Pfosten gerammt

1. Januar 2012 Thema abonnieren
 Von 
denrock
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 1x hilfreich)
Pfosten gerammt

Hallo zusammen,


zunächst allen ein gutes und erfolgreiches neues Jahr 2012! Leider hat mein Jahr nicht so gut begonnen, denn ich habe einen Bekannten heute Abend nach Hause gebracht und beim Zurücksetzen einen Begrenzungspfosten gerammt, wodurch an meinem Auto eine Beule und ein Schaden an der linken Rückleuchte entstanden ist. Mein Bekannter und ich, beide nüchtern, begutachteten den Schaden, konnten an dem Pfosten nichts feststellen, lediglich den Schaden an meinem Auto. Somit setzte ich meine Fahrt fort und fuhr nach Hause. Mein Bekannter hat meine Anschrift und von mir gesagt bekommen, dass wenn irgendwie vor Ort ein größerer Schaden entstanden sein sollte an dem Pfosten, er meine Daten weitergeben kann. Nun meine Frage: Ist es sicherer, noch zur Polizei zu gehen und dort den Vorfall zu melden, ich glaube binnen 24 Stunden hat man noch eine Meldefrist oder soll ich abwarten was geschieht, denn meine Daten als Unfallverursacher sind ja nun einem Anwohner bekannt, die Stadt als Eigentümerin des Pfostens ist nicht zu erreichen gewesen. Ist es vielleicht sogar ausreichend, wenn ich eine Email an die Stadt schreibe, in der ich meine Daten für den Fall eines größeren Schadens an dem Pfosten mitteile? Welche Folgen/Auswirkungen hätte eine Meldung meinerseits bei der Polizei?

Vielen Dank im Voraus für die Beantwortung meiner Fragen!

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
andreas124
Status:
Lehrling
(1570 Beiträge, 463x hilfreich)

Die 24 Stunden Frist gilt nur für im ruhenden Verkehr Verursachte Unfälle, als bei Aus oder Einparken.
War dies der Fall?
Die Frist bedeutet nicht, das keine Anzeige Erstattet wird, dazu ist der Polizeibeamte verpflichtet, es bedeutet, das die Staatsanwaltschaft auf eine Ahndung wegen Unfallflucht verzichten, das Verfahren einstellen kann, aber auch nur, wenn du nicht schon vorher von Irgendjemand der vielleicht den Unfall beobachtet hast angezeigt wurdest.

Sollte eine Unfallflicht vorliegen und zur Anzeige gebracht wurden sein, so ist eine Geldstrafe, Fahrverbot und 7 Punkte fällig, ab einen Schaden von ca. 1300 EUR kann zu dem die Fahrerlaubnis entzogen werden.

Deine Versicherung zahlt in diesen Fall den Schaden, holt Ihn sich bei dir aber in Form von Regress bis zu 5000 EUR zurück.

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0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1939x hilfreich)

Der mögliche Regress ist auf 2500€ begrenzt.

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"Nachfragen bitte im Forum stellen. Entsprechende PNs werde ich ab sofort nicht mehr beantworten."

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
andreas124
Status:
Lehrling
(1570 Beiträge, 463x hilfreich)

quote:
Der mögliche Regress ist auf 2500€ begrenzt.



Danke.
Ob ich es noch einmal die Höhe der Regressforderungen lerne?

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-- Editiert andreas124 am 01.01.2012 15:49

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1939x hilfreich)

Hallo Andreas,

ist doch nicht sooooo schwer. ;)

Obliegenheitsverletzung vor dem Schadensereignis(z.B. Alkohol am Steuer) hat einen Regress von bis zu 5000€ zur Folge.

Obliegenheitsverletzung nach dem Schadensereignis(z.B. Unfallflucht) hat einen Regress von bis zu 2500€ zur Folge.

Gutes neues Jahr

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"Nachfragen bitte im Forum stellen. Entsprechende PNs werde ich ab sofort nicht mehr beantworten."

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