Probezeit

24. März 2008 Thema abonnieren
 Von 
Azu
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Probezeit

Also Person A, noch in der Probezeit, ist geblitz worden und würde Punkte bekommen.

Hat aber 2 Trainings mitgemacht mit denen sich die Probezeit verkürzen lässt.

Wenn man nun das Verfahren künstlich mit Hilfe eines Anwalts in die Länge ziehen würde und in der Zeit die Probezeit mit Hilfe der Bescheinigung von den Trainings kürzen läst.

Müsste die Sache doch ohne Verlängerung der Probezeit ausgehen oder ? Da sie ja durch die 2 Trainings verkürzt worden ist.... mh...





-- Editiert von Azu am 24.03.2008 13:29:42

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1937x hilfreich)

Nein. Entscheidend ist der Tattag. Auch wenn A zum Zeitpunkt der Rechtskraft zumindest theoretisch nicht mehr in der Probezeit ist wird die Probezeit nachträglich um 2 Jahre verlängert.

edit: Ein Aufbauseminar ist dann natürlich auch noch zu absolvieren. Kosten dafür sind regional sehr unterschiedlich und belaufen sich auf ca. 250 - 400 €.

-- Editiert von Freudenfeuer am 24.03.2008 14:18:14

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#2
 Von 
Azu
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

das das so ist, wenn die probezeit normal ausleuft weis ich,

allerdings wird die probezeit ja hier vor rechtskraft verkürzt und existiert ja nicht mehr... und man verkürzt ja keine probezeit um sie dann wieder zu verlängern...

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1937x hilfreich)

Komm mal klar. Verstoß war während der Probezeit. Ob verkürzt oder nicht ist einerlei.

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