Im Dezember kam es bei einem Einparkvorgang zu einem Unfall mit Sachschaden an beiden Autos.
Die Polizei wurde gerufen um den strittigen Unfall aufzunehmen.
Im Rahmen der Unfallaufnahme gabe ich zum Unfallhergang keine Angaben gemacht. Nur die Angaben zu meiner Person. Mehr nicht. Der Polizeibeamte meinte damals, dass es so aussieht, als dass ich wohl der Verursacher wäre. Daraufhin habe ich jedoch nicht reagiert. Wurde mir früher mal von einem Anwalt abgeraten.
Beide Unfallbeteiligte haben ihre Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung gemacht.
Nun erhielt ich heute von meiner Versicherung die Nachricht, dass ich nach Aktenlage der Polizei der alleinige Verursacher wäre.
Es wurde mir eine Kopie des polizeilichen Schadensbericht mit vor.
Unter dem Punkt: Anhörung der Betroffenen...
hat der Polizeibeamte einfach handschriftlich zu Person 01 (ich) folgendes reingeschrieben:
"Ich wollte rückwärts einparken und bin beim rangieren im Rückwärtsgang gegen den Unfallgegner gefahren."
Ich habe diese Aussage nie getätigt. Diese Erklärung wurde einfach so vom Polizeibeamten so eingetragen.
Merkwürdig ist auch, dass die Aussagen der Unfallgegnerin nicht aufgeführt sind. Sie hat sich nämlich geäussert. Davon steht aber nichts drin.
Kann man gegen solch eine eigenmächtige Falscheintragung vorgehen? Wenn ja wie?
Meine Sicht des Unfallgeschehens habe ich sowohl den beiden Versicherungen schriftlich mitgeteilt, als auch im Bußgeldverfaheren den Ordungsbehörden so mitgeteilt.
Pber die polizeiliche Falscherklärung hatte ich aber zum Zeitpunkt meiner bisherigen schriftlichen Einlassungen noch keine Kenntnis.
Polizei gibt in Unfallbericht Falschaussage an
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Hast du gehört, wie sie sich geäußert hatte?ZitatMerkwürdig ist auch, dass die Aussagen der Unfallgegnerin nicht aufgeführt sind. Sie hat sich nämlich geäussert. Davon steht aber nichts drin. :
Könnte es eine ganz einfache Verwechslung von Person 01 und 02 gewesen sein?
Vermutlich hat mal ein Anwalt davon abgeraten, sich zu äußern.ZitatDaraufhin habe ich jedoch nicht reagiert. Wurde mir früher mal von einem Anwalt abgeraten. :
Aber ob du rückwärts eingeparkt hast, wirst du evtl. noch genau wissen?
ZitatHast du gehört, wie sie sich geäußert hatte? :
Könnte es eine ganz einfache Verwechslung von Person 01 und 02 gewesen sein?
Aber ob du rückwärts eingeparkt hast, wirst du evtl. noch genau wissen?
In dem Bericht existiert keine Person 02. Nur ich als Person 01. Das ist natürlich verwunderlich dass keine Aussage der Unfallgegnerin im Bericht steht. Sie hat sich als einzige geäußert.
Ich bin rückwärts gefahren und sie vorwärts. Beide Fahrzeuge waren in Bewegung. Somit versicherungstechnisch eine Teilmitschuld. Aber um den Unfall ansich geht es mir hier nicht.
Maßgeblich für mich ist, dass ich mich am Unfallort nicht geäussert habe. Und jetzt steht urplötzlich eine angebliche Aussage in dem Bericht der Polizei.
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Nun ja, jetzt hast du sie erstmals gelesen, oder?ZitatUnd jetzt steht urplötzlich eine angebliche Aussage in dem Bericht der Polizei. :
Ich dachte zuerst, es hätte nur eine Verwechslung gewesen sein können.
Was du hier nun verwunderlich findest, kannst du deiner Versicherung erklären. Auch der Polizei.ZitatNun erhielt ich heute von meiner Versicherung die Nachricht, dass ich nach Aktenlage der Polizei der alleinige Verursacher wäre. :
Schon klar, es geht um Geld...
Mal ganz grundsätzlich: Eine Falschaussage sehe ich hier nicht. Also in dem Sinne, der Polizei hier Absicht zu unterstellen. Im übrigen sind Polizisten auch nur Menschen
ZitatKann man gegen solch eine eigenmächtige Falscheintragung vorgehen? Wenn ja wie? :
Kommt ganz darauf an, wie man diese unsubstantiierte Behautung
ZitatIch habe diese Aussage nie getätigt. Diese Erklärung wurde einfach so vom Polizeibeamten so eingetragen. :
beweisen könnte ...
Also man ist beim Einparken gegen ein stehendes bzw. parkendes Auto gefahren? Wer sollte dann überhaupt der Unfallverursacher sein, als man selbst?
Ich habe schon einige Unfallberichte u.ä. gesehen, die von Polizeibeamten vor Ort aufgenommen wurden, und geradezu haarsträubend falsch und/oder unsinnig waren.
Einschließlich zu einem "Sehr geehrte Frau Biber!" in der Anrede auf dem Anhörungbogen, der an eine Frau X ging, die im "Biberweg" wohnte.
Der Rest des Protokolls der Polizei (Unfall mit Personenschaden) war ähnlich konfus. Es ließ sich aber alles dann noch korrigieren.
Ich habe auch schon das Protokoll einer Strafanzeige wg. Internet-Betrugs gesehen, die die Geschädigte auf einer Polizeidienststelle erstattete (zu Papier gebracht von einem Polizeianwärter), das anschließend praktisch noch mal neu geschrieben werden musste - weil so ziemlich alle Zusammenhänge verdreht dargestellt worden waren.
Nicht aus Böswilligkeit - sondern einfach deshalb, weil die Bildungskatastrophe der letzten 40 Jahre auch bei der Polizei längst voll durchschlägt, und leider auch etliche Polizeibeamte nicht mehr in der Lage sind, auch nur relativ einfache Sachverhalte korrekt schriftlich wiederzugeben...
ZitatMal ganz grundsätzlich: Eine Falschaussage sehe ich hier nicht. Also in dem Sinne, der Polizei hier Absicht zu unterstellen. Im übrigen sind Polizisten auch nur Menschen :
Also wenn ein Polizist in einem offiziellen Schadenbericht eine Aussage notiert, die ich nie gemacht habe, halte ich das für eine falsche Behauptung. Denn aufgrund dieser falschen Behauptung hat meine Versicherung zu gunsten der Gegnerin abgeschlossen.
ZitatAlso man ist beim Einparken gegen ein stehendes bzw. parkendes Auto gefahren? Wer sollte dann überhaupt der Unfallverursacher sein, als man selbst? :
Völlig falsch. Bitte richtig lesen. Ich bin weder gegen ein stehendes, noch gegen ein parkendes Fahrzeug gefahren.
ZitatKommt ganz darauf an, wie man diese unsubstantiierte Behautung :
beweisen könnte ...
Genau das ist ja hier mei Problem.
Jedoch ist erstaunlich dass in dem Polizeibericht noch nicht mal die Aussage von der Gegnerin aufgeführt ist. Sie war die einzige Beteiligte die am Unfallort eine Aussage gemacht hat.
Unabhängig davon sind in dem Bericht noch weitere Merkwürdigkeiten aufgeführt. Unfallort falsch benannt und eingezeichnet. Falsche Straßenseite und Himmelsrichtung. Dann wurd als Zeuge der Fahrzeug halter genannt, der aber gar nicht im Fahrzeug war.
Ich würde halt wissen, wie man nun weiter verfahren könnte.
ZitatNicht aus Böswilligkeit - sondern einfach deshalb, weil die Bildungskatastrophe der letzten 40 Jahre auch bei der Polizei längst voll durchschlägt, und leider auch etliche Polizeibeamte nicht mehr in der Lage sind, auch nur relativ einfache Sachverhalte korrekt schriftlich wiederzugeben... :
Genau so kommt es mir hier vor.
Himmelsrichtung in der Skizze verwechselt. Unfallort falsch deklariert.
Von der Handschrift eines 10-jährigen mal abgesehen...
ZitatUnfallort falsch benannt und eingezeichnet. Falsche Straßenseite und Himmelsrichtung. Dann wurd als Zeuge der Fahrzeug halter genannt, der aber gar nicht im Fahrzeug war. :
Nun, bei so massiver Unstimmigkeit, ist das wohl nicht Dein Unfallbericht, sondern der eines anderen Unfalles.
Da würde ich mal bei der vorgesetzten Dienststelle auffordern, sie mögen unverzüglich den korrekten Unfallbericht finden und den Falschen aus der Akte entfernen.
Fällt mir etwas schwer zu glauben, dass an dem Unfallbericht nahezu alles falsch sein soll.
Die Aussage der Unfallgegnerin kann jedenfalls nicht einfach so verschwinden.
Und ob Sie die Aussage so getätigt haben oder nicht, kann hier auch niemand überprüfen.
ZitatAber um den Unfall ansich geht es mir hier nicht. :
Doch, eben genau darum geht es am Ende. Vielleicht nicht Ihnen, aber der Versicherung.
ZitatIch würde halt wissen, wie man nun weiter verfahren könnte :
Naja, mal das Offensichtlichste: Man könnte (zuerst mal) dort einfach anrufen und nachfragen.
-- Editiert von User am 9. April 2023 22:43
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