Prommille Fahrt

1. Dezember 2009 Thema abonnieren
 Von 
ifrez
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Prommille Fahrt

Hallo,

Ich hab folgende fragen doch will euch erst mal die geschichte erzählen.

Zuerst meine daten, ich bin auszubildender und bin noch in der Probezeit das heißt fahranfänger und fast 19 jahre alt.

Ich bin letztes Wochenende in einer Kneipe gewesen und hab viel getrunken das letzt was ich mich daran erinner konnte war das ich mit nem freund getrunken hatte, das nächste was ich weiß das ich mein auto nicht mehr lief und ich versuchte zu starten und rechts an den straßerand anhielt danach wusste ich das die Polizei kam und alles von mir verlangte inklusive blasen natürlich. Ich habe 0,83 geblasen wobei ich mir aber nicht mehr 100% sicher bin. dann wurde festgestellt das ein seitenspiegel von der Fahrerseite gefehlt hat. danach sind wir zum Krankehaus gefahren und haben einen Bluttest und die ganzen tests gemacht sind zurück gefahren und haben nach einer unfallstelle gesucht. nachdem wir eine leitplanke sahen die leichte kratzer hatte und ein teil rumlag hatten sie den verdacht das es da war. nachdem sie mich gefagt hatten ob es das war, hab ich gesagt ich meine das es da war. danach haben sie dann fotos gemacht . danach haben sie mich heim gefahren und gesagt das sie mich heute abend anrufen würden.

So nachdem ich mich ein wenig erholt hatte und der polizist am abend angerufen hatte, sagte er ob es mir besser ging und das ich eine beschuldigten aussage machen muss und zu ihm aufs revier kommen soll und ich ich diesem fall ja keinen anwalt einschalten brauche.

Nach dem mir klar war wie tief ich in der ******* steck hab ich natürlich gegoogelt und weiter gegoogelt was ich jetzt am besten machen solle und wie ich weiter vorgehen soll. deswegen hab ich hier mal einige fragen.

Was soll ich bei der Beschudigtenbefragung sagen ?
Soll ich einen Anwalt nehemen ?
Wie soll ich am besten vorgehen?
Kann es sein das ich durch den bluttest weniger als 1,6 promille erreiche
und somit vom MPU befreit bin ?
was wird alles auf mich zu kommen ?


ich weiß das es zu tausenden beiträgen hier im forum steht doch jeder fall ist wieder anderst

Freundliche Grüße


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7 Antworten
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#1
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
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(5997 Beiträge, 1938x hilfreich)

quote:
Was soll ich bei der Beschudigtenbefragung sagen ?
Am besten gar nichts. Ruf den Polizisten an und sag ihm, dass Du nicht kommen wirst und keine Aussage machen wirst.

quote:
Soll ich einen Anwalt nehemen ?
Erst mal abwarten was Dir vorgeworfen wird und was die Blutuntersuchung ergibt. Die BAK kannst Du in ca. einer Woche bei der Polizei erfragen. Aber auch dann solltest Du keine Angaben zur Sache machen.

quote:
Kann es sein das ich durch den bluttest weniger als 1,6 promille erreiche
Weißt Du ob der Wert von 0,83 in Promille oder in mg/l angezeigt wurde? Was und wie viel hast Du getrunken? Über welchen Zeitraum hast Du getrunken? Wann war Trinkende, Atemalkoholkontrolle und wann die Blutentnahme? Hast Du dazu Angaben gegenüber der Polizei gemacht?

quote:
was wird alles auf mich zu kommen ?
Schwer zu sagen so lange man den Tatvorwurf nicht genau kennt. Zum einen ist die Frage ob Du tatsächlich einen Unfall hattest, und dann noch die Frage nach dem Grad der Alkoholisierung. Wenn Du meine vorangegangenen Fragen beantwortest könnte man das schon etwas eher eingrenzen.



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"Nachfragen bitte im Forum stellen. Entsprechende PNs werde ich ab sofort nicht mehr beantworten."

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#2
 Von 
ifrez
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

quote:
Weißt Du ob der Wert von 0,83 in Promille oder in mg/l angezeigt wurde? Was und wie viel hast Du getrunken? Über welchen Zeitraum hast Du getrunken? Wann war Trinkende, Atemalkoholkontrolle und wann die Blutentnahme? Hast Du dazu Angaben gegenüber der Polizei gemacht?


der wert war aufjedenfall in mg/l. und ich hab scho viel getrunken rechne so mit 8-10 colaweizen und ca.3 wodka bull. . zeitraum war von 20.00 trinkende weiß ich nicht wirklich. um halb 7 war die atemkontrolle und ca. 45 min später die blutabnahme. darüber hab ich keine angaben gemacht.

quote:
Am besten gar nichts. Ruf den Polizisten an und sag ihm, dass Du nicht kommen wirst und keine Aussage machen wirst.


Was wird der Polizist dann sagen und wird es dann nicht als schlecht angesehen wenn ich da keine aussage machen will ?


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#3
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1938x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>der wert war aufjedenfall in mg/l. <hr size=1 noshade>
Dann ist der Wert zu verdoppeln um den Promillewert der AAK zu ermitteln. Diese deckt sich dann mit Deinen Trinkangaben hier im Forum. Da Du die genauen Zeitabläufe nicht nennen kannst ist es mir leider nicht möglich abzuschätzen ob die BAK höher oder niedriger ausfallen wird. Vermutlich wird sich die BAK aber auch irgendwo im Bereich um die 1,6‰ bewegen. Im Hinblick auf eine mögliche MPU ist also mit allem zu rechnen. Ein Grund mehr für Dich sich mal Gedanken über Deinen Umgang mit Alkohol zu machen.

Mal so nebenbei gefragt: Du bist, wie ich vermute, mit dem Auto zur Kneipe gefahren. Du wusstest das Du dort Alkohol konsumieren würdest. Hatest Du Dir vorher schon Gedanken darüber gemacht wie Du wieder nach Hause kommen würdest? Oder anders gefragt: Wie wolltest Du ursprünglich diese Trunkenheitsfahrt vermeiden? Dies ist eine typische Frage, die Du der Polizei nicht beantworten solltest. Aber einem Gutachter bei der MPU und auch mir hier im Forum. Ist wirklich wichtig.

Fest steht, dass hier eine Straftat vorliegt. Sollte es bei der Trunkenheitsfahrt bleiben wäre der § 316 StGB einschlägig. Sollte Dir der Unfall nachgewiesen werden können wären es die §§ 315c StGB (Gefährdung des Straßenverkehrs) und 142 StGB (Unfallflucht).

In jedem Fall wird es aufgrund Deines Alters zu einer Gerichtsverhandlung kommen. Dabei wird der Richter auch darüber zu entscheiden haben ob es zur Anwendung des Jugendstrafrechts mit einer Verurteilung zu einige Sozialstunden, oder zur Anwendung des Erwachsenenstrafrechts mit einer Verurteilung zu einer Geldstrafe kommen wird.

In jedem Fall wird Dir die Fahrerlaubnis entzogen und eine Sperrfrist verhängt werden. Ohne Unfallflucht wird die Sperrfrist ca. 10-12 Monate betragen. Mit Unfallflucht ca. 15-19 Monate.

Vor Neuerteilung musst Du ein besonderes Aufbauseminar für alkoholauffällige Fahranfänger absolvieren.

Die Probezeit ruht während der Zeit ohne Führerschein und läuft wieder ab dem Tag der Neuerteilung. dabie gilt eine um zwei Jahre verlängerte und zudem verschärfte Probezeit. Jeder weitere A-Verstoß, oder zwei B-Verstösse, während der Probezeit bedeuten für Dich eine MPU.

Aufgrund des Entzugs der Fahrerlaubnis gibt es keine Punkte. Die Tat als solche wird aber ins VZR eingetragen und bleibt 10 Jahre ab Neuerteilung verwertbar. Solltest Du innerhalb dieser Zeit nochmals mit Alkohol im Straßenverkehr auffallen hast Du auch damit die MPU gebucht.

Erzähl mir doch mal was über Deine Trinkgewohnheiten. du musst ganz gut trainiert sein um mit rund 1,6‰ noch ein Fahrzeug führen zu können. Auch wenn es während dieser Fahrt zu einem Blackout und einem Unfall gekommen sein sollte.

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#4
 Von 
ifrez
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

quote:
Oder anders gefragt: Wie wolltest Du ursprünglich diese Trunkenheitsfahrt vermeiden? Dies ist eine typische Frage, die Du der Polizei nicht beantworten solltest. Aber einem Gutachter bei der MPU und auch mir hier im Forum. Ist wirklich wichtig.


Ich hatte ausgemacht beim Kolleg zu pennen. Aber ich weiß nicht warum es nicht dazu gekommen ist.

quote:
142 StGB (Unfallflucht)


Ich denke das ist kein Thema oder nur weil ich weiter gerollt bin und ja nicht mal wirklich weiß was genau passiert ist kann man noch nicht von flucht reden oder ?

quote:
Erzähl mir doch mal was über Deine Trinkgewohnheiten. du musst ganz gut trainiert sein um mit rund 1,6‰ noch ein Fahrzeug führen zu können. Auch wenn es während dieser Fahrt zu einem Blackout und einem Unfall gekommen sein sollte.


Naja wirklich viel trinke ich jetzt nicht, am Wochenende als mal en paar bier zum fusball und wenn wir abends mal weggehen halt eineiges aber ich weiß aber schon eigentlich noch was ich mach. bei uns gibts da nur so n trantitionsverein und da ist man mit 18 1mal dabei und da geht halt viel um alkohol deswegen auch der absturz.

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#5
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1938x hilfreich)

quote:
Ich denke das ist kein Thema oder nur weil ich weiter gerollt bin und ja nicht mal wirklich weiß was genau passiert ist kann man noch nicht von flucht reden oder ?
Wie weit bist Du denn weiter gerollt?

quote:
Naja wirklich viel trinke ich jetzt nicht, am Wochenende als mal en paar bier zum fusball und wenn wir abends mal weggehen halt eineiges aber ich weiß aber schon eigentlich noch was ich mach. bei uns gibts da nur so n trantitionsverein und da ist man mit 18 1mal dabei und da geht halt viel um alkohol deswegen auch der absturz.
Findest Du nicht auch, dass Du Dir da selbst widersprichst? Du trinkst nicht wirklich viel, aber zum Fußball doch einiges. Wie viel ist "einiges"? Tatsache ist, dass Du Dir schon eine ganz gehörige Alkoholtoleranz antrainiert hast. Kannst Du Dich noch daran erinnern als Du das erste mal Alkohol getrunken hast? Wie hast Du Dich nach Deinem ersten Bier gefühlt? Wie viel Bier musst Du heute trinken um Dich ähnlich wie damals zu fühlen?

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#6
 Von 
ifrez
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

quote:
Findest Du nicht auch, dass Du Dir da selbst widersprichst? Du trinkst nicht wirklich viel, aber zum Fußball doch einiges. Wie viel ist "einiges"? Tatsache ist, dass Du Dir schon eine ganz gehörige Alkoholtoleranz antrainiert hast. Kannst Du Dich noch daran erinnern als Du das erste mal Alkohol getrunken hast? Wie hast Du Dich nach Deinem ersten Bier gefühlt? Wie viel Bier musst Du heute trinken um Dich ähnlich wie damals zu fühlen?


Ja wenn man es so betrachtet ist es natürlich schon viel mehr, aber es ist nicht so das ich den alkohol brauche, es ist durchaus möglich das ich am wochenende einfach nur cola trinke weil ich keine lust auf alkohol habe

quote:
Wie weit bist Du denn weiter gerollt?


schon en 300m aber die polizei hat mich im stehen angetroffen. Außerdem hab ich heut mein auto geholt und der abschlepper meinte irgentwie das ich nicht am steuer war als sie mich angetroffen haben sondern außerhalb des autos. klar es liegt auf der hand, das ich gefahren bin weil weit und breit niemand war und es abgelegen war, aber kann die polizei so argumentieren ?

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#7
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1938x hilfreich)

quote:
aber es ist nicht so das ich den alkohol brauche
Das habe ich Dir auch nicht unterstellt. Du hast mir aber meine Frage was "einiges" ist noch nicht beantwortet. :(

Wie sieht es eigentlich aktuell, also seit dem Vorfall, mit Deinem Alkoholkonsum aus?


quote:
schon en 300m aber die polizei hat mich im stehen angetroffen.
Ist grenzwertig. Ob das für eine Unfallflucht reicht ist in der Tat fraglich. Da bleibt Dir nicht viel anderes übrig als den Tatvorwurf abzuwarten und bis dahin keinerlei Aussagen mehr zu machen.


quote:
Außerdem hab ich heut mein auto geholt und der abschlepper meinte irgentwie das ich nicht am steuer war als sie mich angetroffen haben sondern außerhalb des autos.
Das beweist gar nichts. Bei meinen Unfällen hat mich die Polizei noch nie in meinem Fahrzeug sitzend angetroffen. Ist doch ganz normal das man aussteigt wenn man dazu noch in der Lage ist.

quote:
klar es liegt auf der hand, das ich gefahren bin weil weit und breit niemand war und es abgelegen war
Das ist zumindest ein starkes Indiz.

quote:
aber kann die polizei so argumentieren ?
Die Polizei argumentiert gar nicht. Sie sichert Beweise und sammelt Indizien. Dabei hat sie alles zu berücksichtigen was Dich be- und was Dich entlasten kann. Ich halte es für unwahrscheinlich das Du die Fahrereigenschaft erfolgreich bestreiten kannst. Wenn überhaupt wäre ein guter und auf Verkehrsrecht spezialisierter Anwalt der erst einmal Akteneinsicht nehmen würde von Nöten. Aber auch der könnte Dir keine Erfolgsgarantie bieten.

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