Private Schadensregulierung (Sachschaden) wird vom Schädiger erwünscht: Erstberatungskosten?

28. November 2024 Thema abonnieren
 Von 
a.str
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 1x hilfreich)
Private Schadensregulierung (Sachschaden) wird vom Schädiger erwünscht: Erstberatungskosten?

Der Nachbar hat mit seinem Auto unseren Zaun beschädigt.
Er hat eine Kostenübernahmeerklärung erstellt („Der von mir durch einen Fahrfehler verursachte Schaden wird von mir selbst reguliert"), weil er die Versicherung nicht in Anspruch nehmen möchte.
Die Kostenvoranschläge sind hoch (höher als vom Nachbarn vermutet) und ich bin mir unsicher, ob die „Regulierung" nachher reibungslos klappen wird.
Kann / darf ich mich für die Abwicklung hier anwaltlich beraten lassen und die Kosten (z.B. eine Ersteinschätzung von diesem Portal) mit in Rechnung stellen?
Danke für Eure Einschätzung

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48645 Beiträge, 17147x hilfreich)

Zitat (von a.str):
Kann / darf ich mich für die Abwicklung hier anwaltlich beraten lassen und die Kosten (z.B. eine Ersteinschätzung von diesem Portal) mit in Rechnung stellen?

Ja, im juristischen Sinne darfst Du das.

Wie sich so ein Vorgehen auf das nachbarschaftliche Verhältnis auswirkt, ist aber eine andere Frage.

Mir ist auch nicht ganz klar, was Du Dir von einer anwaltlichen Beratung versprichst. Hat der Nachbar denn schon die Regulierung abgelehnt?

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#2
 Von 
Schalkefan
Status:
Lehrling
(1409 Beiträge, 239x hilfreich)

Zitat (von a.str):
Kann / darf ich mich für die Abwicklung hier anwaltlich beraten lassen und die Kosten (z.B. eine Ersteinschätzung von diesem Portal) mit in Rechnung stellen?
Danke für Eure Einschätzung

Solange der Nachbar nicht die Zahlung verweigert, warum sollte er das bezahlen müssen? Es wäre ja auch gar kein Beratungsbedarf gegeben.

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#3
 Von 
cirius32832
Status:
Richter
(8277 Beiträge, 1729x hilfreich)

Zitat (von a.str):
Die Kostenvoranschläge sind hoch (höher als vom Nachbarn vermutet) und ich bin mir unsicher, ob die „Regulierung" nachher reibungslos klappen wird.


Dann kläre doch erstmal das. Und dann sieht man weiter

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#4
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2427 Beiträge, 376x hilfreich)

Ich würde da die Versicherung des Nachbarn involvieren.
Er hat dadurch keine Nachteile, nur Vorteile.

Zum Einen kann er den Schaden am Ende von der Versicherung zurückkaufen und die Versicherung sorgt dafür, dass nicht zuviel bezahlt werden muss.
Und vor allem: Wenn das jetzt noch weiter eskaliert und in einem halben Jahr dann doch die Versicherung eingeschaltet wird, wirst Du zwar von der Versicherung entschädigt, aber der Nachbar wird sich mit einer Obliegenheitsverletzung (Schäden unverzüglich melden) und ggf. Regressforderungen rumschlagen dürfen.

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#5
 Von 
a.str
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Kalanndok):
Ich würde da die Versicherung des Nachbarn involvieren


Genau, das ist auch mein Wunsch, dann wäre nämlich der nachbarschaftliche Friede besser gesichert.
Der beschädigte und sehr lange Zaun ist stark patiniert und wird nach Teilaustausch nicht gut aussehen.
Die Diskussion, wie viele Einheiten des Zauns gewechselt werden dürfen, oder was eben sonst möglich ist, um den Schaden unsichtbar zu machen, das wäre alles mit der Versicherung bzw. mit Anwalt viel einfacher.

Problem: Der Schädiger geht von 200 Euro aus, die ersten Kostenvoranschläge sind aber tausend Euro teurer.
Außerdem will er das vermutlich nicht der Versicherung melden, weil er über seine Tochter versichert sein könnte, und Angst hat, dass man ihm die Pappe streitig macht mit seinen 85 Lenzen.

Gute Nachbarschaft ist irgendwie anstrengend...

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#6
 Von 
Uwe Mettmann
Status:
Praktikant
(585 Beiträge, 229x hilfreich)

@a.str

Ich hatte so einen ähnlichen Fall, aber nicht mit einem Nachbarn. Mein Auto wurde auf einen Parkplatz angefahren. Der Schädiger wollte ebenso den Schaden selbst zahlen, also ohne die Versicherung einzuschalten. Der Grund war, dass es nicht sein Auto war, dass er gefahren hat, sondern das eines Bekannten.

Ich habe mit ihm vereinbart, dass ich mir einen Kostenvoranschlag von meiner Werkstatt geben lasse und er den Betrag mir im Voraus zahlt. So haben wir es gemacht und alles hat geklappt. Meine Werkstatt hat mir allerdings garantiert, dass es nicht teurer wird.

Ansonsten erkläre deinen Nachbarn doch, dass auch, wenn die Versicherung bezahlt, er (oder seine Tochter) den Schaden zurückkaufen kann und dann keine Hochstufung der Prämie erfolgt, bzw. wenn sie bereits erfolgt ist, es rückwirkend rückgängig gemacht wird (das zu viel gezahlte Geld wird zurückerstattet).

Die Gefahr, dass seine Pappe streitig gemacht wird, besteht nicht. Die Gefahr würde nur dann bestehen, wenn die Polizei, die Führerscheinstelle oder eine andere Behörde davon etwas mitbekommt. Es ist doch an euch, dass dies nicht passiert.

Im Übrigen bist du nicht darauf angewiesen, dass dein Nachbar dir die Versicherungsdaten des Fahrzeugs seiner Tochter gibt, denn die kannst du beim Zentralruf der Versicherer erfahren, wenn du dort anrufst und das Kennzeichen des Fahrzeugs nennst, dass den Zaun demoliert hat.


Gruß

Uwe

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#7
 Von 
Uwe Mettmann
Status:
Praktikant
(585 Beiträge, 229x hilfreich)

@a.str

Noch einen Punkt, der eigentlich aus Sicht der Nachbarn für das Einschalten der Versicherung spricht. Wenn du zu hohe Anforderungen stellst, so wird die Versicherung diese zurückweisen und wenn dadurch zusätzlich Kosten entstehen, so z.B. durch einen Gutachter oder einen Anwalt der Versicherung, so braucht er, wenn der Nachbar den Schaden zurückkauft, diese Kosten nicht zu zahlen.

Dieses Argument kannst du z.B. bringen, wenn dein Nachbar sagt, dass das, was du verlangst, unverschämt zu hoch ist und du ihn über den Tisch ziehen möchtest.

Wenn er die Versicherung einschaltet, wehrt er sich praktisch und das ohne, dass ihm Kosten durch einen eigenen Anwalt oder durch Sonstiges entsteht. Er kann sich entspannt zurücklehnen und die Versicherung seine Interessen vertreten lassen.


Gruß

Uwe

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(125980 Beiträge, 40573x hilfreich)

Zitat (von a.str):
Kann / darf ich mich für die Abwicklung hier anwaltlich beraten lassen und die Kosten (z.B. eine Ersteinschätzung von diesem Portal) mit in Rechnung stellen?

Kann man und darf man.
Nur sehe ich nicht, dass der Nachbar davon auch nur eine Cent bezahlen müsste bezahlen.



Zitat (von a.str):
Die Diskussion, wie viele Einheiten des Zauns gewechselt werden dürfen, oder was eben sonst möglich ist, um den Schaden unsichtbar zu machen, das wäre alles mit der Versicherung ... viel einfacher.

Versicherungen diskutieren in aller Regel nicht.
Sie teilen mit wie viel sie zu zahlen gedenken und falls einem das nicht passt muss man klagen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#9
 Von 
Susi_Ratlos
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 5x hilfreich)

Zitat (von a.str):
Problem: Der Schädiger geht von 200 Euro aus, die ersten Kostenvoranschläge sind aber tausend Euro teurer.

Schädiger müssen nur den Schaden zahlen. Gab es nur den Kostenvoranschlag? Oder gab es auch *Abzug alt für neu*?

Zitat (von a.str):
Der beschädigte und sehr lange Zaun ist stark patiniert

Nette Formulierung.
Die Versicherung sagt *alt und gammelig*?

Signatur:

Ich weis nix, das gebe ich aber auch zu ;-)

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#10
 Von 
a.str
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Uwe Mettmann):
Die Gefahr, dass seine Pappe streitig gemacht wird, besteht nicht


Naja, ich weiß halt nicht, wie seine Tochter dazu steht, dass er immer öfter mit seiner Karre irgendwo ankratzt.
Ich glaube, DA lauert für ihn die Gefahr... :-)

ANSONSTEN VIELEN DANK für die Stellungnahmen, sehr interessant.
Insbesondere von Uwe Mettmann, dass ein Rückkauf der Schadensregulierung nicht mit den Abwehrkosten der Versicherung (bei unberechtigten Forderungen) belastet wird.
Das ist ein starkes Argument für ihn, doch mit der Versicherung zusammenzuarbeiten.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(125980 Beiträge, 40573x hilfreich)

Zitat (von a.str):
Ich glaube, DA lauert für ihn die Gefahr... :-)

Das kann gut sein.



Zitat (von Susi_Ratlos):
Die Versicherung sagt *alt und gammelig*?

Ja, das sind übliche Argumente von Versicherungen um den Schaden klein zu reden.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14500 Beiträge, 4488x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Der beschädigte und sehr lange Zaun ist stark patiniert und wird nach Teilaustausch nicht gut aussehen.
Du denkst also, dass der nur zum Teil reparierte Zaun unzumutbar ist, und du deshalb den ganzen Zaun neu bekommst?
Das halte ich für sehr gewagt ...

Auch für ein total verrostetes Auto bekommst du bei einem Unfall nur einen Kotflügel, und nicht eine komplette Karosserie.

Im Gegenteil sagst du ja selber, dass der Zaun schon lange nicht mehr neu ist. Das kann bedeuten, dass der Neu-für-Alt-Abschlag in Richtung 100% geht.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
a.str
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Auch für ein total verrostetes Auto bekommst du bei einem Unfall nur einen Kotflügel, und nicht eine komplette Karosserie.


Das Haus und der Zaun sind nicht vergammelt (10 Jahre alt) und gepflegt, aber die Bewässerungsanlage hat rostiges Wasser geführt, und dadurch wird der Wechsel von zwei Modulen auffallen, wenn die restlichen 10 nicht gewechselt werden. Lackieren wird nicht lange halten und nicht so gut aussehen wie die herstellerseitige Pulverbeschichtung. Und kostet auch Geld.
Das ganze befindet sich prominent am Eingang. Macht einen schlechten Eindruck, wenn man verkaufen will.
Keine Ahnung, wie man sowas bewertet, da hätte ich halt gerne etwas anwaltliche und / oder gutachterliche Unterstützung gehabt.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14500 Beiträge, 4488x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Das Haus und der Zaun sind nicht vergammelt (10 Jahre alt)
Wollte ich auch nicht behaupten. Mir ging es darum, dass der nicht mehr neuwertige Zaun kein Argument dafür sein kann, ihn mehr als notwendig zu ersetzen.

Das "total verrostete Auto" war vielleicht etwas überspitzt formuliert. Nimm' einfach ein etwas in die Jahre gekommenen Lack (Patina halt). Und nur weil der Lackierer den Lack nicht genauso hinbekommen und somit später jeder sofort sieht, dass da etwas neu ist, kann man sich nicht das ganze Auto auf Kosten des Verursachers lackieren lassen. Und bei einem Zaun ist das halt ähnlich.
Der Neu-für-Alt-Abzug geht sogar davon aus, dass neu besser ist.

Was da nun genau zumutbar ist und/oder hingenommen werden muss kann man ohne den Schaden gesehen zu haben absolut nicht sagen.

Wie hier schon gesagt wurde wäre die Einschaltung der Versicherung nicht nachteilig für den Fahrer (von den Problemen mit der Tochter mal abgesehen, das ist nichts juristisches). Was es imho aber sein würde wäre nachteilig für dich, die Versicherung würde es so wie ich sehen und erstmal relativ wenig anbieten. Und dann hast du das Klagerisiko.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(125980 Beiträge, 40573x hilfreich)

Zitat (von a.str):
die Bewässerungsanlage hat rostiges Wasser geführt

Es handelt sich also definitiv nicht um "Patina" sondern einfach um "Dreck". In der Regel hilft da "putzen".
Falls das nicht mehr geht, weil man mit dem putzen zu lange gewartet hat, dann ist das nicht das Problem des Nachbarn.
Ich sehe da keine Pflicht des Nachbarn die eigenen Versäumnisse da aus zu gleichen.



Zitat (von a.str):
Keine Ahnung, wie man sowas bewertet, da hätte ich halt gerne etwas anwaltliche und / oder gutachterliche Unterstützung gehabt.

Es steht einen frei dies zu beauftragen.


Signatur:

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0x Hilfreiche Antwort

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