Hallo
Ich wurde gestern von der Polizei angehalten mit meinem Roller und dann haben die die ganze zeit gesagt der läuft zu schnell und die glauben mit nicht dass er 25 läuft und wenn ich nicht sofort alles zu gebe wird er abgeschlept und ich bekomme eine riesen Strafe dann hab ich halt gesagt was alles dran ist und dann er 60 läuft dann musste ich heim nochmal alles auf so ein zettel schreiben und unterschreiben dann haben die noch fotos von meinem auspuff gemacht weil er keine abe hat so aber den rest was dran ist konnten sie nicht sehen und sind auch net gefahren kann ich jetzt alles wieder so bauen dass er 25 läuft und dann sagen das die mich unter druck gesetzt haben und mir gedroht haben und die aussage widerufen weil die haben ja überhaupt keine beweise außer den auspuff aber mit dem kann man auch 25 fahren `??? und was für strafen kommen auf mich zu wenn ich das mach ( bin 15 )
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Polizei erwischt worden aussage widerrufen
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Zurückziehen kannst Du die Aussage nicht. Du kannst aber eine neue Aussage machen. Diese wird Dir dann mit ziemlicher Sicherheit als das ausgelegt werden was sie ist. Als reine Schutzbehauptung.
Vermutlich können die Polizisten zudem bezeugen, dass Du schneller als 25 km/h gefahren bist.
Eine Falschaussage wäre nicht strafbar. Einsicht und Reue könnten aber das Strafmass nach unten drücken.
Vermutlich wird es eine Gerichtsverhandlung geben, zu deren Abschluss Du zur Albleistung einiger Sozialstunden und 6 Punkten verurteilt werden wirst. Zuvor wird noch die Jugendgerichtshilfe Kontakt mit Dir aufnehmen.
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"Nachfragen bitte im Forum stellen. Entsprechende PNs werde ich ab sofort nicht mehr beantworten."
-- Editiert am 23.06.2010 13:01
nein das können sie eben nicht ich bin gerade 25 gefahren weil mein luftfilter bisschen rausgerutscht ist und er nicht schneller fuhr dann wurde ich angehalten und bei einem roller kann man nix sehen außer auspuff aber mit dem kann man immer noch 25 fahren dann hab ich halt gesagt das er 65 fährt wenn ich jetzt sag er is damals 25 gelaufen ich wollte nur nicht das er abgeschlept wird und die dann net beweisen können das er schneller war
wie wird das dann ablaufen was passiert dannn
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Wenn es hart auf hart kommen sollte muss der Richter entscheiden. Dann wird er sich die Frage stellen (oder auch Dir) warum Du eine polizeiliche Maßnahme verhindern wolltest, durch die (wenn denn Deine Story wahr wäre) Deine Unschuld bewiesen worden wäre.
Weiterhin wird er die Polizisten fragen welchen Verdacht sie hatten. Dass sie einen Verdacht hatten ist jedenfalls anzunehmen.
Ob dem Richter das alles für eine Verurteilung reichen wird verrät mir meine Glaskugel nicht. Nach dem Motto "Lügen haben kurze Beine" wird er aber vermutlich die Wahrheit herausfinden. Du bist ja schon vor den Polizisten eingeknickt. Warum sollte das in der Atmosphäre eines Gerichtssaals und vor dem Richter anders sein?
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ich bin ja nicht eingeknickt ich hab nur keine andere chance gesehen abschleppen dann hättens die schwarz auf weiß ich wollte es jetzt so machen ich zieh meine anzeige zurück dann sag ich ich will nichts dazu sagen wenns vor gericht kommen würde würde ich auch einfach sagen ich will nichts dazu sagen wie sähe die sache dann aus ?? danke für eure hilfe schonmal
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und weiß jemand wie ich eine aussage zurpck zieh
-- Editiert am 23.06.2010 14:03
quote:
hab nur keine andere chance gesehen abschleppen dann hättens die schwarz auf weiß
Das wird sich der Richter wohl auch denken können.
quote:
ich zieh meine anzeige zurück
Falls du die Aussage meinst: Das wird nicht funktionieren, wie weiter oben bereits geschrieben wurde.
quote:
wenns vor gericht kommen würde würde ich auch einfach sagen ich will nichts dazu sagen wie sähe die sache dann aus ??
Das würde deine Glaubwürdigkeit sicher auch nicht erhöhen.
-- Editiert am 23.06.2010 14:08
Wie oben schon beschrieben glaube ich, dass Reue und Einsicht hilfreicher wären als irgendwelche Lügengeschichten, die mit einer Wahrscheinlichkeit von mindestens 90% als solche auffliegen werden.
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also kann ich die anzeige net ungültig machen oder so
und kommt sowas überhaupt vors gericht ich denke nämlich es wird eingestellt wegen mangel an beweisen die gibts nämlich nicht außer meine ausage
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Drollig Du glaubst also ernstlich, die Aussagen der Polizisten werden nicht gewertet?
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ja was sollen die polizisten denen dann erzählen wir vermutteten das der roller zu schnell war aber wissen tun sie es nicht
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Wenn mit dem Roller alles in Ordnung gewesen wäre, hättest du ihn ruhigen Gewissens untersuchen lassen können. So blöd sind die Gerichte auch nicht.
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ja wenn es überhaupt vors gericht geht ich hab schon oft gehört das die verfahren eingestellt werden wegen mangel an beweisen die gibts es ja nicht nur meine ausage und wenn dann würde ich sagen das die die ganze zeit gesagt haben das da was dran ist und ich soll es jetzt sofort zu geben und wenn ich nicht alles zu gebe wird er abgeschlept und der roller gehört eig meinem vater und der würde ausrasten wegen dem hab ich alles zugegeben was die wollten
also wie stehen meine chancen das es wegen mangel an beweisen eingestellt wird und wie sieht es aus wenn ich des andere dann sag wie ist des überhaupt als 15 jähriger im gericht ist des anderst wie bei erwachsenen
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quote:Man hört oft was man gerne hören möchte. Du bist kein Kind mehr, das bei Zuwiderhandlungen allenfalls den erhobenen Zeigefinger der Eltern fürchten muss. Nun sind auch Jugendrichter für Deine Erziehung zuständig.
ich hab schon oft gehört das die verfahren eingestellt werden wegen mangel an beweisen
quote:Ist auch ein Beweis. Zudem bestätigt der Auspuff ohne ABE diese Aussage.
die gibts es ja nicht nur meine ausage
quote:Gering. Es gibt genug Beweise. Wenn überhaupt eingestellt werden sollte, dann wegen Geringfügigkeit und vermutlich gegen Auflagen.
also wie stehen meine chancen das es wegen mangel an beweisen eingestellt wird
quote:Dass Du eine Straftat begangen hast interessiert Deinen Vater nicht?
der würde ausrasten wegen dem hab ich alles zugegeben was die wollten
quote:Es ist ähnlich wie bei einem Erwachsenen. Aber die Verhandlung findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Dafür ist jemand von der Jugendgerichtshilfe und ein Erziehungsberechtigter anwesend.
wie ist des überhaupt als 15 jähriger im gericht ist des anderst wie bei erwachsenen
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natürlich interessiert des mein vater und wegen auspuff naund dann bekomm ich halt ne anzeige fahren ohne betriebserlaubnis das kostet 50 euro und 3 punkte mehr net
und es gibt überhaupt keine beweise außer meine ausage und der auspuff muss ja nicht gleich geschwindigkeit heißen
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Sag mal, liest du überhaupt, was man dir hier schreibt?
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des gericht kann doch net einfach sagen das ich zu schnell war neimand hat mich gesehn niemand hat des überprüft was wollen die polizisten sagen ja wir haben vermutet das der roller zu schnell war dann hat er alles zugegeben dann sag ich ja is aber net so und dann wenn ein beschuldigter sagt ja ich habe ihn umgebracht und dann vor gericht ne ich wars doch net ich hab gelogen wird der auch net verurteilt oder ? könnt ihr jetzt einfach ma sagen ob ihr denkt es funktioniert oder nicht
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--- editiert vom Admin
quote:
könnt ihr jetzt einfach ma sagen ob ihr denkt es funktioniert oder nicht
Ja, das kann ich: Ich denke, dass deine Idee mit ziemlicher Sicherheit in die Hosen gehen wird.
-- Editiert am 23.06.2010 17:52
quote:Die Wahrscheinlichkeit das es klappt schätze ich auf 10:90. Deshalb zum drittem Mal: Einsicht und Reue wären erfolgversprechender.
könnt ihr jetzt einfach ma sagen ob ihr denkt es funktioniert oder nicht
Nachtrag:
Wie schnell Du gefahren bist ist unerheblich. Entscheidend ist, wie schnell der Roller fahren kann. Nebenbei: Verfügt der Roller überhaupt über eine Mofatasche? Wenn nicht sind die Messen ohnehin gelesen.
Das Gericht ist frei in seiner Beweiswürdigung. Wenn das Gericht oder der Einzelrichter von der Schuld des Angeklagten überzeugt ist und seine Schuld als erwiesen ansieht wird es den Angeklagten auch dann verurteilen wenn er die Tat leugnet. Ob es um Mord oder Fahren ohne Fahrerlaubnis geht ist dabei egal. Die Verfahrensweise ist die gleiche.Zitat:wenn ein beschuldigter sagt ja ich habe ihn umgebracht und dann vor gericht ne ich wars doch net ich hab gelogen wird der auch net verurteilt oder ?
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"Nachfragen bitte im Forum stellen. Entsprechende PNs werde ich ab sofort nicht mehr beantworten."
-- Editiert am 23.06.2010 18:14
Es gibt genug Beweise und die Polizisten sind Zeugen, wenn du jetzt deine Aussage änderst und angibst das du die erste Aussage nur gemacht hast, damit der Roller nicht abgeschleppt wird, wird sich der Richter fragen warum hast du dich dagegen gewährt.
Und da gibt es nur eine Antwort, weil dann alles akribisch durch eine Prüfstelle aufgelistet wurde und der Verstoß eindeutig ist.
Du solltest froh sein, das die Polizisten den Roller nicht abschleppen haben lassen, denn die AbschleppeKosten müsstest du auch zahlen.
Du willst 15 Jahre alt sein?
Dein Verhalten sagt etwas andres aus.
Du schießt gute Hinweise und Tipps in den Wind.
Warum stellst du hier deine Frage ein, wenn du ehe nicht auf die Experten hörst und alles besser weißt?
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