Privatparkplatz Feiertag

22. April 2019 Thema abonnieren
 Von 
so392177-61
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Privatparkplatz Feiertag

Hallo zusammen,
bin gerade bei Freunden eingeladen und leider weit und breit kein Parkplatz in Sicht.
Habe nun auf dem Privatparkplatz des Gesundheitsamtes geparkt.
Dieser ist natürlich folgendermaßen beschildert: "Dienstparkplätze des Gesundheitsamtes, Parken nur mit Parkerlaubnis gestattet! Widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge werden auf Kosten des Halters abgeschleppt."

Besteht die Gefahr heute am Feiertag (Ostermontag, Gesundheitsamt geschlossen) abgeschleppt zu werden?

Vielen Dank.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119625 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von so392177-61):
Besteht die Gefahr heute am Feiertag (Ostermontag, Gesundheitsamt geschlossen) abgeschleppt zu werden?

Nicht wenn man im Besitz einer entsprechenden Parkerlaubnis ist.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13708 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Besteht die Gefahr heute am Feiertag (Ostermontag, Gesundheitsamt geschlossen) abgeschleppt zu werden?
Wenn du so fragst: Natürlich.

Hättest du jedoch nach der Wahrscheinlichkeit gefragt ...

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

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