Hallo,
A hat seinen Führerschein entzogen bekommen wegen einer Trunkenheit im Verkehr.
A ist nicht vorbestraft, kein Unfall
etc. Er hatte auch unter 1,6 Promille.
Entzug mit 9 Monate Sperrfrist.
A hat auch einen P-Schein. Er hat nun Post von der FE-behörde enthalten.
Zitat:"Durch die StA in XY wurde mir mit rechtskräftigem Strafbefehl vom xy mitgeteilt, dass Ihnen die FE für die Dauer von 7 Monaten entzogen wurde. Die Sperrfrist endet mit Ablauf des 29.11.2019.
Durch den Entzug der FE ist Ihre FE zur Fahrgastbeförderung für Taxi, Mietwagen und Ausflugsfahrten gem. § 48 (10) der FeV erloschen.
Hiermit werden Sie aufgefordert Ihre FE zur Fahrgastbeförderung bis zum 24. Juni. 2019 bei der FE-behörde abzugeben".
Was heißt das nun genau?
Klar ist, dass A ohne FS auch keine Fahrgäste befördern darf (logischerweise)
Aber erloschen klingt für mich, als sei sein P-Schein ab nun ungültig und quasi nicht mehr gültig.
Oder muss er ihn nur abgeben, bis er wieder einen FS erhält (bei rechtzeitigem Antrag ab dem 01.12) und bekommt seinen P-Schein dann zurück ? Oder wie ?
Habe zwar gegoogelt aber nichts in der Hinsicht gefunden.
Optimal wäre es natürlich, wenn A seinen P-Schein abgeben muss und ihn wieder dann bekommt, wenn er wieder einen gültigen FS vorweisen kann...
Ich bitte um Hilfe.
Danke.
LG
-- Editiert von Jamirohead am 09.06.2019 04:18