Polizei zwei Beamte behaupten das ich mein Handy in der Hand hatte dabei war es der Verdampfer

7. September 2018 Thema abonnieren
 Von 
Madin
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Polizei zwei Beamte behaupten das ich mein Handy in der Hand hatte dabei war es der Verdampfer

Hallo wie der Titel schon sagt... ist hier ein Einspruch Ratsam oder wird dieser von der ach so tollen Judikative abgeschmettert...
Hier geht es mir nicht um die 100 Euro auch nicht um den Punkt mir geht es hier um geltendes Recht... und die Willkür 2 Junger Beamten, die sich wohl ihre Streifen verdienen wollen....

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39828x hilfreich)

Zitat (von Madin):
ist hier ein Einspruch Ratsam oder wird dieser von der ach so tollen Judikative abgeschmettert

Auf der einen Seite 2 Zeufen die keinen Grund haben zu lügen, auf der anderen Seiten der Beschuldigte der laut Gesetz lügend darf, das sich die Balken biegen.

Kommt also auf die Güte der Argumente an, die man vorträgt.

Welche hätte man denn?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3091x hilfreich)

Zitat (von Madin):
Hier geht es mir nicht um die 100 Euro auch nicht um den Punkt mir geht es hier um geltendes Recht... und die Willkür 2 Junger Beamten, die sich wohl ihre Streifen verdienen wollen....


Mit anderen Worten: Ums Prinzip.
Schlechtester Ratgeber ever. Kostet nur, bringt nichts.

Ich stimme Harry zu. Gegen gleich zwei Zeugen, das wird schier aussichtslos. Wo hatten Sie denn das Handy, neben sich auf dem Sitz oder zumindest in greifbarer Nähe? Oder in der Hosentasche, wo man im Sitzen nicht ohne weiteres rankommt?

Wenn Sie da keine wirklich guten Argumente haben..... :sad:

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#3
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10694 Beiträge, 4208x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Auf der einen Seite 2 Zeufen die keinen Grund haben zu lügen


Man braucht den Beamten ja keine Lüge unterstellen, sondern schlicht ein Irrtum.

Zitat (von fb367463-2):
Wenn Sie da keine wirklich guten Argumente haben.....


Wenn keine Aktivitäten (Anruf/SMS/Messenger) zum besagten Zeitpunkt auf dem Handy gespeichert sind, wäre das zumindest schon mal ein Indiz dafür, dass es nicht benutzt wurde.

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