Privatparkplatz?

16. März 2005 Thema abonnieren
 Von 
Lonicera
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
Privatparkplatz?

Ich wohne in einem Wohngebiet mit Wohnungen einer Wohngesellschaft. Bei uns ist für das Parken ein Anwohnerausweis notwendig, da das Gebiet nahe der Stadtmitte ist. Ist kein Anwohnerausweis vorhanden, muss man eine Parkscheibe mit max. 2 Stunden Parkdauer benutzen.

Vor einigen Wochen hat mich eine Mieterin aus der Seitenstraße darauf angesprochen, dass ich dort nicht parken darf, da es Privatparkplatz von bestimmten Mietwohnungen sei. Da dort kein Schild hängt, habe ich weiterhin dort geparkt. Nun steht dort ein Schild!

Privatparkplatz Straße X Nr. 7-10 und Straße Y Nr. und 2-7. Widerrechtlich parkende Fahrzeuge werden abgeschleppt.

Die Parkplätze liegen hinter dem Bürgersteig quer zur Fahrbahn. Hat das seine Richtigkeit? Haben diese Anwohner obwohl sie genauso Mieter der selben Wohngesellschaft sind ein solches Recht? Ich wohne in der Straße Z. Und diese Möglichkeit wird den Anwohnern unserer Straße nicht zur Verfügung gestellt. Außerdem wird nicht mit Strafzettel sondern mit Abschleppung gedroht.

Ich ärgere mich furchtbar darüber.

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Die Parkplätze liegen hinter dem Bürgersteig quer zur Fahrbahn.

Ohne die Gegebenheiten zu sehen, wohl schwer zu sagen. Klingt aber so, als könnte es sich in der Tat um nichtöffentlichen Verkehrsraum handeln.

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#2
 Von 
Vagabund
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 15x hilfreich)

oder mal bei der wohnungsgesellschaft anfragen, ob das schild echt ist, und ob die leute, die da wohnen, für den parkplatz eventuell bezahlen.
manche kommen ja auf die idee, einfach so ein schild hin zu hängen, um sich den parkplatz frei zu halten.

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#3
 Von 
Lonicera
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich versuche auch schon die Wohnungsgesellschaft zu erreichen habe aber die Sachbearbeiterin nicht erreicht.

Genau neben den oben beschriebenen Parkplätzen sind Hecken und danach geht es weiter mit solchen Parkplätzen. An diesen Plätzen steht ein Schild worauf steht "Nur für Mieter der Geno50". Das bezieht also alle Mieter dort ein.

Ich versuche mal besser zu erklären, wie diese Parkplätze gelegen sind.

Auf der rechten Seite der Fahrbahn kommt erst der Bürgersteig. Rechts vom Bürgersteig sind diese Parkplätze. Rechts von der Parkplätzen sind diese besagten Häuser. Die Autos stehen mit der Nase zu den Häusern, ich glaube solche Parkplätze nennt man Parktaschen.

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#4
 Von 
arne_r
Status:
Schüler
(165 Beiträge, 37x hilfreich)

Moin,

es gibt sogar direkt an der Fahrbahn liegende Privatstellplätze, da inzwischen einige Gemeinden auf die Idee gekommen sind, ebendiese zu verkaufen.

In diesem Fall scheinen die Stellplätze eindeutig außerhalb des Straßenraumes auf privatgrund zu liegen, weshalb tatsächlich nur die Wohngesellschaft Auskunft geben kann, ob diese Stellplätze direkt an einzelne Mieter vermietet wurden oder allgemein den Mietern zur VErfügung stehen.

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#5
 Von 
Lonicera
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Nach einem Gesprächt mit der Sachbearbeiterin habe ich erfahren, dass in diesen zum Teil auch Eigentumswohnungen sind. Der Rest sind wieder Mietswohnungen. Das Schild ist also nicht von der Wohnungsgesellschaft aufgestellt worden.

Ist ansonsten die Straßenverkehrsbehörde für die Stellung solcher Schilder verantwortlich? Wo kann ich erfahren, ob diese rechtmäßig dort stehen dürfen?

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#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47657 Beiträge, 16843x hilfreich)

Wenn sich die Parkplätze auf Privatgrund befinden, dann dürfen auch solche Schilder aufgestellt werden.

Befinden sich die Parkplätze auf echtem öffentlichen Grund, stehen die Schilder dort unrechtmäßig.

Wo jetzt im konkreten Fall die Grundstücksgrenze verläuft, kann ich aus dem Forum heraus natürlich nicht beurteilen.

Nach Deiner Beschreibung (hinter dem Bürgersteig) würde ich aber vermuten, dass es sich um ein Privatgrundstück handelt und das Aufstellen der Schilder somit rechtmäßig ist.

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#7
 Von 
DanielB
Status:
Bachelor
(3291 Beiträge, 410x hilfreich)

Moment, wenn die Plätze nur für Mieter sind, dürfen die Besitzer einer Eigentumswohnung dort nicht parken. Und ob die Mieter zur Aufstellung solcher Schilder auf dem Gelände der Wohnungsgesellschaft berechtigt sind, würde ich auch ernsthaft bezweifeln; das kann aber sicher die Wohnungsgesellschaft beantworten. Ebenfalls dürfte sie wissen, ob ihr das Gelände gehört.

-- Editiert von DanielB am 22.03.2005 01:36:46

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