Parkplatz voll, falsch hingestellt, Strafzettel

11. November 2003 Thema abonnieren
 Von 
OrneryDuke
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Parkplatz voll, falsch hingestellt, Strafzettel

Jeden Tag das selbe. Man fährt zu einem Park and Ride Parkplatz bei einer S-Bahn Station und der Parkplatz ist so gegen 9 Uhr schon voll. Es gibt keine andere Möglichkeit das Auto abzustellen als an den NICHT gekennzeichneten Stellen. (Schild vor dem Parkplatz: "Nur in den gekennzeichneten Flächen")

Hab mein Auto also am Rand abgestellt und bin zur Uni gefahren. Am einem Abend, ca. 20 Uhr war dann ein Zettel an der Windschutzscheibe mit dem Vermerk dass dieses Fahrzeug verbotswiedrig abgestellt wurde und als Ordnungswidrichkeit verfolgt wird. Und ich bin nicht der einzige der sich falsch hinstellen muß. Es sind täglich ca. 30 andere auch. Ich frag mich ob ich diese Verwarnung (10 Euro) zahlen muß, oder nicht. Und was noch schlimmer wäre: Das ganze spielchen könnte mir jeden Tag blühen und so wäre ich schneller mein Geld los als ich Polizei sagen kann.
Ich hoffe mir kann jemand helfen wie ich mich verhalten soll.

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
doko
Status:
Schüler
(484 Beiträge, 150x hilfreich)

Abhilfe: Früher aufstehen oder Parkplatz wechseln.

Gruß doko

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
OrneryDuke
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, genau. Dann fahr ich halt schon um 7 Uhr (da sind die meisten Parkplätze schon voll, aber es geht noch) los wenn ich um 11 Uhr Vorlesung hab. Sehr realistisch und das wirst du auch genau so machen...
Parkplätze gibt es keine anderen sonst wäre es ja kein Problem. Und ich bin jetzt nicht zu faul ein paar Meter zu gehen...

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Einen Rechtsanspruch auf einen Parkplatz haben Sie nicht.

Einen Rechtsanspruch auf Verfolgung von Falschparkern hat die Stadt.

Ergo werden Sie da nicht viel ausrichten können.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
OrneryDuke
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein ich glaube da habe ich mich dann falsch ausgedrückt.
Wenn man sich auf einem Parkplatz der ständig belegt ist, nur nicht in die gekennzeichneten Flächen stellt und niemanden Behindert, wieso soll man da ein Busgeld bezahlen. Es wird keiner behindert um aus einer Parklücke zu kommen oder durch den Parkplatz zu fahren. Meiner Meinung nach ist dass eine reine Geldbeschaffungsmaßnahme. Es ist nämlich über eineinhalb Jahre nichts passiert, und heute sind bei anderen Leuten schon wieder Strafzettel an den Windschutzscheiben angebracht worden.

Meine Frage war wie man sich bei dem Starfzettel verhalten soll und ob es eine Chance gibt den Betrag nicht zahlen zu müßen.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

> ob es eine Chance gibt den Betrag nicht zahlen zu müßen

Nein.

Im übrigen glauben 99% aller Falschparker, sie würden "niemanden behindern", das stimmt aber meistens nicht.

Übrigens könnte man mit Ihrem Argument auch bei Rot über die Ampel fahren "wenn keiner kommt" etc.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
OrneryDuke
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

OK, dann werd ich wohl den Betrag zahlen müssen. Und das Argument mit der Roten Ampel ist ein guter Vergleich.
Aber ich bleib dabei dass ich keinen behindert hab ;-) Bin da halt auch keine Ausnahme!

Danke trotzdem!

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Schön, daß Sie das einsehen, das hat auch seinen Seltenheitswert. :)

Viel (bzw. mehr) Glück bei der zukünftigen Parkplatzsuche. :-)

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
rama123
Status:
Schüler
(166 Beiträge, 45x hilfreich)

sie sind student, folglich können sie lesen, ergo verkehrsschilder erkennen somit selbst schuld. i.ü. wenn der studentenparkplatzständig überfüllt ist: ein Signal dafür, dass es unseren studenten heute erheblich zu gut geht.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
zcap
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

wie sieht die ganze Sache denn aus, wenn dort nirgends mit einem hinweis Schild/Tafel da drauf hingewiesen wird, das nur ein parken in den gekennzeichneten Parkflächen zulässig ist.

Grüße

Zcap

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Bitte keine uralten Threads zum Vorschein buddeln.

Antwort auf Ihre Frage: Dann gilt die StVO.

-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Commodore
Status:
Lehrling
(1521 Beiträge, 463x hilfreich)

Hallo,

@zcap
..... ist ein Schelm.

Mit der Bemerkung möchte er den *Tip* geben >> was ist, wenn das Zusatzschild einfach fehlt?? Das ist ein ganz Ausgebuffter, gell ?

Erst Asbach-Uralte Kamelle und dann aber pfiffig.

MfG

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.924 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.277 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen