Parkverbot / Halteverbot

18. März 2007 Thema abonnieren
 Von 
kai-sehr
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Parkverbot / Halteverbot

Hallo zusammen,

hier scheint ja EINIGES an Fachkompetenz am Werk zu sein. Könnte allerdings auch sein, dass ich mich einfach leicht beeindrucken lasse ;-)

Aber meine Frage, falls da jemand eine Antwort weiss, wäre das super.

Ab wann hat man denn im Halte- / Parkverbot gestanden?
Also wenn ca. 3/4 des PKW "nur" im Parkverbot gestanden haben und ca. 1/4 des PKW (bspw. das Heck ab der Hinterachse) im absoluten Halteverbot getanden haben, was zählt dann? Wird hier grundsätzlich das "strengere" angenommen oder kommt es da auf X-% der PKW-Länge an?

Und falls sich hier jemand damit auskennt gleich noch eine Frage:
Wenn man durch das Halten im Parkverbot eine Fahrbahn kurzzeitig verengt, aber der Verkehr über eine NICHT-durchgezogenen Linie ausweichen und am Auto vorbeifahren kann, hat man die Fahrbahn wirklich blockiert?

Danke im Voraus an die Profis die hier so saubere Arbeit machen
Kai

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Despi
Status:
Lehrling
(1102 Beiträge, 305x hilfreich)

Soweit ich weiß ist ab Schild Parkverbot(oder halt ab Linie). Wenn irgendein Teil des Autos über das Schild bzw. die Linie hinausragt stehst du im Parkverbot.

Also auch wenns nur ein paar cm sind.

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#2
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

hat man die Fahrbahn wirklich blockiert?

Ja. Alles, was den Verkehr an seinem 'normalen' Verhalten hindert, ist eine Verkehrsbehinderung.
Wenn sich zwei Autos entgegenkommen, können u.U. nicht mehr beide einander an dieser Stelle passieren.

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#3
 Von 
Despi
Status:
Lehrling
(1102 Beiträge, 305x hilfreich)

Wobei es selbst wenn es zu keiner Behinderung kam, nicht darum geht, ob man jemanden behindert hat.

Halteverbot ist Halteverbot. Egal ob man jemanden stört oder nicht

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#4
 Von 
kai-sehr
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo nochmal,

nicht, dass hier ein falscher Eindruck entsteht:
Ich wollte durch MEINE Einfahrt in MEINE Garage. Draußen gibt's bei uns kaum Parkplätze. Ich habe dann am Straßenrand gehalten, um den Fahrer des Fahrzeugs zu finden, der mir die Einfahrt versperrt hat (da ist ein Restaurant bei uns im Haus und im Nachbarhaus war ich auch. In der Zwischenzeit habe ich ein Ticket bekommen (in vielleicht 5 Minuten).
Und der Verkehr wurde auch nicht blockiert. So wie ich gestanden habe, konnten noch immer 2-3 Autos parallel vorbeifahren (ist eine sehr große, breite Straße vor unserem Haus).

Die Sache ärgert mich halt, weil ich behindert wurde UND noch ein Ticket bekomme.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Despi
Status:
Lehrling
(1102 Beiträge, 305x hilfreich)

Natürlich ist das sehr ärgerlich.
Halteverbot ist jedoch dennoch Halteverbot, auch wenn der eigene Parkplatz blockiert ist. Die Gründe, warum dort ein Halteverbot ist sind da erstmal egal.

Ich bin mir jedoch nicht sicher ob der, der deinen Platz blockiert hat nicht irgendwie zur Rechenschaft gezogen werden kann(ist das evtl. Nötigung oder sowas?)

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

Man verstößt gegen das Halteverbot bereits dann, wenn ein kleiner Teil des Fahrzeugs in die Verbotszone ragt.

Es kommt aber natürlich nur eine Bestrafung wegen Halte oder Parkverbots in Betracht.

Wären Sie beim Fahrzeug geblieben hätte man vielleicht von einem verkehrsbedingten anhalten und nicht von einem Halteverbotsverstoß sprechen können.

Durch das Verlassen und weggehen haben Sie m.E. aber gegen das Halteverbot verstoßen.

Ihnen bleibt es aber unbenommen den Sachverhalt der Verkehrsbehörde zu schildern und um eine Ermessensentscheidung zu Ihren Gunsten zu bitten.

Leider ist es aber oftmals so, dass in Owi-Verfahren die Entscheidungen viel unnachgiebiger Ausfallen als im Strafrecht.

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