es sich um ein verkehrsberuhigte Zone (Spielstraße) handelt, steht dort doch bestimmt irgendwo Zeichen 325.1 (blaues Spielstraßenschild)

Das untersagt das Parken in einer verkehrsberuhigten Zone außer auf gekennzeichneten Flächen. Man darf dort also nur auf den schwarzen Flächen parken.

Verrückt bist wohl nicht, eher mangelt es an Kenntnis der Verkehrsregeln.

Zum Abschleppen reicht ein derartiges Falschparken jedoch nicht.

-- Editiert von hh am 23.06.2018 16:33

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Vento123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Schau mal einer an - Dessen war ich mir wirklich absolut nicht bewusst. Man lernt wohl wirklich niemals aus :D

Vielen Dank für die unheimlich schnelle Antwort :)

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

zu dem schon gesagen, noch eine kleine Ergänzung.

Wegen dem Abschleppen, da wäre ich mir nicht dirkt so sicher, könnte gut sein, dass das auch möglich wäre, nur kann man das nicht auf deinen Bildern sehen.
Sollte neben deinem Fahrzeug (gemessen ab Aussenkante Seitenspiegel) keine 3m Platz vorhanden sein, kann das Fahrzeug durchaus auch direkt abeschlept werden...

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Vento123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von lesen-denken-handeln):

Sollte neben deinem Fahrzeug (gemessen ab Aussenkante Seitenspiegel) keine 3m Platz vorhanden sein, kann das Fahrzeug durchaus auch direkt abeschlept werden...


Wenn du 3 zwischen Kante und Straße meinst: Nein, die waren definitiv nicht da. 3 Meter von der Straße entfernt ist schon so etwa die Hauswand.
Wobei ich es gerade irgendwie unterhaltsam finde, dass in dem Fall eigentlich - Ohne damit irgendwie mein Falschparken rechtfertigen zu wollen - jeden Tag eine zweistellige Zahl Autos in dieser Straße abgeschleppt werden müsste...Damit hätte ich echt nicht gerechnet.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Man steht überhaupt nicht in der Einfahrt, man kann sogar mit dem Beginn der Einfahrt abschließen (also bis zur Hausecke), wenn dadurch die Ein-/Ausfahrt nicht unmöglich wird.
Bis zu 3 Rangierzügen werden durchweg von Gerichten als zumutbar anerkannt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13742 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

zu den Zetteln möchte ich noch etwas sagen: Der erste ist doch völlig OK, was stört dich daran? Sogar ganz fair mit seinen Daten. Und ob er in der Straße wohnt oder nicht spielt keine Rolle, offenbar war er dort (sonst hätte er es ja gar nicht bemerkt), und damit ist er betroffen. Vielleicht wurde er sogar direkt behindert (großes Fahrzeug, LKW).

Der zweite Zettel allerdings ist schon am Rande einer Beleidigung, wenn jemand hier im Forum fragen würde ob er sowas schreiben darf dann würde ich ihm dringend abraten.

Stefan

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