Polizei besteht auf Fahrerflucht

23. Februar 2016 Thema abonnieren
 Von 
R.J.A.
Status:
Beginner
(78 Beiträge, 26x hilfreich)
Polizei besteht auf Fahrerflucht

Hallo,

ich komme direkt zum Sachverhalt.
Mit einem Lieferwagen habe ich ein stehendes Auto (im Parkverbot) leicht beschädigt.
Dies geschah direkt vor meiner Wohnungstüre. Da ich den Halter kenne (ein Nachbar), habe ich einen Zettel hinterlassen und mit dem Nachbarn/Halter telefoniert.

Da der Unfall mit einem Mietwagen passiert ist bin ich kurz zur Mietwagenstelle (eine Straße weiter) gefahren um den Schaden zu melden und die nötigen Versicherungsunterlagen zu bekommen (die ich dem Halter auch ausgehändigt habe). Ich war gerade mal 5 Minuten weg.

In der Zeit hat ein Zeuge/ die Polizei gerufen. Nachdem ich am beschädigten Fahrzeug zurück war, war auch die Polizei schon da.
Die haben alles aufgenommen und am ende sagte der Polizeibeamte zu mir, dass ich eine Anzeige wegen Fahrerflucht erhalten würde.
Ich hatte niemals vor den Unfall nicht aufzuklären oder ähnliches.
Dazu hätte ich auch keinen Grund, der Mietwagen ist versichert.

Das macht mir schon ziemliche sorgen.

Viele Grüße
R.J.A.



-- Editier von R.J.A. am 23.02.2016 10:24

-- Editier von R.J.A. am 23.02.2016 10:37

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34 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5548 Beiträge, 2499x hilfreich)

Sollte irgendwann eine Anhörung dazu kommen, kannst du den Halter des beschädigten Fahrzeuges als Zeugen benennen, dass du ihn umgehend kontaktiert hast. Dann wird ein entsprechendes Verfahren wegen Fahrerflucht ziemlich sicher einstellen.

Und sieh es mal anders herum: für die Polizei ist es objektiv erst einmal Fahrerflucht: ein Unfall, Verursacher verschwindet.
Vor Ort zu entscheiden steht den Polizisten nicht zu, die nehmen nur die Anzeige auf (und das haben sie berechtigterweise getan).

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
R.J.A.
Status:
Beginner
(78 Beiträge, 26x hilfreich)

Danke für die Antwort.
Mich wundert es etwas, dass ich nichts von der Polizei erhalten habe. Keinen Unfallbericht oder ähnliches.

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17023 Beiträge, 5898x hilfreich)

Du wirst auch nichts von der Polizei erhalten. Warum sollten die dir etwas zusenden???

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
R.J.A.
Status:
Beginner
(78 Beiträge, 26x hilfreich)

Ich kenne das von Unfällen etc so, dass man einen Bericht oder ähnliches vor Ort ausgehändigt bekommt.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17023 Beiträge, 5898x hilfreich)

10 beteiligte Leute bekommen vor Ort alle einen Bericht ausgehändigt??????

-- Editiert von micbu am 24.02.2016 14:40

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#6
 Von 
R.J.A.
Status:
Beginner
(78 Beiträge, 26x hilfreich)

Bei meinen letzten Unfall vor zich Jahren war dies der Fall. Waren aber nur zwei Parteien. Dann hat dies wohl nix zu bedeuten.
Vielen Dank!

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17023 Beiträge, 5898x hilfreich)

Nein, hat nichts zu bedeuten. Meist wird das Protokoll ja auch erst später erstellt. Die Regel ist das also sicherlich nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13744 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
... und mit dem Nachbarn/Halter telefoniert.
Wenn du das beweisen kannst (am besten mit einem offiziellen Verbindungsnachweis), und der Nachbar auch noch bestätigt, dass es in dem Gespräch um den Unfall ging, dann bist du sicher raus aus der Sache.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
R.J.A.
Status:
Beginner
(78 Beiträge, 26x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Hallo,
Zitat:... und mit dem Nachbarn/Halter telefoniert.Wenn du das beweisen kannst (am besten mit einem offiziellen Verbindungsnachweis), und der Nachbar auch noch bestätigt, dass es in dem Gespräch um den Unfall ging, dann bist du sicher raus aus der Sache.
Stefan


Hallo Stefan,

dies kann ich mit meiner Handyrechnung und einem Screenshot vom Handy beweisen.
Ich gehe mal davon aus, dass der Nachbar mir dies Schriftlich bestätigen würde.

Viele Grüße
R.J.A.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
R.J.A.
Status:
Beginner
(78 Beiträge, 26x hilfreich)

Gerade kam das Schreiben mit der Straftat/Verletzte Bestimmung: Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort.

Sollte ich mich besser schriftlich äußern oder vor Ort vernommen werden?

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13744 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

grundsätzlich macht man sowas schriftlich.
Am besten reichst du dann gleich Dokumente die das Telefongespräche belegen mit ein, dann sollte das Verfahren eigentlich direkt eingestellt werde.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

Alternativ zur schriftlichen Äußerung, würde ich hier die Vernehmung bei der Polizei sogar bevorzugen, unter der Voraussetzung, dass der geschädigte Nachbar mitkommen würde. ;)

-- Editiert von spatenklopper am 25.02.2016 16:48

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#13
 Von 
R.J.A.
Status:
Beginner
(78 Beiträge, 26x hilfreich)

Der Nachbar ist ab morgen in Urlaub.
Den Nachweis vom Handy bekomme ich erst mit der Handyabrechnung im März.
Einen Screenshot könnte ich aber schon jetzt dazulegen vom Handy.
Den anderen Nachweis könnte ich dann nachreichen.

Der Nachbar unterschreibt mir aber, dass wir zum Unfall telefoniert haben.

Edit: sollte ich ankreuzten, dass ich gegen Zahlung eines Bußgeldes mit dem einstellen dies Verfahrens einverstanden bin?

-- Editiert von R.J.A. am 25.02.2016 16:51

-- Editiert von R.J.A. am 25.02.2016 16:57

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13744 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Edit: sollte ich ankreuzten, dass ich gegen Zahlung eines Bußgeldes mit dem einstellen dies Verfahrens einverstanden bin?
Aber nein, warum denn?

Schreib' einfach, dass du direkt nach dem Unfall den Geschädigten (ihr seid euch bekannt) telefonisch über den Unfall in Kenntnis gesetzt hast und dabei natürlich auch über deine Identität aufgeklärt hast, erst danach(!) hast du dich vom Unfallort entfernt. Als Beweis fügst du fürs erste den Screenshot bei und bietest an, ggf. die Handyrechnung nachzureichen.

Zitat:
Alternativ zur schriftlichen Äußerung, würde ich hier die Vernehmung bei der Polizei sogar bevorzugen, unter der Voraussetzung, dass der geschädigte Nachbar mitkommen würde.
Nein, als Beschuldigter geht man niemals persönlich zur Polizei, das kann nur schaden. Solltest du aber eigentlich wissen.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
R.J.A.
Status:
Beginner
(78 Beiträge, 26x hilfreich)

Danke für eure Hilfe.

Ich habe jetzt alle Unterlagen zusammen.
Auch das schreiben von dem Geschädigten, der mir das Telefonat nochmal bestätigt.
Dies hatte er auch bei der Polizei erwähnt.

Hoffentlich war es das damit.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
R.J.A.
Status:
Beginner
(78 Beiträge, 26x hilfreich)

Heute war der Brief von der Staatsanwaltschaft im Briefkasten.
Mir wird angeboten ein Geldbetrag von 250€ zu zahlen.

Was sagt ihr dazu?

-- Editiert von R.J.A. am 01.04.2016 14:13

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39878x hilfreich)

Hast Du die Unterlagen mit den entlastenden Aussagen denen zugesendet?
Sind die definitiv angekommen?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
R.J.A.
Status:
Beginner
(78 Beiträge, 26x hilfreich)

zugesendet habe ich denen alle Unterlagen.
Ich gehe mal davon aus, dass diese angekommen sind.

Macht es Sinn, sich telefonisch dort zu melden?

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
R.J.A.
Status:
Beginner
(78 Beiträge, 26x hilfreich)

Kann es sein, dass die Versicherung sich bei mir meldet um den schaden von mir einzufordern?

1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13744 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Kann es sein, dass die Versicherung sich bei mir meldet um den schaden von mir einzufordern?
Der Schaden ist doch nur ein Randproblem, vordringlich geht es um die angebliche Fahrerflucht (die ist auch wichtig, um der - besser deiner - Versicherung Regressansprüche zu nehmen).

Zitat:
Heute war der Brief von der Staatsanwaltschaft im Briefkasten.
Mir wird angeboten ein Geldbetrag von 250€ zu zahlen.
Wie schon in #14 gesagt solltest du dieses Angebot nicht annehmen (auch weil es in diesem Fall weitere Konsequenzen hätte, nämlich der angesprochene Regress).

Und wenn es wirklich zu einer Gerichtsverhandlung kommt, würde ich unbedingt zu einem Anwalt raten (den musst du mit ziemlicher Sicherheit nicht zahlen).

Zitat:
Macht es Sinn, sich telefonisch dort zu melden?
Ich rate eigentlich grundsätzlich davon ab, wenn dann solltest du dich nochmal schriftlich äußern.
Aber bei dem eindeutigen Fall kannst du auch mündlich nicht viel falsch machen würde ich sagen. Aber das musst du selber wissen, auch weil ich dich nicht persönlich kenne (wie reagierst du auf Fangfragen etc.).

Stefan

-- Editiert von reckoner am 01.04.2016 17:45

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
R.J.A.
Status:
Beginner
(78 Beiträge, 26x hilfreich)

Was muss ich denn machen? Einfach nicht bezahlen?
Ich muss doch sicherlich auf das Schreiben reagieren?!

Wieso muss ich einen Anwalt nicht bezahlen?
Ich habe keine Rechtsschutzversicherung.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
R.J.A.
Status:
Beginner
(78 Beiträge, 26x hilfreich)

In dem schreiben steht drinnen:

Nach dem Ergebnis der bisherigen Ermittlungen sind sie eines Vergehens nach Paragraph 142 StGB hinreichend verdächtig.

Ich beabsichtige, von der Verfolgung dieses Vergehens abzusehen und ihnen aufzugeben,

Als Auflage

Einen Geldbetrag in Höhe von 250 innerhalb eines Monats zu zahlen.


Die Haftpflichtversicherung der Autovermietung hat den Schaden bereits reguliert.
Ich weiß nicht ob das eine Rolle spielt, dass es eine Autovermietung war, dessen Haftpflichtversicherung den Schaden reguliert hat.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
andreas124
Status:
Lehrling
(1570 Beiträge, 463x hilfreich)

Nimmst du das Angebot der Staatsanwaltschaft nicht an, das Verfahren nach §153a Stopp einzustellen, folgt als nächstes wahrscheinlich ein Strafbefehl, gegen diesen du Einspruch einlegen kannst, dann kommt es zu einer mündlichen Verhandlung vor Gericht.

Wirst du verurteilt oder das Verfahren eingestellt, bekommst du deine Auslagen für einen Anwalt nicht Erstattet.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
R.J.A.
Status:
Beginner
(78 Beiträge, 26x hilfreich)

Kann man denn sagen die groß die Wahrscheinlichkeit ist, dass die Versicherung Regress an mich stellt?

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
R.J.A.
Status:
Beginner
(78 Beiträge, 26x hilfreich)

Ich weiß leider nicht was ich jetzt machen soll.

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13744 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Was muss ich denn machen? Einfach nicht bezahlen?
Ich muss doch sicherlich auf das Schreiben reagieren?!
Eine Rechtsbehelfsbelehrung steht doch sicher auch in dem Schreiben, dort steht dann was in dem einen oder in dem anderen Fall passiert.

Zitat:
Wieso muss ich einen Anwalt nicht bezahlen?
Weil du imho freigesprochen wirst (insofern die Geschichte stimmt und du auch nichts wichtiges verschwiegen hast).
Aber wie gesagt, ich würde erst wenn es zu einer Gerichtsverhandlung kommt einen Anwalt einschalten. Vorher kommt wahrscheinlich ein Strafbefehl, und gegen den kannst du selber Einspruch einlegen (eigentlich sogar ohne Begründung, denn die hast du ja schon geliefert, aber ein Verweis darauf kann natürlich nicht schaden).

Zitat:
Ich weiß nicht ob das eine Rolle spielt, dass es eine Autovermietung war, dessen Haftpflichtversicherung den Schaden reguliert hat.
Nein, das spielt keine Rolle. Eigentlich ist das sogar besser, denn diese Versicherung kann dich weder höherstufen noch dir kündigen (aber auch das sind Nebensächlichkeiten).

Zitat:
Kann man denn sagen die groß die Wahrscheinlichkeit ist, dass die Versicherung Regress an mich stellt?
Ich tippe mal auf sehr wahrscheinlich. Und (auch) deshalb solltest du alles dran setzten, die Unfallflucht zu entkräften.

Zitat:
Ich weiß leider nicht was ich jetzt machen soll.
Ich würde der Staatsanwaltschaft nochmal schriftlich darlegen, dass es nicht im Ansatz eine Unfallflucht war.
Dabei kannst du natürlich auch schon ankündigen, dass du gegen einen Strafbefehl Einspruch einlegen wirst und dich ggf. vor Gericht anwaltlich vertreten lassen wirst.

Der Staatsanwalt sollte da schon herauslesen, dass das unnötige Kosten für die Staatskasse verursacht (darauf solltest du aber nicht hinweisen, das klingt dann immer wie eine Drohung). In so eindeutigen Fällen muss sich der Staatsanwalt dann auch manchmal mal eine Rüge vom Richter anhören (und auch das weiß er).
Fazit: Ich kann mir kaum vorstellen, dass bei der Beweislage die Sache überhaupt vor Gericht geht.

Nachtrag: Eine Kleinigkeit ist mir doch noch aufgefallen, und zwar warum hast du einen Zettel hinterlassen?
Beim nochmaligen Lesen klingt die Reihenfolge eher wie folgt:
- Unfall
- Zettel hingelegt
- Weggefahren
- Nachbar angerufen

Wenn das so war, dann sieht es schlechter aus, die Reihenfolge der letzten beiden Punkte ist ganz entscheidend.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
R.J.A.
Status:
Beginner
(78 Beiträge, 26x hilfreich)

Das ist richtig. Beim wegfahren habe ich den Nachbarn angerufen.
Den Zettel habe ich da gelassen, weil es nicht so aussehen sollte für andere Personen, als würde ich einfach weg fahren.

-- Editiert von R.J.A. am 01.04.2016 22:09

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13744 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Das ist richtig. Beim wegfahren habe ich den Nachbarn angerufen.
Den Zettel habe ich da gelassen, weil es nicht so aussehen sollte für andere Personen, als würde ich einfach weg fahren.Da hätten wir dann so ein Beispiel für eine Aussage die dir vielleicht mehr schaden als helfen würde.

Mein Ratschlag keine mündliche Aussage zu machen hat schon seinen Grund. Und auch schriftlich sollte man eher weniger als zu viel sagen, im Zweifel gar nichts.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
R.J.A.
Status:
Beginner
(78 Beiträge, 26x hilfreich)

Frage ist, was sollte ich jetzt am besten machen?

Die 250€ bezahlen?

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13744 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Frage ist, was sollte ich jetzt am besten machen?

Die 250€ bezahlen?
Mit dieser Zahlung würdest du die Fahrerflucht doch indirekt eingestehen. Mit der Folge von Regressforderungen durch die Versicherung (vorausgesetzt, dass diese überhaupt davon weiß natürlich).

Ich hatte doch schon geschrieben was ich machen würde, etwa in #26.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

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