Hallo an alle,
mein Auto wurde abends während des parkens von einem anderen Auto vorne beschädigt,
Schaden knapp unter € 1000.-
Den Schaden habe ich aber erst ein paar Tage später bemerkt. Da ich eine Dascham mit Parküberwachung habe, konnte ich den Verursacher festellen. Der Fahrer bzw Halter des Fahrzeuges ist mir bekannt.
Der Verursacher behauptet nun er wäre ausgestiegen und hätte keinen Schaden gesehen. Auf der Aufzeichnung aber kann man ganz klar sehen, dass er nicht ausgestiegen ist sondern einfach weggefahren ist.
Jetzt zur eigentlichen Fragen, sollte der Verursacher sich weigern zu zahlen, wie ist die rechtliche Situation bzgl. Dashcam (motion detection)....sollte diese erwähnt werden in der Anzeige oder .....?
Viele Grüße
Parkunfall/Dashcam
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Zitat:Jetzt zur eigentlichen Fragen, sollte der Verursacher sich weigern zu zahlen, wie ist die rechtliche Situation bzgl. Dashcam (motion detection)....sollte diese erwähnt werden in der Anzeige oder .....?
Zunächst einmal solltest Du zwei Sachen unterscheiden
1) Eine Strafanzeige führt dazu, dass der Unfallgegner wegen unerlaubtem Entfernen vom Unfallort verurteilt wird und das auch nur dann, wenn er als Fahrer identifiziert werden kann.
2) Schadenersatz bekommst Du nur, wenn Du Dich an die Versicherung des Unfallgegners wendest. Dafür reicht es, dass er die Beteiligung seines Fahrzeuges an dem Unfall einräumt.
Es ist ein weit verbreiteter Irrtum, dass man mit Hilfe einer Strafanzeige Schadenersatz erhält oder dass die Strafanzeige Voraussetzung für den Schadenersatz wäre.
Wenn Du also Ärger wegen der DashCam Aufzeichnungen vermeiden willst, dann solltest Du die Strafanzeige besser unterlassen. Der Unfallgegner wird wohl auch nicht so blöd sein, Dich deswegen anzuschwärzen.
Wenn Du also Ärger wegen der DashCam Aufzeichnungen vermeiden willst, dann solltest Du die Strafanzeige besser unterlassen. Der Unfallgegner wird wohl auch nicht so blöd sein, Dich deswegen anzuschwärzen.
Vielen Dank für die Antwort.
Mal angenommen ich hätte nur das Kennzeichen, dann bliebe doch nur der Weg einer Strafanzeige oder ?
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Einfach den Zentralruf der Autoversicherer (0800 250 260 0) wählen und Kennzeichen durchgeben.ZitatMal angenommen ich hätte nur das Kennzeichen :
Zitat:Mal angenommen ich hätte nur das Kennzeichen, dann bliebe doch nur der Weg einer Strafanzeige oder ?
Nein, siehe Antwort#3, aber woher hast Du dann die folgende Information?
Zitat:Der Verursacher behauptet nun er wäre ausgestiegen und hätte keinen Schaden gesehen.
Zitat:Zitat:Mal angenommen ich hätte nur das Kennzeichen, dann bliebe doch nur der Weg einer Strafanzeige oder ?
Nein, siehe Antwort#3, aber woher hast Du dann die folgende Information?
Zitat:Der Verursacher behauptet nun er wäre ausgestiegen und hätte keinen Schaden gesehen.
Woher ich das Kennzeichen bzw. den Namen habe könnte ich plausibel begründen, da dieser Gast (Restaurant) am darauffolgenden Tag bei meinem Vater angerufen hat und meinte das er gegen ein Auto gefahren wäre, falls sich jemand meldet.... und Sehen konnte er diesen Schaden definitiv nicht im dunkeln.
Vor allem wenn ich doch schon den Schaden begutachte notiere ich mir doch wenigsten das Nummernschild.
Wie wäre die weiter Vorgehensweise, sollte sich der Unfallgegner stur stellen und nichts machen ?
-- Editiert von go517578-36 am 20.10.2019 23:05
Zitat:und meinte das er gegen ein Auto gefahren wäre, falls sich jemand meldet
Es sieht nicht so aus, dass er sich stur stellen möchte. Melde Dich doch einfach bei ihm und schaue, wie er reagiert.
Zitat:Wie wäre die weiter Vorgehensweise, sollte sich der Unfallgegner stur stellen und nichts machen ?
Wenn er sich wider erwarten stur stellt, dann meldest Du Dich nochmal hier.
Hi,
was ich machen würde ist, dem Verursacher einen "Zweizeiler" zu schicken, dem "2 Bildausdrucke" beiliegen. Sinnvoll wäre dabei, sich anwaltlich "vertreten" zu lassen. Kleines "Vorgespräch" und Schilderung des Vorhabens...
"Sehr geehrter Herr, trotz Verständnis für Ihre erste Reaktion - wir alle machen Fehler - bitte ich Sie, Ihre Aussage zu überdenken. Siehe Anlage. Bitte beachten Sie, dass die Strafe für unerlaubtes Entfernen vom Unfallort üblicherweise eine Geldstrafe und ein Fahrverbot mit zieht => siehe google. Bezüglich der Zulässigkeit von DashCam-Aufnahmen als Beweismittel => siehe BGH-Urteil.
Helfen Sie mit, den Ärger zu vermeiden und teilen Sie mir (noch besser: meinem Anwalt Dr. Rainer Zufall), die Kontaktdaten Ihrer Versicherung mit.".
Ein weiterer Schritt wäre dann, das Video deiner Versicherung zur Weiterleitung an die gegnerische Versicherung zu schicken. Die Versicherungen tauschen sich dann aus.
Was ich nicht machen würde, ist "Geschichten erfinden". Du bist nachher - im Falle eines Verfahrens - ggf. Zeuge / Geschädigter und der Wahrheit verpflichtet (Falschaussagen sind dann strafbar). Wenn dann "Geschichte" und spätere, wahre Aussage nicht zusammen passen, spricht das dann gegen dich!
Gruß
SN
PS: Bin gerade auch in einem Fall, wo ich froh bin, eine DashCam zu haben, mit der sich die erfundene Aussage des Anschuldigers zusammenfalten und ihm sonst wohin schieben lässt
-- Editiert von Snuggles am 23.10.2019 08:49
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