Parkunfall - mit Fahrerflucht? Help

29. März 2010 Thema abonnieren
 Von 
Oaktree
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Parkunfall - mit Fahrerflucht? Help

Ich bin gerade echt etwas verwirrt und überfordert. Ich hatte vorletzte nacht einen kleinen Parkrempler. Ich hatte ein weilchen gewartet aber da die Chance gering war das noch jemand kommt hab ich nicht weiter nachgedacht und auch keine Polizei gerufen. Ich dachte auch nicht das das nötig wäre. ich hatte mal einen richtigen Verkehrsunfall und selbst da meinte die Polizei am telefon man könne das so klären.
Zumindest hab ich mir das Auto angeschaut und konnte keine Schäden feststellen(nur an meinem Auto). Dennoch habe ich mir das Nummernschild notiert und einen Zettel hinterlassen(hab schon gelesen das das nicht ausreicht) Und es war auch ein Pärchen vor Ort was meinte sie würden sich bei dem Typen melden wenn es Probleme gibt(die haben sich mein Nummernschild notiert).

Ich hatte kurz meine Versicherung angerufen und die meinten ich müsse erstmal mich bei der Polizei melden. Da ich aber beruflich dringend weiter musste tat ich das erst als ich wieder zuhause war. Ca 15-20 Stunden später (der Parkunfall ist ca 400 Km) von meinem Wohnort passiert).
Zumindest rief ich die Polizei an und die meinten, dass ich ja erstmal nichts machen kann und abwarten soll ob sich jemand meldet.

Nun bin ich echt verwirrt. Ich würde mein Auto ohne Versicherung reparieren lassen. Wenn aber der Geschädigte eben doch einen Schaden festgestellt hat das über die Versicherung machen lassen.
Kann die sich jetzt querstellen? Brauchen die ein Polizei protokoll? Muss ich denen meinen Unfall melden selbst wenn ich es jetzt aus eigener Tasche zahle?

Und wie geht es mit der Polizei weiter? Vielleicht ist der Zettel weg? Vielleicht erstattet er Anzeige? Soll ich nochmals die Polizei anrufen? Nun sind aber die 24 Stunden vorbei und der Polizist meinte aber ich soll erstmal abwarten da der Fahrer sich bestimmt erst heute meldet.

Noch hat sich niemand gemeldet. Oder soll ich jetzt einfach abwarten bis was passiert? Nicht das ich in 1-2 Wochen ein Anklagezettel im Briefkasten finde obwohl ich mich ja melden wollte!?!

Danke schon einmal für eure helfenden Worte

Liebe Grüße

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Uwe Mettmann
Status:
Praktikant
(564 Beiträge, 226x hilfreich)

Wenn der Schaden nicht so schlimm ist, so dass das Fahrzeug fahrtüchtig ist, so solltest du noch einige Zeit warten, bevor du den Wagen reparieren lässt.

Auf jeden Fall solltest du, bevor dein Fahrzeug repariert wird, Fotos von dem Schaden machen. So kann dann später immer noch festgestellt werden, ob das Schadenbild des anderen Fahrzeugs mit dem Schadenbild deines Fahrzeugs übereinstimmt.

Ansonsten warte erstmal ab. Die Polizei wird sich wahrscheinlich mit dem anderen Fahrzeughalter in Verbindung gesetzt haben oder es noch machen, so dass dieser, wenn er deinen Zettel nicht gefunden hat, deine Daten erhält.

Wegen Fahrerflucht wird wahrscheinlich nichts auf dich zukommen, weil du ja dich nicht der Feststellung deiner Personalien entziehen wolltest, denn du hast ja den Zettel mit deinen Daten hinterlassen.


Gruß

Uwe


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#2
 Von 
Oaktree
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke erstmal für die fixe Antwort.

Das Problem ist der Polizist hat ja gar keine Daten von mir. Er hat mich nur gefragt wo es passiert ist, hat noch rumgealbert und meinte dann "warten sie erstmal ab ob er sich morgen meldet"

Ich mach mir halt jetzt sorgen, dass wenn ich mich jetzt wieder bei der Polizei melde die sagen ich hätte mich in den 24 Stunden melden müssen aber es sind nun schon 36 Stunden (obwohl ich ja angerufen habe - was ich ja auch via Einzelnachweiß der Telefonrechnung bestätigen könnte). Und die dann eine Anzeige wegen Fahrerflucht schreiben bzw. das soetwas wie eine Anzeige gegen mich schon vorliegt. Gestern auf der Heimfahrt hat es ja extrem geregnet und ich weiß nicht ob der Zettel das überlebt hat. Der Wagen stand zumindest nachmittag noch so da und da es ein transporter war denke ich wird der Halter erst heute zu seinem Wagen gegangen sein.



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Oder sollte ich meine Versicherung anrufen - den Schaden aufnehmen lassen, dass die Fahrer kontaktieren?

-- Editiert am 29.03.2010 17:21

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Oaktree
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich stecke gerade echt in einem moralischen Dilemmer!

Auf der einen Seite hab ich nicht am anderen Auto festellen können, hab einen Zettel hinterlassen und die Polizei in den 24 Stunden angerufen. Und möchte auch das wenn was ist natürlich mit meiner Versicherung aufkommen.

Zum anderen hab ich Angst mich jetzt nochmal bei der Polizei zu melden. Weil die dann meinten ich hätte mich nicht gemeldet(obwohl der Polizist meinte ich soll erstmal heute abwarten) - aber Daten aufgenommen hat er noch keine!

Ich mach mir echt Sorgen. Nicht das schon eine Anzeige bei der Polizei vorliegt, kann ja das das Pärchen mich gemeldet hat oder sich bei dem Typen.
Was ist wenn der Zettel durchs Wetter abgehanden gekommen ist? Ich wünschte der würde sich nie mehr melden oder einfach um mir zusagen das er den Zettel bekommen hat und alles ok ist bzw. er ne Schramme hat und wir das über die Versicherung machen.

Aber Fahrverbot geht auf keinen Fall und ich kann mir auch aktuell echt keine großen Schulden leisten! Oder das meine Versicherung quer stellt und nichts zahlen will oder so.

Bin übrigens 25, keine Punkte und auch nicht mehr in der Probezeit.

Was mach ich jetzt?

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-- Editiert am 29.03.2010 20:40

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1940x hilfreich)

quote:
Was mach ich jetzt?
Wie der Polizist schon sagte: Abwarten.

quote:
Wegen Fahrerflucht wird wahrscheinlich nichts auf dich zukommen, weil du ja dich nicht der Feststellung deiner Personalien entziehen wolltest, denn du hast ja den Zettel mit deinen Daten hinterlassen.
Ein Zettel reicht aber nicht. Wenn ein Fremdschaden entstanden ist ist auch der Tatbestand des unerlaubten Entfernens vom Unfallort erfüllt. Aufgrund der Meldung an die Polizei innerhlab von 24h ist eine Einstellung des Verfahrens aber möglich.

Die Haftpflichtversicherung muss den Fremdschaden regulieren, kann aber bis zu 2500€ Regress fordern. Zum Erhalt des Schadenfreiheitsrabattes könnte sich die Regulierung des Fremdschadens aus eigener Tasche anbieten.


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