Parkunfall mit Lieferwagen, Vorwurf grober Fahrlässigkeit um Arbeitnehmer zu belasten ??

21. Oktober 2019 Thema abonnieren
 Von 
BigMo98
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 0x hilfreich)
Parkunfall mit Lieferwagen, Vorwurf grober Fahrlässigkeit um Arbeitnehmer zu belasten ??

Guten Tag,
Ich hatte einen Parkunfall mit dem Bürger King Lieferwagen, undzwar bin ich beim ausparken in ein anderes Auto reingefahren. Die Rückscheibe des Lieferwagens ist beklebt und kaum durchsichtig. Nun möchte Burger King mir die Schuld zuschieben da ich angebeblixh grob fahrlässig gehandelt hätte.
Sind sie im Unrecht oder sollte ich besser einen Anwalt einschalten ?
Grüße

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32868 Beiträge, 17264x hilfreich)
Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7204 Beiträge, 1514x hilfreich)

Zitat:
Die Rückscheibe des Lieferwagens ist beklebt und kaum durchsichtig.


Beim Rückwärtsfahren hat man IMMER besondere Vorsicht zu walten. Ansonsten muss man sich von einem Helfer einweisen lassen.
Im übrigen hat jedes Fahrzeug noch Seitenspiegel

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#3
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2114 Beiträge, 734x hilfreich)

Was ist grob fahrlässiger, als zu Fahren ohne etwas zu sehen?

Wer soll denn sonst bitte Schuld sein?

Signatur:

Nachdenken ist wie googeln .... nur krasser!

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#4
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3586 Beiträge, 971x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Ihren Führerschein haben Sie schon zurückerhalten?
Mümmel, hast Du ein Elefantengedächtnis? Ich wäre nicht auf die Idee gekommen in der foreninternen Vita des Fragestellers nachzuschauen, ob er im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist.

Aber die Frage ist natürlic berechtigt. Laut dem verlinkten Thread geht die Sperrfrist des TE noch bis November. Kann natürlich auch sein, dass sich da dann doch nch einmal was geändert hat, wovon uns der Fragesteller in seiner unendlichen Dankbarkeit, ob seiner beantworteten Fragen, nicht in Kenntnis gesetzt hat.

Zitat (von fb511023-30):
Nun möchte Burger King mir die Schuld zuschieben
Tja, Du bist gegen ein stehendes Hindernis gefahren. Die Schuldfrage dürfte also ähnlich sein, wie bei der Kollision Titanic vs. Eisberg.

Zitat (von fb511023-30):
da ich angebeblixh grob fahrlässig gehandelt hätte.
Eine grobe Fahrlässigkeit sehe ich hier nicht unbedingt. Aber um was genau geht es denn eigentlich? Für die Regulierung des Fremdschadens ist es unerheblich, ob einfache oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Lediglich bei der Vollkasko kann das entscheidend sein. Aber welche Rolle spielt dann die Burgerfabrik?

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#5
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo

Zitat:
Aber welche Rolle spielt dann die Burgerfabrik?
Eventuell ist deren Auto auch leicht beschädigt? Dann wollen die bestimmt die Kosten dieser reparatur vom Fahrzeugführer zurück haben...

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#6
 Von 
Snuggles
Status:
Praktikant
(905 Beiträge, 252x hilfreich)

Dass BurgerKing (und auch die Behörden) dem Fahrer die Schuld geben, ist schon nachvollziehbar.

Was ich nicht verstehe ist, die "grobe Fahrlässigkeit". Das liegt über "Normaler Parkrempler trotz Aufpassens" => "Fahrlässigkeit" => "Grobe Fahrlässigkeit". Richtig?

Wurde evtl. nebenher mit der linken Hand ein Burger gegessen und mit der rechten Hand telefoniert...?

Bezüglich Verklebung: eine Mitschuld des Halters könnte bestehen, wenn die Verklebung unzulässig war.

Siehe hier: https://www.bussgeldkatalog.org/autoaufkleber/
https://www.myfolie.com/blog/heckscheibe-aufklebervorschriften/
Geht neben der Sicht viel mehr um die Eigenschaftsveränderung des Sicherheitsglases!

Ansonsten gibt es genug Fahrzeuge - v.A. Transporter und LKW - die außer den Außenspiegeln gar keine Sicht durch den Innenraum nach hinten haben. Das alleine ist noch kein Kriterium.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
BigMo98
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, den Führerschein hab ich mithilfe meiner Anwältin vor 3 Monaten wieder erhalten.
Als Arbeitnehmer bin ich über Burger King versichert, heißt bei einem Unfall ohne grobe Fahrlässigkeit zahle ich 250€ eigenanteil und den Rest übernimmt Burger King. Wenn jedoch grobe Fahrlässigkeit vorliegt könnte Burger King mir die gesamte Entschädigung vorwerfen. Heißt ich müsste keine 250€ eigenanteil zahlen, sondern meine Versicherung müsste eingreifen und ich müsste für den gesamten Schaden aufkommen statt 250€ eigenanteil zu zahlen.

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#8
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3586 Beiträge, 971x hilfreich)

Zitat (von fb511023-30):
Ja, den Führerschein hab ich mithilfe meiner Anwältin vor 3 Monaten wieder erhalten.
Gratulation. Magst Du im anderen Thread genauer berichten?

Zitat (von fb511023-30):
bei einem Unfall ohne grobe Fahrlässigkeit zahle ich 250€ eigenanteil
Das ist meiner Meinung nach nicht zulässig. Allerdings wäre dieser Teil der Frage bei den Kollegen im Unterforum Arbeitsrecht besser aufgehoben.

Sofern Du uns nicht irgendwelche Details verheimlicht hast (z.B. Alkohol oder Handy am Steuer) sehe ich bei einem derartigen Parkplatzunfall keinen Anhaltspunkt für eine grobe Fahrlässigkeit und würde diesen Vorwurf zurückweisen.

Ich persönlich würde mir dann auch noch überlegen, ob ich auch zukünftig noch für diese Firma tätig sein möchte. Aber das ist dann ein anderes Thema.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

Zitat (von Demonio):
Sofern Du uns nicht irgendwelche Details verheimlicht hast (z.B. Alkohol oder Handy am Steuer) sehe ich bei einem derartigen Parkplatzunfall keinen Anhaltspunkt für eine grobe Fahrlässigkeit und würde diesen Vorwurf zurückweisen.


Sehe ich genauso.


Zitat (von fb511023-30):
sondern meine Versicherung müsste eingreifen



Von welcher Versicherung sprichst du da?



gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

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