Provozierter Auffahrunfall durch Vollbremsung

21. September 2007 Thema abonnieren
 Von 
steeevo
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Provozierter Auffahrunfall durch Vollbremsung

Hallo!

Ich bin 19 und hatte gestern leider meinen ersten Unfall und wollte fragen, wie es mit der Schuldfrage aussieht :(
Ich hoffe, dass man mir hier weiterhelfen kann!

Gestern bin ich auf einer gut ausgeleuchteten, viel befahrenen Bundesstraße gefahren (Tempo 70 erlaubt). Der Streckenabschnitt, wo sich der Unfall ereignete war schnurgerade, und sehr übersichtlich und die nächste Ampel war weit entfernt.

Vor mir befand sich ein junger Fahrer (etwa 25, mit seiner Freundin auf dem Beifahrersitz) eines Opel Corsa neueren Models, der aus unersichtlichem Grund plötzlich etwas langsamer wurde (etwa 50-55), worauf ich natürlich etwas aufgelaufen bin. Als ich mich dann wieder habe zurückfallen lassen, da mir überholen zu gefährlich erschien, sah ich die Bremsleuchten des Autos vor mir aufleuchten (das nächste Auto war allerdings an der nächsten Ampel, d.h. etwa 500m entfernt), habe auch leicht gebremst, merkte dann aber, dass der vor mir eine absolute Vollbremsung hingelegt hatte (natürlich keine Bremsspur durch ABS etc) und plötzlich STAND. Ich in die Eisen, aber ohne ABS etc keine Chance und voll reingeknallt.

Hinter mir wär fast auch noch jemand reingeknallt der eine hochschwangere Frau + Kind auf dem Beifahrersitz im Schlepptau hatte. Diese haben auch eine Zeugenaussage zum Unfallhergang gemacht und bestätigten wohl, dass der Fahrer vor mir aus unersichtlichem Grund eine Vollbremsung hinlegte!

Die Polizei meinte, der Fahrer hatte sich von mir wohl provoziert gefühlt, weil ich zu dicht aufgefahren wäre. Später hieß es, er hätte ein Reh gesehen oder irgendein Tier (was da nun wirklich mal so gar nichts zu suchen hat, keine Schilder und auch keine Möglichkeit, dass dort ein Reh hinkommt!).
Die Polizei schien auf meiner Seite und sagte, dass er den Unfall wohl absichtsichtlich provoziert habe.
Auf diesem Bogen den ich bekommen habe, steht er auch an erster Stelle und ich an zweiter.
So wie ich das verstanden habe, kriegt er auch eine Anzeige wegen Gefährdung des Straßenverkehrs.

Mein Opel Corsa älteren Baujahrs ist natürlich hin, kompletter Totalschaden (Kotflügel OK, aber vorne alles verbogen, Kühler am Motorblock etc) und meine Eltern sind gerade im Urlaub und ich muss zusehen, dass ich jetzt unseren Anwalt einschalte (habe sowas noch nie gemacht). Deswegen wollt ich mal von Leuten die sich auskennen hören, wie es für mich aussieht, da ich total Angst habe!

Ich hoffe, ich habe alles gut geschildert und man kann mir weiterhelfen!

Vielen vielen Dank schonmal!

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
gustl
Status:
Lehrling
(1081 Beiträge, 164x hilfreich)

Wenn der 'andere' die 01 von der Polizei verpasst bekam, bedeutet das, dass die -zumindest- die 'Hauptschuld' bei dem anderen Verkehrsteilnehmer sehen.
Das muss (und vermutlich wird) die Versicherung so sehen.
ICH schätze jetzt mal, dass du auch einen gewissen Prozentsatz der Schuld zugesprochen bekommst.
Wenn du kein ABS hast, dann musst du eben mehr Abstand halten - Punkt.
(das die Realität oft anders aussieht, wissen wir alle - aber diesem Totschlagargument kann man sich eben nur schwer entziehen)
Ach ja, der andere Verkehrsteilnehmer sollte jetzt seine Versicherung einschalten und die werden sich an dich wenden...das kann natürlich paar Stunden dauern.
Sind sie in der Rechtsschutzversicherung der Eltern inbegriffen - sonst entstehen erst einmal Kosten; deren 'Weiterreichung' an die Gegenseite ich jetzt so nicht beurteilen will.....

-----------------
"Die meisten Aufgaben lösen sich von selbst. Man darf sie nur nicht dabei stören!"

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#2
 Von 
steeevo
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, den haben sie auf 01 gesetzt. Haben mir das auch alles erklärt und müssen ja auch noch einen Bericht schreiben etc.

Also das Auto ist auf meinen Vater angemeldet, läuft alles auf seinen Namen. Wir sind auch rechtschutzversichert oder wie das heißt. Die Polizei und mein Nachbar (der mich dann abgeschleppt hat) sagten, ich sollte mich darum heute direkt kümmern.

Meine Eltern sind gerade im Urlaub, also werd ich das alles in die Wege leiten.

Ich würde dann gleich unseren Anwalt informieren und der müsste dann eigentlich alles weiter regeln, oder? Alles was irgendwie zu mir kommt würde ich dann direkt zum Anwalt schicken. Ist das richtig? Muss ich sonst irgendetwas beachten?

Schon einmal vielen Dank für die Hilfe!

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#3
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Ja, nur über Anwalt und nicht, ich meine gar niemals nicht, selber mit Unfallgegner oder gegnerischer Versicherung sprechen oder korrespondieren. Sonst ist nichts zu beachten; der Anwalt hat sicher noch ein paar Hinweise.

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#4
 Von 
Habac
Status:
Beginner
(121 Beiträge, 30x hilfreich)

Hallo
erkehrsrecht: Keine Selbstjustiz im Straßenverkehr: «Verkehrserzieher» muss zahlen

Wer absichtlich scharf bremst, um den nachfolgenden Autofahrer zu maßregeln, haftet voll für die Folgen eines Auffahrunfalls. Das geht aus einem in der ADAC-Zeitschrift «Deutsches Autorecht» veröffentlichten Urteil des Landgerichts Mönchengladbach hervor (Az.: 5 S 86/01 ).

Ein selbst ernannter «Verkehrserzieher» hatte sich aus Ärger über die Fahrweise einer Autofahrerin vor sie gesetzt und scharf gebremst. Die Frau konnte nicht mehr rechtzeitig abbremsen und war aufgefahren. Selbstjustiz im Straßenverkehr sei nicht hinzunehmen, entschieden die Richter. Der Grundsatz «Wer auffährt, hat Schuld» gelte in diesem Fall nicht. Der Mann habe vorsätzlich eine Gefahrensituation geschaffen (LG Mönchengladbach Az.: 5 S 86/01 ; Quelle: Anwaltsuchservice 23.07.2002).

Vielleicht bringt es Ihnen was.;)

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#5
 Von 
steeevo
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank!

Nehmen wir an, ich kriege trotzdem eine Teilschuld von... 10%...

Muss ich mit Probezeitverlängerung und Aufbauseminar rechnen?

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#6
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1940x hilfreich)

Eine Quotelung hat nur zivilrechtliche Bedeutung (Schadenersatz).

Ob dir ein Abstandsverstoß, mangelnde Aufmerksamkeit oder Verletzung deiner Sorgfalltspflicht zur Last gelegt wird vermag ich nicht zu sagen da meine Glaskugel am Wochenende dienstfrei hat.

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#7
 Von 
steeevo
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja okay. So dachte ich mir das auch. Kam nur drauf, weil mir das ein Arbeitskollege heute erzählt hat. Bei ihm war es so, dass er Aufbauseminar bekommen hat, weil er eine Teilschuld von 30% bekam. Aber dass dieser prozentuale Schuldzuspruch Einfluss auf sowas hat, konnte ich mir irgendwie nicht vorstellen. Daher habe ich nachgefragt.
Das heißt der Richter entscheidet, ob ich mich nicht angemessen verhalten habe - dann bin ich ja schon einmal etwas beruhigt! ;)

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#8
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

'Wenn du kein ABS hast, dann musst du eben mehr Abstand halten - Punkt'

ABS nützt bei einer Vollbremsung auf gerader trockener Strecke gar nichts.
Es kann sich im Gegenteil der Bremsweg sogar verlängern.

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#9
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 677x hilfreich)


soweit die theorie, was die physik angeht hast du recht ;)

in der praxis können allerdings nur echte profis ohne abs besser bremsen, der normalfahrer kann eine vollbremsung in einer gefahrsituation nicht kontrollieren.

gruß

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

@ mFriese,

deshalb beschränkte ich meine Aussage auf trockene und gerade Fahrbahn.


0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1940x hilfreich)

Probezeitverlängerung und Aufbauseminar drohen nicht.

quote:
Erforderlichen Abstand von einem vorausfahrenden Fahrzeug nicht eingehalten bei einer Geschwindigkeit bis 80 km/h mit Sachbeschädigung

35€, keine Flenspunkte, keine Probezeitmassnahme.

Für den Unfallgegener:
quote:
Als Vorausfahrender ohne zwingenden Grund stark gebremst mit Sachbeschädigung

30€, keine Flenspunkte, keine Probezeitmassnahme

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 677x hilfreich)

@stefan 5

>>>deshalb beschränkte ich meine Aussage auf trockene und gerade Fahrbahn.

auch dort ist eine kontrollierte *idealbremsung* mit maximaler kraft aber ohne schlupf (blockieren der räder) nur durch einen fahrer möglich, der das täglich trainiert oder regelmäßig solchen situationen ausgesetzt ist.

gruß

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

@ friese,

der Bremsweg ist bei Trockenheit mit blockierten Rädern kürzer als ohne.
Die Bremsung wird bei ABS ja immer wieder kurz unterbrochen um das Fahrzeug lenkbar zu halten. Und diese Unterbrechung verlängert den Bremsweg.

Ohne ABS sind dann natürlich im Zweifel die Reifen hin, da diese durch die Blockierung nur auf einer Stelle abgenutzt werden.

Das Fahrzeug ist dann auch nicht mehr lenkbar.
Auf gerader Fahrbahn und Trockenheit ist dies aber auch nicht nötig.

Unterm Strich ist wegen der weiter bestehenden Lenkfähigkeit somit generell ABS besser.
Bei einer Vollbremsung bei Trockenheit bei der das Fahrzeug nicht lenkbar sein muss, verlängert ABS also den Bremsweg.

Genauso wäre es in diesem Fall im Prinzip auch besser abgefahrene Reifen ohne Profil zu haben.
Bei Nässe etc. aber wäre dies eventuell tödlich.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Michael447
Status:
Beginner
(81 Beiträge, 5x hilfreich)

Stimme dem letzten Beitrag von Stefan 5 uneingeschränkt zu, bis auf eine Kleinigkeit:

>der Bremsweg ist bei Trockenheit mit blockierten Rädern kürzer als ohne.

Das ist nicht ganz korrekt; wenn sich die Räder kurz vor der Blockiergrenze noch drehen würden (also gerade so nicht blockieren), wäre das noch besser.

In der Praxis ist das ABS aber zu träge, um einen Nutzen daraus zu ziehen, weshalb sich der Bremsweg mit ABS meines Wissens nicht verkürzt.

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