Polizei gibt in Unfallbericht Falschaussage an

8. April 2023 Thema abonnieren
 Von 
Ricky501
Status:
Schüler
(192 Beiträge, 13x hilfreich)
Polizei gibt in Unfallbericht Falschaussage an

Im Dezember kam es bei einem Einparkvorgang zu einem Unfall mit Sachschaden an beiden Autos.

Die Polizei wurde gerufen um den strittigen Unfall aufzunehmen.

Im Rahmen der Unfallaufnahme gabe ich zum Unfallhergang keine Angaben gemacht. Nur die Angaben zu meiner Person. Mehr nicht. Der Polizeibeamte meinte damals, dass es so aussieht, als dass ich wohl der Verursacher wäre. Daraufhin habe ich jedoch nicht reagiert. Wurde mir früher mal von einem Anwalt abgeraten.

Beide Unfallbeteiligte haben ihre Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung gemacht.

Nun erhielt ich heute von meiner Versicherung die Nachricht, dass ich nach Aktenlage der Polizei der alleinige Verursacher wäre.

Es wurde mir eine Kopie des polizeilichen Schadensbericht mit vor.

Unter dem Punkt: Anhörung der Betroffenen...

hat der Polizeibeamte einfach handschriftlich zu Person 01 (ich) folgendes reingeschrieben:

"Ich wollte rückwärts einparken und bin beim rangieren im Rückwärtsgang gegen den Unfallgegner gefahren."

Ich habe diese Aussage nie getätigt. Diese Erklärung wurde einfach so vom Polizeibeamten so eingetragen.

Merkwürdig ist auch, dass die Aussagen der Unfallgegnerin nicht aufgeführt sind. Sie hat sich nämlich geäussert. Davon steht aber nichts drin.

Kann man gegen solch eine eigenmächtige Falscheintragung vorgehen? Wenn ja wie?

Meine Sicht des Unfallgeschehens habe ich sowohl den beiden Versicherungen schriftlich mitgeteilt, als auch im Bußgeldverfaheren den Ordungsbehörden so mitgeteilt.

Pber die polizeiliche Falscherklärung hatte ich aber zum Zeitpunkt meiner bisherigen schriftlichen Einlassungen noch keine Kenntnis.

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(34020 Beiträge, 5877x hilfreich)

Zitat (von Ricky501):
Merkwürdig ist auch, dass die Aussagen der Unfallgegnerin nicht aufgeführt sind. Sie hat sich nämlich geäussert. Davon steht aber nichts drin.
Hast du gehört, wie sie sich geäußert hatte?
Könnte es eine ganz einfache Verwechslung von Person 01 und 02 gewesen sein?
Zitat (von Ricky501):
Daraufhin habe ich jedoch nicht reagiert. Wurde mir früher mal von einem Anwalt abgeraten.
Vermutlich hat mal ein Anwalt davon abgeraten, sich zu äußern.

Aber ob du rückwärts eingeparkt hast, wirst du evtl. noch genau wissen?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
Ricky501
Status:
Schüler
(192 Beiträge, 13x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Hast du gehört, wie sie sich geäußert hatte?
Könnte es eine ganz einfache Verwechslung von Person 01 und 02 gewesen sein?

Aber ob du rückwärts eingeparkt hast, wirst du evtl. noch genau wissen?

In dem Bericht existiert keine Person 02. Nur ich als Person 01. Das ist natürlich verwunderlich dass keine Aussage der Unfallgegnerin im Bericht steht. Sie hat sich als einzige geäußert.

Ich bin rückwärts gefahren und sie vorwärts. Beide Fahrzeuge waren in Bewegung. Somit versicherungstechnisch eine Teilmitschuld. Aber um den Unfall ansich geht es mir hier nicht.

Maßgeblich für mich ist, dass ich mich am Unfallort nicht geäussert habe. Und jetzt steht urplötzlich eine angebliche Aussage in dem Bericht der Polizei.

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(34020 Beiträge, 5877x hilfreich)

Zitat (von Ricky501):
Und jetzt steht urplötzlich eine angebliche Aussage in dem Bericht der Polizei.
Nun ja, jetzt hast du sie erstmals gelesen, oder?
Ich dachte zuerst, es hätte nur eine Verwechslung gewesen sein können.
Zitat (von Ricky501):
Nun erhielt ich heute von meiner Versicherung die Nachricht, dass ich nach Aktenlage der Polizei der alleinige Verursacher wäre.
Was du hier nun verwunderlich findest, kannst du deiner Versicherung erklären. Auch der Polizei.

Schon klar, es geht um Geld...

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#4
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7893 Beiträge, 1621x hilfreich)

Mal ganz grundsätzlich: Eine Falschaussage sehe ich hier nicht. Also in dem Sinne, der Polizei hier Absicht zu unterstellen. Im übrigen sind Polizisten auch nur Menschen

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124090 Beiträge, 40324x hilfreich)

Zitat (von Ricky501):
Kann man gegen solch eine eigenmächtige Falscheintragung vorgehen? Wenn ja wie?

Kommt ganz darauf an, wie man diese unsubstantiierte Behautung
Zitat (von Ricky501):
Ich habe diese Aussage nie getätigt. Diese Erklärung wurde einfach so vom Polizeibeamten so eingetragen.

beweisen könnte ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
CarstenF
Status:
Lehrling
(1039 Beiträge, 176x hilfreich)

Also man ist beim Einparken gegen ein stehendes bzw. parkendes Auto gefahren? Wer sollte dann überhaupt der Unfallverursacher sein, als man selbst?

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#7
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6466 Beiträge, 1526x hilfreich)

Ich habe schon einige Unfallberichte u.ä. gesehen, die von Polizeibeamten vor Ort aufgenommen wurden, und geradezu haarsträubend falsch und/oder unsinnig waren.

Einschließlich zu einem "Sehr geehrte Frau Biber!" in der Anrede auf dem Anhörungbogen, der an eine Frau X ging, die im "Biberweg" wohnte.
Der Rest des Protokolls der Polizei (Unfall mit Personenschaden) war ähnlich konfus. Es ließ sich aber alles dann noch korrigieren.

Ich habe auch schon das Protokoll einer Strafanzeige wg. Internet-Betrugs gesehen, die die Geschädigte auf einer Polizeidienststelle erstattete (zu Papier gebracht von einem Polizeianwärter), das anschließend praktisch noch mal neu geschrieben werden musste - weil so ziemlich alle Zusammenhänge verdreht dargestellt worden waren.

Nicht aus Böswilligkeit - sondern einfach deshalb, weil die Bildungskatastrophe der letzten 40 Jahre auch bei der Polizei längst voll durchschlägt, und leider auch etliche Polizeibeamte nicht mehr in der Lage sind, auch nur relativ einfache Sachverhalte korrekt schriftlich wiederzugeben...

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#8
 Von 
Ricky501
Status:
Schüler
(192 Beiträge, 13x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
Mal ganz grundsätzlich: Eine Falschaussage sehe ich hier nicht. Also in dem Sinne, der Polizei hier Absicht zu unterstellen. Im übrigen sind Polizisten auch nur Menschen

Also wenn ein Polizist in einem offiziellen Schadenbericht eine Aussage notiert, die ich nie gemacht habe, halte ich das für eine falsche Behauptung. Denn aufgrund dieser falschen Behauptung hat meine Versicherung zu gunsten der Gegnerin abgeschlossen.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Ricky501
Status:
Schüler
(192 Beiträge, 13x hilfreich)

Zitat (von CarstenF):
Also man ist beim Einparken gegen ein stehendes bzw. parkendes Auto gefahren? Wer sollte dann überhaupt der Unfallverursacher sein, als man selbst?

Völlig falsch. Bitte richtig lesen. Ich bin weder gegen ein stehendes, noch gegen ein parkendes Fahrzeug gefahren.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Ricky501
Status:
Schüler
(192 Beiträge, 13x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Kommt ganz darauf an, wie man diese unsubstantiierte Behautung
beweisen könnte ...

Genau das ist ja hier mei Problem.
Jedoch ist erstaunlich dass in dem Polizeibericht noch nicht mal die Aussage von der Gegnerin aufgeführt ist. Sie war die einzige Beteiligte die am Unfallort eine Aussage gemacht hat.

Unabhängig davon sind in dem Bericht noch weitere Merkwürdigkeiten aufgeführt. Unfallort falsch benannt und eingezeichnet. Falsche Straßenseite und Himmelsrichtung. Dann wurd als Zeuge der Fahrzeug halter genannt, der aber gar nicht im Fahrzeug war.

Ich würde halt wissen, wie man nun weiter verfahren könnte.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Ricky501
Status:
Schüler
(192 Beiträge, 13x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
Nicht aus Böswilligkeit - sondern einfach deshalb, weil die Bildungskatastrophe der letzten 40 Jahre auch bei der Polizei längst voll durchschlägt, und leider auch etliche Polizeibeamte nicht mehr in der Lage sind, auch nur relativ einfache Sachverhalte korrekt schriftlich wiederzugeben...

Genau so kommt es mir hier vor.
Himmelsrichtung in der Skizze verwechselt. Unfallort falsch deklariert.
Von der Handschrift eines 10-jährigen mal abgesehen...

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124090 Beiträge, 40324x hilfreich)

Zitat (von Ricky501):
Unfallort falsch benannt und eingezeichnet. Falsche Straßenseite und Himmelsrichtung. Dann wurd als Zeuge der Fahrzeug halter genannt, der aber gar nicht im Fahrzeug war.

Nun, bei so massiver Unstimmigkeit, ist das wohl nicht Dein Unfallbericht, sondern der eines anderen Unfalles.

Da würde ich mal bei der vorgesetzten Dienststelle auffordern, sie mögen unverzüglich den korrekten Unfallbericht finden und den Falschen aus der Akte entfernen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
CarstenF
Status:
Lehrling
(1039 Beiträge, 176x hilfreich)

Fällt mir etwas schwer zu glauben, dass an dem Unfallbericht nahezu alles falsch sein soll.

Die Aussage der Unfallgegnerin kann jedenfalls nicht einfach so verschwinden.

Und ob Sie die Aussage so getätigt haben oder nicht, kann hier auch niemand überprüfen.


Zitat (von Ricky501):
Aber um den Unfall ansich geht es mir hier nicht.


Doch, eben genau darum geht es am Ende. Vielleicht nicht Ihnen, aber der Versicherung.

Zitat (von Ricky501):
Ich würde halt wissen, wie man nun weiter verfahren könnte


Naja, mal das Offensichtlichste: Man könnte (zuerst mal) dort einfach anrufen und nachfragen.


-- Editiert von User am 9. April 2023 22:43

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