Privatanzeige wegen Befahrens eines Gehweges mit dem Motorrad

26. April 2017 Thema abonnieren
 Von 
Bommel300
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Privatanzeige wegen Befahrens eines Gehweges mit dem Motorrad

Hallo, ich habe mit dem Motorrad meiner Feundin (hat selber keinen Motorradführerschein) eine Baustelle über den leeren Fußweg umfahren. Jetzt hat sie einen Anhörungsbogen zugeschickt bekommen. Grund: Privatanzeige von 2 Anwohnern. Soll meine Freundin den Anhörungsbogen zurück schicken (Name und Anschrift sind OK) und angeben das sie nicht der Fahrzeugführer war. Oder erstmal Motorradfreunde als Leiher des Motorrads angeben, … Kann man das somit in die Verjährung laufen lassen? Vielen Dank im Vorraus.

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Für solche Ansinnen gibt es hier keine Anleitung

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

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#2
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5540 Beiträge, 2498x hilfreich)

Zitat (von Bommel300):
Soll meine Freundin den Anhörungsbogen zurück schicken (Name und Anschrift sind OK) und angeben das sie nicht der Fahrzeugführer war.


Ja, dabei auch direkt angeben, dass du der Fahrzeugführer warst. Sie hat kein Zeugnisverweigerungsrecht.

Zitat (von Bommel300):
Oder erstmal Motorradfreunde als Leiher des Motorrads angeben


Das wäre eine Straftat, die zum einen relativ einfach aufzudecken ist (Befragung der Freunde) und zum anderen mit einem Vielfachen der Strafe belegt ist, die es für Fahren auf dem Bürgersteig gibt. Wieso sollte deine Freundin so etwas dämliches machen?

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