Hallo.....hab mal eine Frage zum Thema BtmG
Ich hab 2001 meinen Füherschein das erste mal verloren (Drogen am Steuer) und habe erfolgreich
eine MPU gemacht und meinen Führerschein damals auch zurückbekommen.
Vor circa 5 Jahren wurde ich dann nach dem Konsum von Amphetamin und Marihuana wieder von der Polizei angehalten
und muss jetzt auch wieder eine MPU (inkl.1-jähriges Drogenscreening) machen, um Auto fahren zu dürfen.
Das ist noch nicht geschehen, aber wollte mich jetzt eigentlich beim TÜV oder DEKRA dazu anmelden.
Nun kam ich heute aber leider (zu Fuss) in eine allgemeine Personenkontrolle und wurde direkt gefilzt.
Dabei wurden bei mir 4g Amphetamin von der Polizei gefunden, die ich ungünstigerweise noch in meinem Rucksack hatte.
Ich wurde direkt mit auf das Polizeirevier genommen, wo man mich erneut durchsuchte und ich mich äussern sollte.
Ich machte zur Sache keine Angaben und unterschrieb auch keine Dokumente der Polizei.
Die Beamten meinten, alles weitere solle ich per Post erhalten.
Was wird jetzt genau auf mich zukommen?
Eine weitere Befragung? Ein Gerichtstermin? Wird der Vorfall der Führerscheinstelle gemeldet wird?
Und wenn ja, wie verhalte ich mich? Wirkt sich das negativ auf die bevorstehende MPU aus?
Und wie hoch wird die richterliche Strafe denn ungefähr ausfallen?
Vielen Dank
-- Editier von dak47 am 20.02.2016 20:26
Polizei und Personenkontrolle!
20. Februar 2016
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Frage vom 20. Februar 2016 | 20:23
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Polizei und Personenkontrolle!
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#1
Antwort vom 21. Februar 2016 | 01:20
Von
Status: Weiser (16464 Beiträge, 9282x hilfreich)
Zitat:Was wird jetzt genau auf mich zukommen?
Ein Strafverfahren wegen BtM-Besitz.
Zitat:Eine weitere Befragung?
Wahrscheinlich nicht. Sie sind ja schon mal befragt worden - und 2x Befragung zur gleichen Sache wird eher selten gemacht.
Zitat:Ein Gerichtstermin?
Wahrscheinlich nicht. Für sowas gibt es i.d.R. einen Strafbefehl.
Zitat:Wird der Vorfall der Führerscheinstelle gemeldet wird?
Wahrscheinlich ja.
Zitat:Und wenn ja, wie verhalte ich mich? Wirkt sich das negativ auf die bevorstehende MPU aus?
Die MPU werden Sie nur bestehen, wenn Sie den Gutachter davon überzeugen können, dass Sie sich zukünftig von Drogen fernhalten werden. Kein leichtes Unterfangen, wenn Sie jetzt schon zum 3. Mal negativ aufgefallen sind.
Zitat:Und wie hoch wird die richterliche Strafe denn ungefähr ausfallen?
Regional sehr unterschiedlich.
In meiner Region sollten Sie jetzt ca. 1,5 bis 2 Nettomonatsgehälter beiseite legen.
#2
Antwort vom 21. Februar 2016 | 01:20
Von
Status: Weiser (16464 Beiträge, 9282x hilfreich)
gelöscht wegen Doppelposting
-- Editiert von drkabo am 21.02.2016 01:30
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#3
Antwort vom 21. Februar 2016 | 11:30
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Danke für die schnelle Antwort, drkabo! Hört sich ja alles leider mal überhaupt nicht gut an.....
2 Monatsgehälter sind verdammt viel......und das die Führerscheinstelle bescheid bekommt ist mindestens genauso schlimm!
#4
Antwort vom 21. Februar 2016 | 13:21
Von
Status: Weiser (16464 Beiträge, 9282x hilfreich)
Zitat:2 Monatsgehälter sind verdammt viel.
Wie gesagt: regional sehr unterschiedlich. Ich wohne in einer "Hardliner"-Region.
Zitat:und das die Führerscheinstelle bescheid bekommt ist mindestens genauso schlimm!
Nun ja.
Sie sind schon 2x negativ aufgefallen (im Straßenverkehr) und das obwohl Sie schon 1x eine MPU hatten. Da wird es jetzt mit der 2. MPU ziemlich schwer, denn der Gutachter der ersten MPU wahr wohl zu großzügig, wie der Gutachter der 2. MPU lesen können wird.
Ob da der jetzige Vorfall mit dem Amphetamin außerhalb des Straßenverkehrs noch viel ausmacht, glaube ich kaum.
#5
Antwort vom 21. Februar 2016 | 13:52
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Dann wär es wohl ratsamer noch ein Jahr zu warten bis ich die MPU mache......um dann vor dem Gutachter sagen zu können in dem Jahr hätte sich einiges geändert usw.......bin übrigens aus Thüringen!
Und jetzt?
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