Hallo meine Frage,
ich war gerade eben in der Stadt bin aber aus Faulheit mit dem Auto gefahren anstatt zu laufen. Ich habe ein Knöllchen bekommen *motz*... das sehe ich jetzt auch ein, jedoch war ich danach leicht erregt da ich NUR Zigaretten holen war .. :/ ..
Als der nette Herr dann weiter ging fuhr ich ein paar hundert meter weiter zu meiner Samm-Pizzaria .. Dort habe ich ein paar bekannte getroffen und habe mich Lautstark zu diesem besagten Herren geäußert unter anderem mit dem A-Wort und noch so ein paar Dinge.. nicht nett das weiß ich aber in dem moment war ich außer mir. SO NUN MEINE FRAGE !!!
Kann mich der besagte Herr falls er meine nicht gerade netten Kommentare gehört hat wegen Beleidigung anzeigen ??? Wenn ja ?? Was erwartet mich ?
Gruß kitty
Politesse
5. Mai 2009
Thema abonnieren
Frage vom 5. Mai 2009 | 17:07
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Politesse
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 5. Mai 2009 | 17:22
Von
Status: Junior-Partner (5997 Beiträge, 1940x hilfreich)
quote:Ja.
Kann mich der besagte Herr falls er meine nicht gerade netten Kommentare gehört hat wegen Beleidigung anzeigen
quote:Eine Geldstrafe zwischen 10 und 30 Tagessätzen, wobei ein Tagessatz 1/30 des Nettoeinkommens entspricht.
Wenn ja ?? Was erwartet mich ?
Kann es sein das Deine "?-Taste" hängt? Ein "?" pro Frage hätte auch genügt.
#2
Antwort vom 5. Mai 2009 | 17:38
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Ja das ist es ja gerade ich stand vor meiner Pizzaria und ich meine das er so schnell gar nicht dort hin kommen kann wie ich gefahren bin. Sprich wenn ich ihn in seiner Abwesenheit beschimpfe kann er mich auch anzeigen ? Auch wenn ich keinen Namen genannt habe ? Dann macht er meinen Namen am Kennzeichen aus oder wie ?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Verkehrsrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 5. Mai 2009 | 17:39
Von
Status: Student (2421 Beiträge, 1220x hilfreich)
--- editiert vom Admin
Und jetzt?
Schon
267.957
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
27 Antworten
-
6 Antworten
-
2 Antworten