Hallo!
Ich habe vor einiger Zeit mein Auto bei uns um die Ecke in einer Straße geparkt, in der ich sehr häufig parke.
Am nächsten morgen klingelte mich die Polizei aus dem Bett, da ich in einer Parkverbotszone geparkt habe, die dort temporär für einen Umzug eingerichtet worden ist.
Nun meine Frage: Das Schild habe ich an dem abend nicht gesehen. Erstens war es dunkel und zweitens stand es hinter einem Baum (!!), wie ich dann am nächsten morgen ziemlich verwundert festgestellt habe.. Noch dazu standen dort überall Autos neben mir, es gab also überhaupt keinen Grund für mich, anzunehmen, dass dort ein Parkverbot herrschte. Ich war dann auch nicht der einzige, der am nächsten morgen sein Auto dort wegfahren durfte.
Nun habe ich, da ich noch so verschlafen war, leider vergessen, Fotos zu machen und würde gerne wissen, ob es sich trotzdem lohnen könnte, Einspruch einzulegen. Ich weiß, es sind nur 25€, aber es geht mir ums Prinzip.
Muss ich dann trotzdem erst mal zahlen und bekomme dann (eventuell...) später das Geld wieder oder wird bei Einspruch erst mal generell nicht gezahlt?
Vielen Dank für eure Hilfe
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Parkverbotsschild nicht sichtbar - Einspruch?
26. Januar 2012
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Frage vom 26. Januar 2012 | 22:38
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Parkverbotsschild nicht sichtbar - Einspruch?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
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#1
Antwort vom 26. Januar 2012 | 22:45
Von
Status: Unbeschreiblich (47501 Beiträge, 16808x hilfreich)
Das Verwarnungsgeld von 25€ ist für den Fall gedacht, dass man versehentlich dort geparkt hat, z.B. weil man das Schild nicht gesehen hat.
Vorsätzliches Falschparken ist teurer.
Wenn Du Dich jetzt weigerst zu bezahlen, dann werden die anschließend auflaufenden Gebühren das eigentlich verhängte Bußgeld noch übersteigen.
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#2
Antwort vom 26. Januar 2012 | 22:58
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Ja danke, aber die Frage ist ja nur, ob ich bezahlen muss, wenn ich Einspruch einlege oder ob ich dann damit warten kann, bis die Sache geklärt ist.
Und ob es überhaupt Aussicht auf Erfolg hat, Einspruch einzulegen...
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#3
Antwort vom 27. Januar 2012 | 01:46
Von
Status: Philosoph (13708 Beiträge, 4356x hilfreich)
Hallo,
quote:Entweder du zahlst oder du legst Einspruch ein (eins von beiden); letzteres wäre hier praktisch ein "doppelt-oder-nichts"-Spiel (grob).
ob ich bezahlen muss, wenn ich Einspruch einlege oder ob ich dann damit warten kann, bis die Sache geklärt ist.
quote:Eher nicht.
Und ob es überhaupt Aussicht auf Erfolg hat, Einspruch einzulegen...
An den anderen Falschparkern durftest du dich schon mal nicht orientieren, und auch die Dunkelheit bringt dir nichts. Nur das offenbar etwas versteckt aufgestellte Schild könnte imho etwas bringen.
Ich würde aber zahlen, die Chancen für einen erfolgreichen Einspruch stehen ziemlich schlecht.
MfG Stefan
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