Parkunfall und Fahrerflucht

5. April 2019 Thema abonnieren
 Von 
tho.laz
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Parkunfall und Fahrerflucht

Guten Tag!

Mir ist vor ca. 3 Monaten jemand an mein parkendes Fahrzeug gefahren. Als ich zu meinem Auto kam stand das Fahrzeug, welches mir an mein Auto fuhr, noch hinter mir! Woher ich das weiß dass mir genau dieses Auto hinten an mein Auto fuhr? Sowohl bei meinem Auto als auch bei dem KFZ hinter dem vermutlichen Täter lag noch Schnee darauf und zwischen Täter, meinem Fahrzeug und dem Fahrzeug hinter dem Täter waren ca. 3 cm Luft, also eigentlich unmöglich einzuparken aber anscheinend schaffte er es! (Beweisfotos wurden von mir gemacht!!) Außerdem war ein klar sichtbarer Abdruck auf der Höhe des Kennzeichens des Verursacher bei mir am Auto zu sehen, mein Fahrzeug war etwas verdreckt und deshalb war es sehr gut zu sehen! Ich rief anschließend die Polizei an, welche alles aufnahm und mir sagte ich sollte doch zuerst das Fahrzeug säubern und anschließend bei einem Schaden nochmals bei ihnen in der Inspektion vorbeikommen. Dies machte ich anschließend auch, es waren mehrere Kratzer und Lackanplatzer zu sehen! Bei der Polizei nahmen wir anschließend noch einmal alles auf, die Polizei ermittelte dann auch wegen Fahrerflucht da sich der Verursacher nicht bei mir meldete. Ich und der Verursacher mussten die Woche darauf dann zur Spurensicherung. Im Anschluss nahm ich dann nach dem Hinweis bzw. Rücksprache mit der Spurensicherung und meiner Versicherung einen Gutachter, der alles an einen Anwalt weitergab. (Ein Schaden von ca. 1500 Euro wurde ermittelt). Jetzt kam der Anruf von diesem Anwalt der mir sagte das Verfahren wegen Fahrerflucht wurde eingestellt, deshalb werde ich auf den Kosten für Anwalt, Gutachter und natürlich dem verursachten Schaden sitzenbleiben. Der Anwalt sagte das Problem sei, dass die Polizei später in den Bericht schrieb es war kein Schaden vor Ort zu erkennen! Es war aber ganz klar ein Kontakt da, es wurde ja bei der Spurensicherung alles vermessen und die Kratzer/Lackanplatzer sind genau auf der Höhe vom Kennzeichen des Verbrauchers!! Es kann doch nicht sein, dass ich darauf jetzt sitzen bleibe?!

Vielen Dank im voraus!

Grüße

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3585 Beiträge, 971x hilfreich)

Zitat (von tho.laz):
es waren mehrere Kratzer und Lackanplatzer zu sehen
Das ist bei einem Gebrauchtwagen ja nun nicht ungewöhnlich.

Zitat (von tho.laz):
Ich und der Verursacher mussten die Woche darauf dann zur Spurensicherung.
Was ist denn dabei herausgekommen?

Zitat (von tho.laz):
Im Anschluss nahm ich dann nach dem Hinweis bzw. Rücksprache mit der Spurensicherung und meiner Versicherung einen Gutachter, der alles an einen Anwalt weitergab.
Eine unverständliche Vorgehensweise. Warum besprichst Du das mit Deiner Versicherung, wenn Du Ansprüche gegenüber einer anderen Versicherung geltend machen möchtest? Die Spusi hat mit Deinen zivilrechtlichen Ansprüchen auch nichts zu tun. Und wer hat denn nun den Anwalt beauftragt?

Zitat (von tho.laz):
Jetzt kam der Anruf von diesem Anwalt der mir sagte das Verfahren wegen Fahrerflucht wurde eingestellt, deshalb werde ich auf den Kosten für Anwalt, Gutachter und natürlich dem verursachten Schaden sitzenbleiben.
Was macht der Anwalt denn beruflich? Er wird ja wohl (hoffentlich) kein Jurist sein, wenn er den Unterschied zwischen Straf- und Zivilrecht nicht kennt.

Zitat (von tho.laz):
Der Anwalt sagte das Problem sei, dass die Polizei später in den Bericht schrieb es war kein Schaden vor Ort zu erkennen!
Die Frage, wie der Gutschter auf einen Schaden von 1500€ kommt, während die Spusi keinen Schaden feststellen kann ist ja auch berechtigt und sollte mal beantwortet werden.

Zitat (von tho.laz):
Es war aber ganz klar ein Kontakt
Mag sein. Ein Kontakt hat aber nicht zwangsläufig auch einen Schaden zur Folge.

Zitat (von tho.laz):
es wurde ja bei der Spurensicherung alles vermessen und die Kratzer/Lackanplatzer sind genau auf der Höhe vom Kennzeichen des Verbrauchers!!
Und was beweist das? Wurden auch Abriebspuren festgestellt? Gab es Lackreste Deines Autos am Fahrzeug oder Kennzeichen des mutmaßlichen Verursachers?

Zitat (von tho.laz):
Es kann doch nicht sein, dass ich darauf jetzt sitzen bleibe?!
Wer einen Schadenersatzanspruch geltend machen möchte, der muss auch belegen können, dass, wie und von wem ihm dieser Schaden zugefügt wurde. Die von Dir in diesem Forum geschilderte Faktenlage erscheint mir in der Tat etwas zu dünn und widersprüchlich um einen Schadenersatzanspruch erfolgreich durchsetzen zu können.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
tho.laz
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Demonio):
Zitat (von tho.laz):
es waren mehrere Kratzer und Lackanplatzer zu sehen
Das ist bei einem Gebrauchtwagen ja nun nicht ungewöhnlich.

Nicht bei einem 6 Monate alten "Neu"-Wagen
Zitat (von Demonio):

Zitat (von tho.laz):
Ich und der Verursacher mussten die Woche darauf dann zur Spurensicherung.
Was ist denn dabei herausgekommen?

Die Spurensicherung hat die Kratzer und Lackabplatzer gesehen, mit Pfeilen markiert, abgemessen und fotografiert.
Zitat (von Demonio):

Zitat (von tho.laz):
Im Anschluss nahm ich dann nach dem Hinweis bzw. Rücksprache mit der Spurensicherung und meiner Versicherung einen Gutachter, der alles an einen Anwalt weitergab.
Eine unverständliche Vorgehensweise. Warum besprichst Du das mit Deiner Versicherung, wenn Du Ansprüche gegenüber einer anderen Versicherung geltend machen möchtest? Die Spusi hat mit Deinen zivilrechtlichen Ansprüchen auch nichts zu tun. Und wer hat denn nun den Anwalt beauftragt?
Ich wollte von meiner Versicherung ursprünglich nur eine Rat einholen! Mein Versicherung hat das dann sofort der gegnerischen Versicherung gemeldet und die sagten sie brauchen ein Gutachten!! Die Worte der Spurensicherung waren, dass ein Gutachten angefertigt werden soll! Und wenn das mir so gesagt wird geh ich davon aus, dass es so ist!
Der Anwalt wurde, nach dem Hinweis des unabhängigen Gutachters dass das ganze dadurch schneller ablaufen würde, mit meiner Zustimmung vom Gutachter beauftragt!

Zitat (von Demonio):

Zitat (von tho.laz):
Jetzt kam der Anruf von diesem Anwalt der mir sagte das Verfahren wegen Fahrerflucht wurde eingestellt, deshalb werde ich auf den Kosten für Anwalt, Gutachter und natürlich dem verursachten Schaden sitzenbleiben.
Was macht der Anwalt denn beruflich? Er wird ja wohl (hoffentlich) kein Jurist sein, wenn er den Unterschied zwischen Straf- und Zivilrecht nicht kennt.

Was willst du mir damit sagen? :D

Zitat (von Demonio):

Zitat (von tho.laz):
Der Anwalt sagte das Problem sei, dass die Polizei später in den Bericht schrieb es war kein Schaden vor Ort zu erkennen!
Die Frage, wie der Gutschter auf einen Schaden von 1500€ kommt, während die Spusi keinen Schaden feststellen kann ist ja auch berechtigt und sollte mal beantwortet werden.

Die Spusi hat es schon festgestellt nur die Polizei vor Ort konnte nix feststellen, da die Fahrzeuge ja noch so eng zusammen standen und mein Fahrzeug noch dreckig war! Deshalb haben sie zu mir gesagt ich soll es waschen und bei einem sichtbaren Schaden bei ihnen vorbeikommen!

Zitat (von Demonio):

Zitat (von tho.laz):
Es war aber ganz klar ein Kontakt
Mag sein. Ein Kontakt hat aber nicht zwangsläufig auch einen Schaden zur Folge.

Wenn der Kontakt von zwei Fahrzeugen genau da war wo dann später die Kratzer waren find ich dann schon.

Zitat (von Demonio):

Zitat (von tho.laz):
es wurde ja bei der Spurensicherung alles vermessen und die Kratzer/Lackanplatzer sind genau auf der Höhe vom Kennzeichen des Verbrauchers!!
Und was beweist das? Wurden auch Abriebspuren festgestellt? Gab es Lackreste Deines Autos am Fahrzeug oder Kennzeichen des mutmaßlichen Verursachers?

Wenn du mit einem Kennzeichen mit voller Kraft an den Lack eines Autos drückst, sind dann Abriebsspuren da? Sollte das der Fall sein dann waren diese auf alle Fälle bis zum Termin bei der Spusi weg.
Ich finde ganz davon abgesehen, wenn ich an ein "nagelneues" Fahrzeug beim parken anfahre und dann auch noch eiskalt in der Lücke stehen bleibe und ja schon von 10 km Entfernung sich jeder denkt "wenn der da eingeparkt hat dann ist das nur möglich mit einem Kontakt hinten und vorne" dass man dann zumindest den Anstand haben sollte dies zuzugeben!! Aber anscheinend kann man das heutzutage nicht mehr erwarten!

Zitat (von Demonio):

Zitat (von tho.laz):
Es kann doch nicht sein, dass ich darauf jetzt sitzen bleibe?!
Wer einen Schadenersatzanspruch geltend machen möchte, der muss auch belegen können, dass, wie und von wem ihm dieser Schaden zugefügt wurde. Die von Dir in diesem Forum geschilderte Faktenlage erscheint mir in der Tat etwas zu dünn und widersprüchlich um einen Schadenersatzanspruch erfolgreich durchsetzen zu können.

Das heißt im Prinzip brauch ich die Polizei einfach nicht mehr anrufen selbst wenn mein Auto komplett zerlegt wurde, hab ich pech gehabt. Traurig.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3585 Beiträge, 971x hilfreich)

Zitat (von tho.laz):
Nicht bei einem 6 Monate alten "Neu"-Wagen
So ein Zufall. Ich hebe meinen Wagen auch 6 Wochen und einen richtig großen Parkschaden, den ein "freundlicher" Mitbürger verursacht, aber nicht gemeldet hat.

Zitat (von tho.laz):
Mein Versicherung hat das dann sofort der gegnerischen Versicherung gemeldet
Wie ich schon sagte: Merkwürdige Vorgehensweise.



Zitat (von tho.laz):
Was willst du mir damit sagen?
Dass eine Einstellung des Strafverfahrens nicht zwangsläufig dazu führt, dass man keinen Schadenersatzanspruch geltend machen kann. Das sind zwei getrennte Verfahren. Auch nach Einstellung des Verfahrens, z.B. weil der Fahrer nicht ermittelt werden konnte, kann man zivilrechtlich gegen den Halter bzw. dessen Versicherung vorgehen.

Zitat (von tho.laz):
die sagten sie brauchen ein Gutachten!!
Wussten "Die", dass es lediglich um ein paar Kratzer und Lackplatzer geht?

Zitat (von tho.laz):
Der Anwalt wurde, nach dem Hinweis des unabhängigen Gutachters dass das ganze dadurch schneller ablaufen würde, mit meiner Zustimmung vom Gutachter beauftragt!
Der Gutachter kann Dir die Beauftragung eines Anwalts empfehlen. Er kann Dir auch einen konkreten Anwalt empfehlen, von dem er eine Provision bekommt den er als empfehlenswert erachtet. Beauftragen kann er ihn aber nicht. Das musst Du schon selbst machen.

Zitat (von tho.laz):
Die Spusi hat es schon festgestellt
Dann müsste es aber doch auch in der Ermittlungsakte so stehen.

Zitat (von tho.laz):
Wenn der Kontakt von zwei Fahrzeugen genau da war wo dann später die Kratzer waren find ich dann schon.
Die Schäden können von einer anderen Berührung herrühren. Mehr als ein einfaches Indiz (wenn überhaupt) ist das nicht.

Zitat (von tho.laz):
Wenn du mit einem Kennzeichen mit voller Kraft an den Lack eines Autos drückst, sind dann Abriebsspuren da?
Nein. Aber dann entstehen auch keine Kratzer.

Zitat (von tho.laz):
Aber anscheinend kann man das heutzutage nicht mehr erwarten!
Leider ist das so. War aber früher auch nicht anders.

Zitat (von tho.laz):
Das heißt im Prinzip brauch ich die Polizei einfach nicht mehr anrufen selbst wenn mein Auto komplett zerlegt wurde, hab ich pech gehabt. Traurig.
Wenn Dein Auto komplett zerlegt wurde, dann hinterlässt das eindeutige Spuren beim Verursacher. Dann ist die Beweislage recht eindeutig und die Schadensregulierung kein Problem.

Vorliegend ist es wohl so, dass die Beweislage etwas dürftig ist. Dann wird es schwierig.

Du kannst Deinem Anwalt sagen, dass er alle möglichen Hebel in Bewegung setzen soll. Das Kostenrisiko für den Fall eines Misserfolgs trägst Du dann aber. Und offensichtlich sieht Dein Anwalt keine (großen) Erfolgschancen.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Im Grunde genommen ist es doch recht einfach.

Waren am KFZ des vermeindlichen Verursachers Spuren zu sehen, die auf eine Feindberührung mit Deinem Fahrzeug hindeuteten?

Falls ja, wurden diese gesichert - und hat die Polizei diese bei der späteren gründlichen Untersuchung ebenfalls festgestellt? Dann kann es weitergehen.

Falls nein, Ende der Fahnenstange, denn dann gibt es keinen Anhaltspunkt dafür, dass es zu einer Feindberührung kam.

Gutachter und Anwalt bei noch unklarer Schuldfrage einzuschalten war zumindest voreilig.

Was mich stutzig macht ist die Schadenhöhe. 1500 € bei ein paar Lackkratzern? Für das nachlackieren einer Schürze habe ich etwas mehr als ein Fünftel davon bezahlt (mit Rechnung in einer größeren Fachwerkstatt).
Daher stellt sich mir die Frage, wie kann ein so unfangreicher Schaden entstehen, ohne dass am Gegnerfahrzeug auch deutlich etwas zu sehen ist.

Berry

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