Guten Tag,
folgende Sachlage:
Ich bin in der Probezeit. Habe den Führershein 1,5 Jahre.
Februar diesen Jahres - 1. Blitzer - 90€ 1 Punkt
April - Überholen im Überholverbot 90€ 1 Punkt
Letztes Wochenende vermutlich 2 mal geblitzt. Beides auf der Autobahn.
Geschwindigkeit kann ich nur schätzen, aber einmal ca. 120 im 80er, undeinml 120 im 100er.
Sprich, einmal 30-40km und einmal ca. 20kmh.
Mir wurde durch den ersten Verstoß ein Aufbauseminar angeordnet, dieses habe ich noch nichtabsolviertun die Frist läuft bald aus.
Meine Frage: Was kommt jetzt aumich zu? 3 Monate Fahrerlaubnis entzug und neu beantragen? Folgende MPU?
Ich habe aber auch schon gelesen, da ALLE verstöße vor beendgung des Aufbauseminars passiert sind, gelten diese Quasi in dem "Abschnitt" der Strafe, und ich würde maximal die Empfehlung für eine Verkehrspsychiologisches Gespräch angeraten bekommen.
Wenn ich die Fahrerlaubnis sowieso abgegebn müsste, lohnt es sich ja nichtmal das Aufbauseminar zu mache. Oder muss ich dses auf jeden fall nachholen?
Ich bin leicht verwirrt. Kann jemand licht uns dunkel bringen?
Vielen dank im Vorrauß.
PS: Ich weiß, das diese Verstöße nicht zu rechtfertigen sind, und e dumm sind. Nun kann ich aber nichtmehr rückgängig machen, und kann nur für die Zukunft mein Fahrverhalten ändern.
Ich bitte also darum diesen Aspekt wegzulassen, denn ich weiß wie ******* es war.
Probezeit - dritter Blitzer vor Aufbauseminar
Da das Aufbauseminar noch nicht abgeschlossen wurde, habe die Verstöße keine Auswirkungen auf die Probezeit, aber, weist du die Teilnahme am Aufbauseminar nicht Fristgerecht nach, so wird dir die Fahrerlaubnis entzogen.
Für die Verstöße kommen aber, aufgrund der Voreintragung eine Erhöhung des Bußgeldes,meist Verdoppelung in Frage und wenn dies auf dich zutrifft aufgrund der 2, 26 Km/h zu innerhalb eines Jahr ein 1 Monatigels Fahrverbot.
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""
Okay. Vielen dank schonmal.
Also hab ich das richtg verstanden... Da noch kein Aufbauseminar abgeleistet, kein Führerscheinentzug, bzw. weitere folglen außer des (warscheinlich) dopellten Bußgeldes, sowie eines möglichen Fahrverbotes von 1 Monat?
Dann werde ich mal schleunigst mein Aufbauseminar ableisten, und mein Fahrverhalten ändern.
Danke nochmal.
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quote:Das geht aber nicht während des Seminars, weil Du da auch fahren musst, was Du während des Fahrverbotes nicht darfst. Dies solltest Du bei Deiner Terminplanung berücksichtigen. Das Fahrverbot musst Du, sofern eines verhängt werden sollte, innerhalb von 4 Monaten ab Rechtskraft der Entscheidung antreten.
Dann werde ich mal schleunigst mein Aufbauseminar ableisten
quote:Nicht auszuschließen. Aber ohne Kristallkugel nicht zuverlässig zu prognostizieren.
MPU?
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"Nachfragen bitte im Forum stellen. Entsprechende PNs werde ich ab sofort nicht mehr beantworten."
Guten Tag,
eine Frage nochmal im Nachinein.
Ist bei einer solchen Sache entscheidend welcher Tag der TAT es ist, oder welcher Tag des "Briefempfanges" ist.
Soll heißen:
"Nochmal geblitzt VOR beendigung oder ablauf der gesetzten Frist für das Aufbauseminar."
Ist für diesen Moment entscheidend der Tatzeitpunkt, oder der Zeitpunkt des Briefes?
Danke
Entscheidend ist ob zu dem Zeitpunkt der Tat das Seminar bereits abgeschlossen war. Es kann hier sogar die Uhrzeit und nicht nur das Datum entscheidend sein. Es ist auch unerheblich ob der Fahrerlaubnisbehörde zum Zeitpunkt der zweiten Tat die Teilnahmebescheinigung bereits vorlag oder nicht.
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