Polizei Privat

3. September 2012 Thema abonnieren
 Von 
Smit
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)
Polizei Privat

Hallo

ein Polizist stellte sich bei mir beim McDonald vor und hielt mir falsches Verhalten beim Autofahren vor. Rechts überholt auf Abbiegerspur, ca 15 km/h zu schnell und falsches einfahren(Einbahnstraße) auf einem Mc Donaldparkplatz.

Es sagte zu mir er sei von der Wache und würde gegen mich Anzeige erstatten. Er war alleine in seinem Fahrzeug hat also keine Zeugen und war in Zivil. Einen Ausweis hat er mir nicht gezeigt.

Geht das überhaupt und kann das für mich Folgen haben??


Danke im Voraus.

Gruß
Smit

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Muldentaler
Status:
Beginner
(86 Beiträge, 17x hilfreich)

Ohne jegliche Beweismittel wie Zeugen, Videomaterial o.ä. geht schon mal gar nichts. Ich denke, der hat dich verar...t.

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo,
auch Zeugenaussagen sind Beweismaterial. Der Polizist (ob er einer ist bleibt egal) kann dich natürlich anzeigen und als Zeuge für deine Vergehen auftreten.
Gruß
Amdreas

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"Wer schlau ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!"

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Sheldon_Cooper
Status:
Lehrling
(1039 Beiträge, 532x hilfreich)

quote:
und war in Zivil


Mal abgesehen davon, daß sich ein Polizist jederzeit selbst in Dienst versetzen kann, wenn er es nicht ohnehin schon war, dürfte seine Aussage zumindest für einen Teil der Verstöße ("Rechts überholt auf Abbiegerspur, [...] falsches einfahren(Einbahnstraße)") als Zeugenaussage genug sein. Man wird wohl nicht glauben, jemand beschuldige einfach mal so einen völlig Fremden bewußt wahrheitswidrig. Daß er Polizist ist, wird der Glaubwürdigkeit wohl eher noch zugute kommen.

Das mit dem "zu schnell" wird ohne geeichte Messung hingegen wohl nicht bewiesen werden können, dafür genügt eine Zeugenaussage "ca. 15 km/h schneller als mein Tacho zeigte" nicht.

quote:
Ohne jegliche Beweismittel wie Zeugen, Videomaterial o.ä. geht schon mal gar nichts.


Sinnfreie Urban Legends in einem Rechtsforum (!) zu verbreiten, geht auch schon mal gar nicht.

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

richtig ein Polizist kann sich jederzeit selber in Dienst versetzen.
Zwecks der Anzeige,es wäre übrigens egal ob es ein Polizist war oder nicht, anzeigen kann das Jeder der will. Nur ohne weiteren zeugen ist das bei Privatleuten dann eher schwer, bzw dann werden die Sachen eher fallen gelassen.

Ist der einzige Zeuge jedoch ein Polizist, wird das Ganze sicherlich bis auf den geschwindigkeitsverstoss geahndet werden.
Auch schienst du diese taten wohl begangen zu haben, was würde dann dagegensprechen mal zu den Taten zu stehen?

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Sheldon_Cooper
Status:
Lehrling
(1039 Beiträge, 532x hilfreich)

quote:
Nur ohne weiteren zeugen ist das bei Privatleuten dann eher schwer, bzw dann werden die Sachen eher fallen gelassen.


Nein, auch das befördert ja wieder nur mal die Urban Legend "man braucht immer zwei Zeugen".

Ich schrübb doch extra:

quote:
Man wird wohl nicht glauben, jemand beschuldige einfach mal so einen völlig Fremden bewußt wahrheitswidrig.


Dementsprechend gibt es auch keinen Grund, das nicht zu verfolgen, außer die Sache war wirklich geringfügig (Überholen auf der Abbiegespur, ist das überhaupt verboten?).

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

quote:
Nein, auch das befördert ja wieder nur mal die Urban Legend "man braucht immer zwei Zeugen"
Nein, so habe ich das nicht geschrieben, bitte lese das nochmal genauer durch.

Oder auch anders gefargt, wie hoch stehen die Chanzen in %, dass bei nur einem Zeugen, der nicht gerade Polizist ist, die Angelegenheit weiter verfolgt wird, bzw wie hoch stehen die chancen, dass die Angelegenheit bei einer sochen Konstellation fallengelassen wird? Ich würde sagn 70-30 für fallen lassen, bei zwei gleichgestellten Zeugen...

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Smit
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)

Da kommt jemand in ein Lokal und behauptet Polzist zu sein. Das kann ich glaube oder auch nicht. Nur was erwartet man da, das ich sage ..... oh entschuldigen sie bitte ich glaube das war falsch?? Was darf ich denn zahlen???

Die Einbahnstraße war der Privatparkplatz vom Mc Donald und ist nicht öffentich.
Gruß

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1x Hilfreiche Antwort


#9
 Von 
Sheldon_Cooper
Status:
Lehrling
(1039 Beiträge, 532x hilfreich)

quote:
Ich würde sagn 70-30 für fallen lassen, bei zwei gleichgestellten Zeugen...


Wieso gleichgestellt? Wir haben einen Zeugen und einen Beschuldigten.
Und der Zeuge hat keinen Grund, einen Wildfremden bewußt falsch zu beschuldigen. Der Beschuldigte hingegen hat einen Grund (und das Recht), falsch auszusagen.
Was soll daran "gleichgestellt" sein?

quote:
Die Einbahnstraße war der Privatparkplatz vom Mc Donald und ist nicht öffentich.


Beliebter Denkfehler. Solche Plätze sind rechtlich öffentlicher Raum (es war ja gerade kein "Privatparkplatz" für Mitarbeiter). Dort gilt zwar nicht die StVO in allen Details, aber die gegenseitige Rücksichtnahme.

quote:
Nur was erwartet man da, das ich sage


Man erwartet gar nix. Wie schon gesagt, für die OWi-Anzeige ist unerheblich, ob derjenige Polizist war oder nicht. Nur wird es dir noch schwerer fallen zu behaupten, ausgerechnet ein Polizist beschuldige dich wissentlich falsch.

quote:
wie beweist er das DU das warst?


Im Zweifel bei einer Gegenüberstellung. Wenn er den Fahrer natürlich nicht gesehen hat, dann wird da auch nix draus.



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1x Hilfreiche Antwort


#11
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13742 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

mal ein paar Anmerkungen:

quote:<hr size=1 noshade>Überholen auf der Abbiegespur, ist das überhaupt verboten? <hr size=1 noshade>
Innerorts imho nicht.
Obwohl §7 Abs.3 StVO von "Fahrbahnen mit mehreren markierten Fahrstreifen für eine Richtung" spricht. Sicher bin ich mir jetzt nicht.
Wie auch immer, das wäre nur eine Kleinigkeit.

quote:<hr size=1 noshade>Dort gilt zwar nicht die StVO in allen Details, aber die gegenseitige Rücksichtnahme. <hr size=1 noshade>
Eben, also nichts mit "falsches einfahren(Einbahnstraße)", sondern allenfalls wieder nur eine Kleinigkeit. Wurde denn überhaupt jemand behindert?

Zu dem Geschwindigkeitsvorwurf wurde ja schon einiges geschrieben.

Fazit: Ich sehe keine nennenswerten Verstoße.

quote:<hr size=1 noshade>wie beweist er das DU das warst? <hr size=1 noshade>
Das hingegen ist ganz einfach, er kann ihn wohl einwandfrei wiedererkennen.
Das Problem der Täteridentifizierung passt hier nicht, das ist mehr eine Sache bei Unfallflucht, gefährliches Überholen oder falsch Parken (wo man ja meist den Fahrer nicht sehen kann).

MfG Stefan

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Sheldon_Cooper
Status:
Lehrling
(1039 Beiträge, 532x hilfreich)

quote:
gegenüberstellung mit nur einer person die auch noch zufällig der halter ist. und natürlich von dem vermeindlichen polizist dann erkannt wird.


Richtig, auch das ist eine Gegenüberstellung. Eine Identifikation aus einer Gruppe ähnlich aussehender Personen ist gerade nicht erforderlich.

quote:
zuviel us serien geschaut?


Wohl eher du. ;)

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1x Hilfreiche Antwort


#14
 Von 
Sheldon_Cooper
Status:
Lehrling
(1039 Beiträge, 532x hilfreich)

quote:
stasi hatten wir vor 22 jahren.


Och Gottchen. Wieder mal ein Forenfanatiker, der sein Anrecht, in einem privaten Forum zu posten, mit staatlicher Verfolgung in einer Diktatur vergleicht. So jemanden wollen wir hier auch gar nicht. Und Tschüss.

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1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47632 Beiträge, 16837x hilfreich)

quote:
Dort gilt zwar nicht die StVO in allen Details, aber die gegenseitige Rücksichtnahme.


Der McDonald's Parkplatz ist öffentlicher Verkehrsraum und damit gilt selbstverständlich die StVO in allen Details. Welches Detail sollte dort denn nicht gelten?

Das sollte nicht damit verwechselt werden, dass Parkplätzen nicht als Straßen gelten und aus diesem Grund z.B. die Vorfahrtsregelungen nicht gelten, sondern die gegenseitige Rücksichtnahme. Die Beschilderung hinsichtlich der Einbahnstraßen gilt dennoch und ist auch zu beachten.

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