Parktimes AGB Verstoß vorgeworfen

14. Oktober 2021 Thema abonnieren
 Von 
ipx
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
Parktimes AGB Verstoß vorgeworfen

Hallo liebe Community,
mich würde eure Meinung zu folgenden Thema interessieren:
Vor einem Monat habe ich von 20:30-22 Uhr auf einem Kundenparkplatz eines self storage Lagers geparkt (shurgard München Laim). Heute habe ich eine Rechnung der privaten Parkplatzbetreiber in Höhe von knapp 40 Euro erhalten, da ich gegen die AGB verstößen hätte. Diese besagen, dass das parken nur zu Geschäftszeiten und für Kunden erlaubt sei, bis maximal 90 Minuten. Der Zugang zum Lager ist bis 22 Uhr möglich, als Zeitpunkt des Verstoßes ist 21 Uhr vermerkt.
Das Absurde: ich bin tatsächlich Kunde von shurgard und war am dem Tag in meinem Lagerabteil.
Auf Nachfrage bei parktimes heißt es, ich sollte zur Überprüfung meinen Mietvertrag als Nachweis senden.
Natürlich wäre es mir ein leichtes, den Mietvertrag zusenden... Finde es trotzdem falsch, dass mir ein Verstoß unterstellt wird und ich meine Unschuld beweisen soll... Sollte parktimes mir nicht den Verstoß nachweisen?

Bin gespannt was ihr dazu denkt!

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119495 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat (von ipx):
Sollte parktimes mir nicht den Verstoß nachweisen?

Das haben sie ja nun gemacht...

In sofern verstehe ich die Frage nicht?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9870 Beiträge, 4477x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von ipx):
Sollte parktimes mir nicht den Verstoß nachweisen?


Das haben sie ja nun gemacht...
Das haben sie nicht. Einfach mal den Eingangspost sorgfältig lesen und dann sinnvolle statt unsinnige Antworten schreiben.

Für den Fragegesteller: Sind dir die AGB für diesen Parkplatz im Wortlaut bekannt? Steht da eine Pflicht des Nutzers drin nachzuweisen, dass er zum fraglichen Zeitpunkt Kunde war?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2281 Beiträge, 360x hilfreich)

Die Frage ist, mit wem man einen Vertrag über das Parken hat. Mit Parktime oder mit dem Lagerbetreiber, der sich nur von Parktime die Parksünder "verwalten" lässt.

In letzterem Fall würde ich mich an den Betreiber des Lagers wenden so von wegen "Ihrem Dienstleister zur Parkraumüberwachung ist hier wohl ein Fehler unterlaufen. Mir wird hier grundlos vorgeworfen gegen die AGB zu verstoßen. Bitte schaffen sie die Angelegenheit nachhaltig aus der Welt."

Im anderen Fall würde ich Parktime auffordern den Nachweis zu erbringen, dass gegen die AGB verstoßen wurde (dabei aber aufpassen, evtl. hat man per AGB auch Mitwirkungspflichten an der Aufklärung).

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6264 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von Kalanndok):
Die Frage ist, mit wem man einen Vertrag über das Parken hat. Mit Parktime oder mit dem Lagerbetreiber, der sich nur von Parktime die Parksünder "verwalten" lässt.

In letzterem Fall würde ich mich an den Betreiber des Lagers wenden so von wegen "Ihrem Dienstleister zur Parkraumüberwachung ist hier wohl ein Fehler unterlaufen. Mir wird hier grundlos vorgeworfen gegen die AGB zu verstoßen. Bitte schaffen sie die Angelegenheit nachhaltig aus der Welt."

Im anderen Fall würde ich Parktime auffordern den Nachweis zu erbringen, dass gegen die AGB verstoßen wurde (dabei aber aufpassen, evtl. hat man per AGB auch Mitwirkungspflichten an der Aufklärung).


Exakt so.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
ipx
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank an alle, die meinen Beitrag verstanden haben und hilfreiche Kommentare beigetragen haben! ;)

Hatte keine Lust auf Diskussion aus Prinzip - habe einfach meinen Mietvertrag geschickt und seitdem keine Antwort mehr erhalten...

0x Hilfreiche Antwort

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