Parkschein ohne Parkscheinautomat

14. Juli 2010 Thema abonnieren
 Von 
bahnkutscher
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Parkschein ohne Parkscheinautomat

Situation:
Bahnhofsparkplatz, zweigeteilt. An der Einfahrt steht ein "P + R" Schild, nach einer Verengung steht ein Schild "kostenlose Berechtigungkarte beim Fahrkartenschalter".

Urplötzlich (mir ist es erst heute durch einen freundlichen Zahlungsträger aufgefallen) steht an der Einfahrt ein Schild "P mit Parkschein" und auf dem ganzen P stehen diese Schilder mit der Parkberechtigungskarte. Also, entweder Parkschein lösen oder Berechtigungskarte holen. So meine Vermutung. Allerdings gibt es auf dem ganzen Parkplatz keinen Parkscheinautomaten.

Für mich ist das eine irreführende Beschilderung. Muss ich zahlen?



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5 Antworten
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#1
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1938x hilfreich)

Mit Verkehrsrecht hat das nun nicht unbedingt zu tun. Hier geht es wohl um die Zahlungsaufforderung eines privaten Parkplatzbetreibers. Das ist nun eine eher zivil- und vertragsrechtliche denn eine verkehrsrechtliche Angelegenheit. Generell kann er seine den AGB entsprechenden Gebühren verlangen wenn ein Vertrag zustande kam und die AGB für den Vertragspartner zugänglich war. Die Frage ist dann aber auch wer der Vertragspartner des Parkplatzbetreibers ist. Ich kann mir nicht vorstellen, dass Du heute noch weißt wer Dein Fahrzeug an besagtem Tag nutzte und dort geparkt hat.

Dies war ein kleiner Wink mit dem großen Zaunpfahl. ;)

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"Nachfragen bitte im Forum stellen. Entsprechende PNs werde ich ab sofort nicht mehr beantworten."

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#2
 Von 
bahnkutscher
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe heute mal beim Ordnungsamt angerufen. Der Parkplatz gehört der Bahn. Die hat die Stadt gebeten das Parkverhalten zu überwachen. Meine Frage war, wo man denn den Parkscheinautomat versteckt hätte. Man sagte mir nur, dass ja weitere Schilder aufgestellt sind, auf denen ja stehen würde, dass man eine Berechtigungskarte braucht. Das stimmt aber gar nicht. Denn da steht nur, wie oben schon erwähnt, dass man eine kostenlose Karte bekommt. Für mich würde das bedeuten, dass Bahnreisende kostenlos Parken und andere sich einen Parkschein lösen müssen.

Werde wohl wirklich vergessen wer zu dieser Zeit das Auto genutzt hat.


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#3
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1938x hilfreich)

Das Ordnungsamt ist für das Privatgelände der Bahn aber eigentlich nicht zuständig. Das ist Privatsache. Nun stellt sich die Frage von wem die Zahlungsaufforderung kam und welcher Betrag gefordert wird. Meine obige Antwort bezog sich auf die zivilrechtliche Forderung eines privaten Parkraumbewirtschafters. Wenn es sich aber um "ein richtiges Knöllchen" handelt wäre es nicht sinnvoll zu vergessen wer der Fahrer war. Denn dann greift die Halterhaftung mit 18,50€.

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#4
 Von 
bahnkutscher
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Betrag, der auf dem Zettel steht, wäre nicht das Problem. Das sind gerade mal 10 Euro. Es ist das Prinzip, da die reihenweise die Knöllchen verteilt haben. Ich bin also nicht der einzige, der überrascht wurde. Auch bemängele ich die zweifelhafte Beschilderung. Der Parkplatz gehört der Bahn, das Ordungsamt hat von ihr den Auftrag der Überwachung.


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#5
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1938x hilfreich)

quote:
Es ist das Prinzip, da die reihenweise die Knöllchen verteilt haben.
Dann geht es der Gegenseite auch ums Prinzip. Nämlich dem Prinzip, dass jemand der die Verkehrsregeln nicht einhält dafür bestraft werden soll.

quote:
Auch bemängele ich die zweifelhafte Beschilderung.
Das kann ich nicht beurteilen. Da wäre dann ein Foto hilfreich. Die Rechtsprechung ist bei Parkverstößen aber generell der Auffassung, dass es einem Fahrzeugführer zuzumuten ist sich von der Beschilderung zu überzeugen und dafür ggf. auch ein paar Schritte zu laufen.

quote:
das Ordungsamt hat von ihr den Auftrag der Überwachung.
Da stellt sich dann die Frage ob der Parkplatz auch eine Widmung hat und die Beschilderung behördlich angeordnet wurde.

Was steht denn in der Zahlungsaufforderung? Werden da irgendwelche §§ genannt oder eine Bkat oder TBNR genannt? Wenn ja, welche?

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