Privater-Öffentlicher Verkehrsraum

2. Januar 2005 Thema abonnieren
 Von 
fix
Status:
Praktikant
(977 Beiträge, 334x hilfreich)
Privater-Öffentlicher Verkehrsraum

Es gibt bekanntlich Grundstücksteile, die eigentumsrechtlich Privateigentum sind, aber dennoch als öffentlicher Verkehrsraum gelten, weil sie de facto jedermann offenstehen -- z.B. Parkplatz eines Supermarktes, Tankstellengelände, Tiefgarage. Die Folge ist, daß auch dort StVO und StVZO gelten.

Können Polizei und Ordnungsamt auf solchen Flächen Verkehrsverstöße (z.B. abgelaufene TÜV-Plaketten, abgefahrene Reifen, Überschreiten der Parkzeit usw.) auch ohne Einverständnis des Grundstückseigentümers ahnden und dafür eigenmächtig das Grundstück betreten? Oder kann der Eigentümer Polizei und Ordnungsamt das Betreten seines Grundstücks kraft seines Hausrechtes untersagen, sofern kein gerichtlicher Beschluß bzw. "Gefahr im Verzug" vorliegt (beides bei einfachen Verkehrsverstößen wohl kaum denkbar)?

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Úedipus
Status:
Praktikant
(782 Beiträge, 139x hilfreich)

ich denke bei parkplätzen von supermärkten wird wohl kein "privater" der polizei das betreten verbieten. demzufolge werden die ordnungshüter tätig, wenn ein auto mit abgelaufener asu oder abgelaufenem tüv auf diesem unterwegs ist.

generell würde ich das so sehen. bei öffentlichem raum soll die polizei für recht und ordnung sorgen oder zumindest ab und zu nach dem rechten sehen. ich denke nicht, dass es der polizei untersagt werden kann, einen supermarktparkplatz, eine tankstelle oder eine tiefgarage zu befahren, da es sich um öffentlichen raum handelt. demzufolge kann die polizei auch ohne einverständnis des eigentümers verkehrsverstöße anzeigen und aufnehmen.

grüße

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
gustl
Status:
Lehrling
(1081 Beiträge, 164x hilfreich)

Wenn es sich um faktisch öffentlichen Verkehrsraum handelt, darf (und muss z.T.) die Polizei diesen auch befahren. Wenn sie dies nicht wollen, müssen sie ihr Grundstück so gestalten, dass es nicht mehr unter diese Art von öffentlichen Verkehrsraum fällt! DANN könnten sie wieder von ihrem Hausrecht gebrauch machen.


-----------------
"Die meisten Aufgaben lösen sich von selbst. Man darf sie nur nicht dabei stören!"

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.770 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen