Polizei/Tüv Auto nach Kontrolle entstempelt!!!

14. März 2016 Thema abonnieren
 Von 
vwspeed88
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)
Polizei/Tüv Auto nach Kontrolle entstempelt!!!

Hallo,
am Freitag 11.3.16 wurde mein Auto bei einer Verkehrskontrolle begutachtet.
Am Fahrzeug war alles eingetragen. Das Gewindefahrwerk wurde vor 7 Jahren eingebaut und vom Tüv abgenommen. Es wurde nie mehr verstellt. Leider war bei der Messung, das Fahrwerk um 1 cm zu tief.
Die Polizei nahm mich dann mit zum Tüv. Dieser hat auch 1 cm Tiefer gemessen und bemängelt, dass die hinteren Dämpfer Öl verlieren würden.
Danach sagten Sie mir, dass Fahrzeug sei nicht mehr verkehrssicher und es wurde die Tüv Plakette durch den Tüv entfernt.
Musste das Auto abschleppen lassen.
Der Fahrzeugbrief wurde mir ebenfalls abgenommen. Dieser soll angeblich zur Zualssungstelle geschickt werden.
Angeblich darf ich aber mit dem Auto zur Zulassungstelle fahren, den Schein holen und neu Tüv machen (laut Polizei).
Auto ist gerade in der Werkstatt und wird wieder verkehrssicher hergestellt. (Original Fahrwerk kommt wieder rein).
Tüv hätte ich erst im Juni. Sollte alles passen steht ja jetzt dann März drauf???

Nun meine Frage: War das alles so rechtens wie die das gemacht haben? Dürfen die das alles, bloß weil 1 cm tiefer? Kann ja auch durch den defekten Dämpfer kommen? Kann ich irgendwas zurückfordern? Bekomme ich von der Zulassungstelle meinen Schein wieder oder muss ich da neu anmelden???

-- Editier von vwspeed88 am 14.03.2016 09:59

-- Editier von vwspeed88 am 14.03.2016 10:15

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18 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10646 Beiträge, 4200x hilfreich)

Zitat:

1.)War das alles so rechtens wie die das gemacht haben?
2.)Dürfen die das alles, bloß weil 1 cm tiefer?
3.)Kann ja auch durch den defekten Dämpfer kommen?
4.)Kann ich irgendwas zurückfordern?
5.)Bekomme ich von der Zulassungstelle meinen Schein wieder oder muss ich da neu anmelden???


1.) Ja
2.) Ja, aber es war ja nicht nur 1 cm, sondern eben erheblicher Ölverlust der Dämpfer
3.) Das wird es sogar sein, ändert aber nichts daran. (Platt gesagt, wenn Sie Schwerter als Kuhfänger montieren, wird es garantiert an den Schwertern liegen, das Fahrzeug darf so trotzdem nicht bewegt werden ;) )
4.) Nein
5.) Den alten Schein sollten Sie dann wiederbekommen

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#2
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13706 Beiträge, 4355x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
War das alles so rechtens wie die das gemacht haben?
Da möchte ich spatenklopper widersprechen, imho war es nicht zulässig.
Denn es lag weder eine Gefährdung vor noch war die Betriebserlaubnis durch unerlaubte Veränderungen entfallen. Speziell für solche Fälle (Mängel am Fahrzeug, welche auch bei einer normalen HU nicht zu einer Entstempelung geführt hätten) gibt es doch die Mängelkarte.

Mir scheint aber, dass wir mal wieder nur die halbe Geschichte zu hören kriegen.

Zitat:
Der Fahrzeugbrief wurde mir ebenfalls abgenommen.
Wirklich der Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil 2)? Warum hattest du den denn dabei?

Stefan

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
vwspeed88
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)

Ne Ne der Fahrzeugschein... sorry..

Er begründete es aber damit, dass dies eine gefährdung im straßenverkehr sei... ebenso der Prüfer.

Der Prüfer hielt auch einen Holzklotz drunter, der ging am unterboden nicht durch. Bzw. 8 cm unterboden zur fahrbahn wurden nicht eingehalten. Hier meinte er nur: wenn alles in ordnung ist, passt dies auch wieder.

Hab auch angeboten, dass Fahrwerk vor Ort hochzustellen, durfte ich aber auch nicht, somit hätte es ja wirklich von der höhe her gar nix mehr gefehlt. Warum es um 1 cm fehlt ka, aber Werkstatt meinte auch, dass da viele Faktoren mitspielen (Alter des Fw, hier die Dämpfer, Federn...).

Zudem wurde mir zig mal nahegelegt, ich solle es zugeben, dass ich runtergeschraubt habe, obwohl dass nicht so ist!!!

Nachträglich werd ich da jetzt nix mehr machen können oder? Annhörung wurde Nein angegeben (Verstoß nicht zugegeben). Zudem sind die ja zu 3 mit Prüfer und ich hab niemanden

-- Editiert von vwspeed88 am 16.03.2016 01:34

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#4
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13706 Beiträge, 4355x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Zudem wurde mir zig mal nahegelegt, ich solle es zugeben, dass ich runtergeschraubt habe, obwohl dass nicht so ist!!!
Aha, da haben wir ja den zweiten Teil der Geschichte. Dir wurde also eine unerlaubte Veränderung vorgeworfen.

Zitat:
Er begründete es aber damit, dass dies eine gefährdung im straßenverkehr sei... ebenso der Prüfer.
Sehe ich immer noch nicht.

Zitat:
Nachträglich werd ich da jetzt nix mehr machen können oder? Annhörung wurde Nein angegeben (Verstoß nicht zugegeben).
Gegen die Überprüfung und Stilllegung wohl nicht. Aber gegen das kommende Bußgeld kannst du vielleicht etwas machen, je nach dem wie der Vorwurf lautet (möglich wäre "Fahren ohne Betriebserlaubnis", und in dem Fall könntest du dich auf Nichtwissen berufen - juristisch nennt sich das Irrtum).

Zitat:
Zudem sind die ja zu 3 mit Prüfer und ich hab niemanden
Die Zeugen sind doch egal, das das Fahrzeug zu tief war bestreitest du doch gar nicht.
Es geht hier darum, ob du das so eingestellt hast oder eben nicht.

Stefan

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10646 Beiträge, 4200x hilfreich)

Zitat:
Denn es lag weder eine Gefährdung vor noch war die Betriebserlaubnis durch unerlaubte Veränderungen entfallen.


Für den Prüfingenieur hat der Zustand des Fahrzeugs anscheinend nicht für "erhebliche Mängel" gereicht und er sah die Sache deutlich anders als Sie ;)

Zitat:
Es geht hier darum, ob du das so eingestellt hast oder eben nicht.


Fraglich.
Wie lautete denn der Tatvorwurf im Anhörungsbogen?
Inbetriebnahme eines nicht verkehrssicheren Fahrzeugs?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13706 Beiträge, 4355x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Für den Prüfingenieur hat der Zustand des Fahrzeugs anscheinend nicht für "erhebliche Mängel" gereicht und er sah die Sache deutlich anders als Sie
Ja, das ist mir schon klar.
Ich wette aber, dass der Prüfer im Rahmen einer normalen HU ganz anders entschieden hätte. Aber wenn der Auftrag von der Polizei kommt ...

Fahrzeug zu tief ist regelmäßig ein erheblicher Mangel, und Ölaustritt am Stoßdämpfer (wohlgemerkt, nicht am Motor oder Getriebe, sondern nur am Dämpfer - viel Öl ist da gar nicht drin) ist sogar nur ein geringfügiger Mangel (außer es läuft wirklich).
Mein letzter HU-Bericht enthält beispielsweise den Mangel "Motor ölfeucht", die Plakette gab es aber natürlich trotzdem.

Das hier eine Straßenverkehrgefährdung vorliegen soll kann ich weiterhin nicht nachvollziehen. Frag' doch mal beim TÜV, wie viele Fahrzeuge da stillgelegt werden. Du wirst feststellen, dass das die große Ausnahme ist (Bremsbeläge ohne Belag, gebrochene Achsen, komplett fehlende Teile am Fahrwerk u.s.w., eben die richtig gefährlichen Sachen).

Nenn' mir doch mal ein Beispiel, wodurch hier gefährdet wird.
Klar könnte das Fahrzeug bei einem Schlagloch aufsetzen, dadurch ins Schleudern geraten u.s.w. - aber das kann ein normal tiefes Auto an der Stelle auch (vor Schreck).
Die meisten Probleme bei extrem tiefen Fahrzeugen liegen wohl woanders, nämlich bei Bordsteinen und Bodenschwellen. Beides gefährdet aber niemanden (außer das eigene Fahrzeug), allenfalls werden andere Fahrer behindert.

Fazit: Mir kommt diese Aktion schon willkürlich vor (aber natürlich ohne das Fahrzeug selbst gesehen zu haben). Nur tun kann man dagegen wohl nichts.

Stefan

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#8
 Von 
vwspeed88
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)

Wie gesagt. Auto wurde vor 7 jahren neu gekauft. Danach kam das Fahrwerk sofort rein und wurde abgenommen vom Tüv. Va Radmitte zu Radkante 325 und hinten 335 mm. DANACH wurde NIE mehr am Fahrwerk rumgedreht!

Bußgeldbescheid hab ich noch nicht.
Aber normal Be erloschen. Hatte er vor Ort erwähnt

Nunja, wollte heut tüv machen. Dieser erklärte mir, dass er sowas noch nie gehört hätte! Da der Fahrzeugschein bei der Zulassungsstelle noch nicht vorlag, bekam ich vorerst eine Komplettbescheinigung für den Tüv. Diese nützte dem Tüv aber nichts, da er den Mängelbescheid bräuchte. Er meinte wenn er diesen hat muss er nur die Höhe messen, bestätigen und dann bekomm ich meine alte plakette bis juni 16 wieder.

Nun gut. Gleich bei der polizei angerufen, was da los ist, wo der schein ist und dass ich nen mängelbescheid brauche.
Der Herr meinte dann warum sein kollege mir vor ort keinen mängelbericht ausgestellt hat (müsste er?). Ich erzählte ihm alles und er meinte warum hier die tüv plakette abkommt, eher hätten sie mir die zulassung abkratzen können??? Er meinte auch dass das eine sehr dubiose Sache gewesen sei und er mit dem Kollegen reden muss damit sowas in Zukunft nicht mehr so abläuft?

Angeblich soll der Schein und Tüv Bericht morgen bei der Zulassungsstelle sein.


Sollte ich mal mit dem Dienststellenleiter reden? Evtl. Sogar Leserbrief öffentlich damit zur Presse?

-- Editiert von vwspeed88 am 16.03.2016 17:53

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13706 Beiträge, 4355x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Das siehst du falsch. Stossdämpfer sind absolut sicherheitsrelevante Bauteile am Fahrzeug und wenn sie, wie hier, defekt sind, besteht ein extrem erhöhtes Unfallrisiko und durch den TÜV kommt man damit definitiv nicht.
Nee, denn ich hab' das von dir erklärte gar nicht bestritten.

Bisher haben wir nur die Info, dass es um Ölaustritt geht, nicht aber um funktionsuntüchtige Stoßdämpfer. Und "ölige Stoßdämpfer" ist nun mal in der Regel nur ein geringfügiger Mangel. Aber ich möchte gar nicht darüber streiten, ob geringfügig oder erheblich, gefährdend (=Stufe 3) ist es ziemlich sicher nicht.
Und wenn man bedenkt, dass bis vor ein paar Jahren die Stoßdämpfer bei der HU fast überhaupt nicht geprüft wurden, dann dürfte eine Stilllegung aus diesem Grund völlig übertrieben sein.
Außerdem haben die Stoßdämpfer nichts mit der Fahrzeughöhe zu tun, die bleibt sogar nach Ausbau der Dämpfer gleich. Ergo scheint das mit dem Öl nur ein Nebenargument zu sein, vermutlich um die Stilllegung doch noch zu rechtfertigen (imho unrechtmäßig).

Zitat:
Va Radmitte zu Radkante 325 und hinten 335 mm. DANACH wurde NIE mehr am Fahrwerk rumgedreht!
Und wie sehen diese Abstände heute aus?
Jedenfalls hört sich das so an, als ob damals bis an die Grenze gedreht wurde. Und daraus könnte man schon eine Pflicht ableiten, die Abstände regelmäßig zu überprüfen. Sprich: Ganz unschuldig bist du wohl nicht.

Zitat:
Nunja, wollte heut tüv machen. Dieser erklärte mir, dass er sowas noch nie gehört hätte!
Was jetzt genau? Die Stilllegung aus diesem Grund?

Zitat:
Er meinte wenn er diesen hat muss er nur die Höhe messen, bestätigen und dann bekomm ich meine alte plakette bis juni 16 wieder.
Das hatte ich mir übrigens auch schon gedacht, war mir aber nicht sicher.
Anderes Beispiel: Ein Fahrzeug wird aufgrund eines Unfalls stillgelegt. In dem Fall braucht man imho eine HU (womöglich sogar eine Vollabnahme).
Da aber die - in diesem Fall - wenigen Monate keine große Rolle spielen braucht man darüber nicht diskutieren, wenn eine HU verlangt wird würde ich sie machen lassen, Punkt.

Zitat:
Ich erzählte ihm alles und er meinte warum hier die tüv plakette abkommt, eher hätten sie mir die zulassung abkratzen können???
Genau so kenne ich das eigentlich auch, stillgelegt wird nicht über die TÜV-Plakette. :???:

Zitat:
Sollte ich mal mit dem Dienststellenleiter reden?
Ich würde erstmal die Kollegen untereinander reden lassen, offenbar ist der zweite ja eher auf deiner Seite. Vielleicht kommst du ja über diesen Weg wenigstens um das Bußgeld herum. Also warte mal ein paar Tage und kontaktiere dann nochmals den zweiten Polizisten. Und wichtig, immer freundlich bleiben.
An den Dienststellenleiter kannst du dich ja immer noch wenden, oder auch direkt eine Dienstaufsichtsbeschwerde stellen. In den meisten Fällen bringt dir das aber nichts, wenn überhaupt dann schadet es dem/den Beamten - etwas.

Zitat:
Evtl. Sogar Leserbrief öffentlich damit zur Presse?
Naja, ich weiß nicht ob du mit deinem ultratiefen Fahrzeug wirklich gut dastehen würdest. Ich denke auch eher, dass das kaum jemanden interessiert oder der ein oder andere sich sogar freut (Schadenfreude halt). Und wenn dann dein Name dabei steht wirst du vielleicht auch öfter mal dumm angemacht.

Stefan

PS: Um was für ein Fahrzeug handelt es sich denn, wenn ich mal fragen darf. VW dürfte wohl klar sein (aufgrund des Nicks), aber was genau? Hast du vielleicht mal ein Foto? (interessiert mich persönlich - wenn dann per Mail: reckoner@online.de)
Und berichte doch bitte weiter.

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#10
 Von 
vwspeed88
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)

Dämpfer haben nur geölt.
Fahrwerk war KW Variante 1 Inox. Das Fahrwerk war auf den tiefsten Punkt eingestellt, so wie es auch von KW im Gutachten steht.

Nun hab ich das originale wieder drinn. Hab auf solch eine willkür der Beamten keine Lust mehr.

Naja ich wart jetzt mal auf morgen ob dann alles da ist. Hat bis jetzt nur unnötige Fahrerei und Zeit in Anspruch genommen + ne Menge Geld was noch kommt.. Bin froh wenn ich meine Ruh hab.

Achja is ein golf 6

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#11
 Von 
TheSilence
Status:
Lehrling
(1650 Beiträge, 1044x hilfreich)

Zitat:
Das Fahrwerk war auf den tiefsten Punkt eingestellt, so wie es auch von KW im Gutachten steht.


Dann würde ich allerdings bezweifeln, daß dann eine großartige weitere Absenkung (1 cm) noch möglich war, egal wie "durch" die Dämpfer waren. An der untersten Einstellung ist Restfederweg eh praktisch Null.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13706 Beiträge, 4355x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Dann würde ich allerdings bezweifeln, daß dann eine großartige weitere Absenkung (1 cm) noch möglich war, egal wie "durch" die Dämpfer waren.
Was haben die Dämpfer mit der Höhe zu tun? Wie schon gesagt kannst du die auch ausbauen, ändert nichts.
Und weitere Absenkung geht schon durch Materialstauchung oder Materialermüdung.

Da fällt mir noch was ganz anderes ein: Waren eigentlich die Reifen OK (Größe, Profil)? Und auch genug Luft drin (besser ein paar Zehntel mehr als empfohlen)?
Denn 1 cm ist nun nicht gerade viel, das kann man schon mit abgefahrenen Reifen und etwas wenig Luft hinkriegen.

Aber egal, das Fahrwerk ist ja jetzt eh' getauscht.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
vwspeed88
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)

Winterreifen 195 55 15 und sommerreifen mit denen eingetragen wurde 225 40 18

Winterreifen war bisschen weniger druck drinnen.

Hab fahrzeug wieder. Begutachtung dauerte 1 min. Alles ok
Der tüv prüfer sagte mir auch dass es lächerlich sei wegen 1 cm und glaubte es mir erst gar nicht. Der meinte auch nach 7 jahren setzten sich halt mal die Federn ganz normal.

Achja Fahrzeugschein kam heut auch an die Zulassungsstelle. Der wurde durch den Beamten durchgestrichen? Was soll das?
Frau an der Zulassungsstelle meinte, dass ich meinen alten normal wieder bekommen hätte, da Zulassung vorhanden. Jetzt brauchte ich nen neuen!
Im Schreiben stand nur, dass die Fahrsicherheit wieder hergestellt werden muss bzw. Mangel Höhe beseitigen.
Zudem wurde bemängelt Seitenschweller zu Boden 6.5 cm und nicht 8 (durch Polizei).

Soweit sagte mir der Prüfer heute 8 cm ist für sie eine Richtlinie aber steht nicht im Gesetz.

Außerdem steht im Polizeibericht 15 mm zu tief. Im Tüv Bericht 10 mm zu tief und auf den Bildern erkennt man 8 bis 9 mm.
Tüv Bericht noch:nach gesetzlichen Vorschriften darf das Fahrzeug nicht mehr im Verkehr betrieben werden

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10646 Beiträge, 4200x hilfreich)

Langsam aber sicher liest sich das echt so, als wären Sie da an eine Truppe geraten, die dem "Tunigfuzzi" mal zeigen wollte wo der Frosch die Locken hat....

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
vwspeed88
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)

Werde morgen auf jedenfall zum diensstellenleiter gehen.

Wegen:
Keine Ausstellung der Mängel vor Ort und keine Bestätigung dass Fahrzeugschein eingezogen wurde

(Tüv, Polizeikollege und Zulassungsstelle meinten dies hätten sie tun müssen)

Durchstreichen des alten Fahrzeugscheins

(Darf doch nur Zulassungsstelle?)

Widersprüche in Polizeibericht und Tüv Bericht

Welches Gesetz zu 8 cm Bodenfreiheit, Begründung warum dies im Polizeibericht steht



Achja hab ja nun das originale Fahrwerk drinn. Tüv Prüfer sagte mir das Gewinde muss nicht ausgetragen werden. Felgen dürfen da eingetragen mit Original auch gefahren werden. Polizei darf nicht beanstanden dass Gewinde noch eingetragen ist

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
TheSilence
Status:
Lehrling
(1650 Beiträge, 1044x hilfreich)

Zitat:
das Gewinde muss nicht ausgetragen werden


Richtig, denn der Fahrzeugschein beinhaltet eine Liste aller zulässigen Umbauten und nicht aller konkret verbauten Umbauten (sonst müßte man auch bei jedem Reifenwechsel die Sommerreifen aus- und die Winterreifen eintragen lassen).
Bspw. muß man eine ausgetragene Rückbank auch nicht wieder eintragen lassen, wenn man sie wieder einbaut (darf dann aber darauf keine Personen befördern, weil das Kfz formell immer noch ein eingetragener Zweisitzer ist).

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
vwspeed88
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)

Hey Nachtrag:
Laut Leiter alles korrekt abgelaufen bis auf dass ich keinen bericht vor ort bekommen habe, aber ich kann ja froh sein dass das auto nicht gleich sichergestellt wurde und ich mir zum tüv das abschleppen gespart habe... naja...

Noch ne Frage: auf dem tüv bericht sind dämpfer und fahrwerk mit EM erheblicher Mangel eingestuft. Ergebnis steht dann verkehrsunsicher.

EM und VU sind doch zwei völlig andere Einstufungen. Mit EM dürfte ich doch noch fahren?

0x Hilfreiche Antwort


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