Guten Abend,
ich warte derzeit auf die Schadensregulierung für einen Unfall
vor mehreren Monaten.
Kurz das Geschehen vorab: Es erfolgte durch den Unfallgegner auf einer Landstraße ein Überholmanöver, während ich links abbog, hierbei kam es zum Zusammenstoß. Meinerseits erfolgte ein korrektes Verhalten. Die Versicherung des Unfallgegners kommt zu dem Schluss, dass der Unfallgegner zwar bei unklarer Verkehrslage überholt habe, die größere Schuld jedoch mir anzulasten sei, da ich der doppelten Rückschaupflicht nicht nachgekommen sei.
Die Versicherung hat mir daher nunmehr eine Quote von 30:70 zu meinen Lasten "vorgeschlagen".
Hiergegen habe ich mich bereits schriftlich gewendet und dies auch ausführlich begründet.
Meines Erachtens und auch der überwiegenden Rechtsprechung folgend wäre selbst bei der von der Versicherung gesehenen Pflichtverletzung eine Quote von 70:30 zu meinen Gunsten in jedem Fall angebracht.
Die Versicherung hat nunmehr geantwortet, dass es auch nach "erneuter Prüfung" bei dieser Quote verbleiben soll, eine Begründung erfolgte nicht.
Nach Anfrage bei meiner eigenen Versicherung wurde die Haftungsfrage dort noch nicht geklärt, da bislang kein Anspruch auf Schadensersatz geltend gemacht wurde. ich hätte dennoch erwartet, dass eine Einigung hinsichtlich der Quote auch Sache meiner Versicherung ist.
Jetzt die Frage: Ist es möglich, dass die Versicherungen zu unterschiedlichen Quoten kommen und dies dann auch durchsetzen? Meines Empfindens nach wäre es ein Unding, wenn die Versicherungen willkürlich und unabhängig voneinander Quoten festsetzen können, um sich vor der Zahlung zu drücken.
Noch eine weitere Frage:
Mein Fahrzeug (Totalschaden) will ich nun endlich verkaufen. Hierauf habe ich die Versicherung bereits mehrfach hingewiesen, ein Gutachten wurde dennoch bislang nicht erstellt. Ich selbst will keinen Gutachter beauftragen, da dies im Vergleich zum Wert des Fahrzeugs unverhältnismäßig wäre.
Der Versicherung wurden bereits Beträge (Restwert und Wert vor Unfall) vorgeschlagen. Auch hierauf habe ich jedoch trotz Fristsetzung keine Rückmeldung erhalten. Kann ich das Fahrzeug (nach nunmehr fast einem halben Jahr) dennoch verkaufen?
Probleme bei der Schadensregulierung nach Unfall
14. November 2019
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Frage vom 14. November 2019 | 19:53
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Probleme bei der Schadensregulierung nach Unfall
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#1
Antwort vom 14. November 2019 | 22:48
Von
Status: Unbeschreiblich (119491 Beiträge, 39733x hilfreich)
ZitatJetzt die Frage: Ist es möglich, dass die Versicherungen zu unterschiedlichen Quoten kommen und dies dann auch durchsetzen? :
Ja.
ZitatKann ich das Fahrzeug (nach nunmehr fast einem halben Jahr) dennoch verkaufen? :
Ja. Allerdings sollte man den Zustand zuvor sehr sorgfältig dokumentieren.
#2
Antwort vom 15. November 2019 | 08:31
Von
Status: Bachelor (3583 Beiträge, 971x hilfreich)
Womit wird die unklare Verkehrslage begründet?
Soweit man das mit den vorliegenden Informationen beurteilen kann, sehe ich das genauso und halte die angebotene Quote für durchaus realistisch.Zitatdie größere Schuld jedoch mir anzulasten sei, da ich der doppelten Rückschaupflicht nicht nachgekommen sei. :
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#3
Antwort vom 15. November 2019 | 12:13
Von
Status: Student (2124 Beiträge, 328x hilfreich)
ZitatMeines Empfindens nach wäre es ein Unding, wenn die Versicherungen willkürlich und unabhängig voneinander Quoten festsetzen können, um sich vor der Zahlung zu drücken. :
Naja, den oft angenommenen Stammtisch, an welchem alle Versicherungen sonntäglich alle Fälle der vergangenen Woche durchdiskutieren und sich auf eine gemeinsame Schadenquote einigen, gibt es nicht. Jede Versicherung "bestimmt" selbst, was der Anspruchsteller bekommt. Ist man damit nicht einverstanden, muss man in letzter Konsequenz den Klageweg bestreiten. Dann entscheidet zur Not ein Richter, wer wieviele % bekommt.
#4
Antwort vom 15. November 2019 | 12:34
Von
Status: Richter (8510 Beiträge, 4059x hilfreich)
Hallo
Klar können die Versicherungen unterschiedliche Quoten ansetzen.Zitat:Ist es möglich, dass die Versicherungen zu unterschiedlichen Quoten kommen und dies dann auch durchsetzen?
Durchsetzen kann sich aber meisst nur eine Versicherung, da bekanntlich nicht beide "gewinnen" können. Wenn sich die Versicherungen nicht einig werden können, legt am Ende ein Richter die Quote fesst...
#5
Antwort vom 15. November 2019 | 13:06
Von
Status: Master (4158 Beiträge, 898x hilfreich)
ZitatDurchsetzen kann sich aber meisst nur eine Versicherung, da bekanntlich nicht beide "gewinnen" können. Wenn sich die Versicherungen nicht einig werden können, legt am Ende ein Richter die Quote fesst... :
Nein, es gibt hier kein " Versicherung gegen Versicherung ", sondern es gibt 2 Haftpflichtschäden.
Wer mit der Quote die die Versicherung ansetzt nicht einverstanden ist kann klagen. Diese Urteil ist aber für die zweite Versicherung nicht bindend.
gruß charly
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