Punkt wegen Telefonierens am Steuer

23. Oktober 2009 Thema abonnieren
 Von 
sledgehammer
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)
Punkt wegen Telefonierens am Steuer

Hallo zusammen,

ich bin im März diesen Jahres in eine Polizeikontrolle gekommen und auch angehalten worden, weil zum Zeitpunkt, laut Aussage von zwei, eine Geschwindigkeitsmessung durchführenden Beamten, telefoniert haben soll.

Dies ist allerdings nicht korrekt gewesen!

Ich habe dem mich kontrollierenden Beamten auch mehrfach gegenüber diesen SV verneint. Der Beamte wollte daraufhin meine beiden Handies kontrollieren, was ich allerdings mit dem Verweis auf den Datenschutz - bei einem Handy handelt es sich um ein Diensthandy - verweigerte.

Dieser Beamte konnte auch auf mehrfache Nachfrage mir nicht das angebliche Corpus delicti nennen und musste mehrfach per Funk bei seinen Kollegen nachfragen.

Folgenden Wortlaut bekam ich darauf zu hören (Zitat!):

"Ja, genau, das ist das Handy, was die Kollegen gesehen haben.
Das ist doch das blaue oder?? Das silberne kann es ja nicht gewesen sein. Ja, genau, das Blaue war es. Aus der Nummer werden Sie sowieso nicht rauskommen."

Ich habe im Anschluss den Anhörungsbogen bekommen, das Führen des Handys verneint. Bußgeldbescheid bekommen, Wiederspruch eingelegt mit Einzelverbindungsnachweis, Wiederspruch abgelehnt, weil angeblich Frist überschritten. Dagegen geklagt, unterlegen. Den Oberbürgermeister als obersten Dienstherren angeschrieben, keine Hilfe bekommen...

Was kann ich jetzt eigentlich noch tun, ich sehe nicht ein, nur weil zwei Polizeibeamte, sitzend in einem PKW, durch Colorverglasung schauend, die Laser-Pistole auf dem Lenkrad, davor noch ein weiterer PKW stehend, irgendetwas gesehen haben wollen, was nicht zu trifft, diesen Bussgeldbescheid anzunehmen.

Übrigens, das Handy, um das es hier geht, ist nicht größer als meine rechte Hand, somit nicht wesentlich größer als eine Zigarettenschachtel...

Ich finde, alles in allem ein sehr merkwürdiger Vorgang, der einen sehr faden Beigeschmack hinterlässt...

Ferner wurden die Zustellurkunden als auch der Anhörungsbogen nicht an meine Meldeadresse geschickt, was ja eigentlich der normale Vorgang wäre.

Ich bin auf Eure Antworten gespannt und bedanke mich jetzt schon im Voraus für die Mühe und die Hilfe!

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40 Antworten
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#1
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1941x hilfreich)

quote:
Was kann ich jetzt eigentlich noch tun
Nichts. Der Einspruch erfolgte nicht fristgerecht. Somit ist der Bußgeldbescheid rechtskräftig. Lediglich wenn Du ohne eigenes Verschulden innerhalb der gesetzten Frist keine Kenntnis vom Bußgeldbescheid erhalten hast wäre eine Wiedereinsetzung des Verfahrens in den vorherigen Stand möglich.

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"Nachfragen bitte im Forum stellen. Entsprechende PNs werde ich ab sofort nicht mehr beantworten."

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#2
 Von 
sledgehammer
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die schnelle Antwort...

Kann ich nicht eigentlich auch Strafanzeige gegen die beiden Beamten stellen, falsche Zeugenaussage oder Absprache von Zeugenaussagen?

Mit dem gleichen Ziele der Wiedereinsetzung in der vorherigen Zustand??

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#3
 Von 
Snoop Pooper Scoop
Status:
Student
(2858 Beiträge, 1121x hilfreich)

quote:
Wiederspruch eingelegt mit Einzelverbindungsnachweis


Das ist sinnfrei, weil du ja auch angerufen worden sein konntest. Ein Beweis, daß du selbst zu dem Zeitpunkt niemanden angerufen hast, ist folglich untauglich zur Entlastung.

quote:
Kann ich nicht eigentlich auch Strafanzeige gegen die beiden Beamten stellen, falsche Zeugenaussage oder Absprache von Zeugenaussagen?


Klar "kannst" du das. Es wird nur wenig bringen, weil man kaum glauben wird, daß sich zwei Beamte in pensionsgefährdender Weise zu einer Straftat (Verfolgung Unschuldiger) verabreden, um einen völlig Fremden zu beschuldigen, wovon sie keinerlei Vorteil haben (es gibt ja bei der Polizei keine Fangprämien und auch keine Fangquoten).

quote:
Mit dem gleichen Ziele der Wiedereinsetzung in der vorherigen Zustand


Eine Anzeige wird dir keine Wiedereinsetzung bringen, solange keine Straftat nachgewiesen werden kann, was hier unmöglich sein dürfte.

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#4
 Von 
sledgehammer
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

na super...

Quintessenz des Ganzen:

Zwei Dorfsherrifs behaupten es hat bei 22° im Juni geschneit, also ist dem auch so...

Super!

Danke für die Antworten :-)

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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1941x hilfreich)

quote:
Zwei Dorfsherrifs behaupten es hat bei 22° im Juni geschneit, also ist dem auch so...
Wenn Du nicht fristgerecht Einspruch einlegst ist es so. Andernfalls entscheidet der Richter.

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"Nachfragen bitte im Forum stellen. Entsprechende PNs werde ich ab sofort nicht mehr beantworten."

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)


....
ich bin im März diesen Jahres in eine Polizeikontrolle gekommen und auch angehalten worden, weil zum Zeitpunkt, laut Aussage von zwei, eine Geschwindigkeitsmessung durchführenden Beamten, telefoniert haben soll...Dies ist allerdings nicht korrekt gewesen!,,,,,,,,,,,,,

OLG Hamm 2. Senat für Bußgeldsachen
Entscheidungsdatum: 01.12.2005
Aktenzeichen: 2 Ss OWi 811/05
Dokumenttyp: Entscheidung





Ein Fahrzeugführer handelt bereits dann ordnungswidrig im Sinne des § 23 Abs. 1a StVO , wenn er an einer roten Ampel in seinem Pkw bei laufendem Motor wartet und sein Handy zur Entgegennahme eines Anrufes in die Hand nimmt. Darauf, ob die Telefonverbindung tatsächlich hergestellt wird, kommt es für die Beurteilung nicht an


Ob telefoniert wurde, muss doch gar nicht nachgewiesen werden. Das Dingens darf man während der Fahrt noch nicht einmal in die Hand nehmen.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
sledgehammer
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich hatte das Ding ja noch nicht einmal in der Hand!!

Das ist ja das groteske an der gesamten Situation...

Als ich an denen vorbeigefahren bin, saß hinten im VW Bus eine ältere Dame, mit der ich mich unterhalten habe, ich bin vorschriftsmäßig 30km/h gefahren, lediglich meine rechte Hand habe ich am Ohr gehabt, um die Dame besser verstehen zu können...

Kein Handy, nichts am Ohr. So habe ich es auch immer wieder gesagt und auch geschrieben...

Unf trotzdem sehen sich die Sachbearbeiter nicht in der Lage, dieses Verfahren einzustellen.

Hier wird mir, m. E., mit zweierlei Maß gemessen. Ich frage mich allen Ernstes, was der erzieherische Sinn dieses Maßnahme letztlich sein soll.

Es muss doch jedem Sachbearbeiter auffallen, wenn ein Einzelverbindungsnachweis beigefügt ist, auf den Sachverhalt hingewiesen und aufgezeigt wird, dass die beiden Beamten gar nicht haben sehen können, ob ein Handy am Ohr war oder nicht, dass hier etwas nicht stimmen kann.

Außerdem stehen hier Aussage gegen Aussage oder zählt etwa die Aussage zweier Polizeibeamten mehr, als die Beweislage??

Heisst es nicht in unserem so gelobten Rechtssystem: In dubio pro reo??

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#8
 Von 
Snoop Pooper Scoop
Status:
Student
(2858 Beiträge, 1121x hilfreich)

quote:
Zwei Dorfsherrifs behaupten es hat bei 22° im Juni geschneit, also ist dem auch so.


Äpfel und Birnen vergleichen sich schlecht. Hier behaupten die beiden Polizisten ja gerade nicht etwas, das physikalisch nahezu unmöglich ist.

quote:
dass hier etwas nicht stimmen kann


Warum dein EVN sinnfrei ist, habe ich oben schon geschrieben, hast du dankenswerterweise ignoriert.

Daß nicht schon dann etwas "nicht stimmt", wenn man den Vorwurf bestreitet, ist elementare Logik. Dann müßte deiner Meinung nach jedes Verfahren niedergeschlagen werden, solange der Beschuldigte kein Geständnis ablegt.

quote:
stehen hier Aussage gegen Aussage


Das ist natürlich eine nichtexistente Konstruktion. Es kommt stets auf die Glaubwürdigkeit an. Deswegen gehst du ja auch nicht straffrei aus, wenn du alleine in einer einsamen Gegend einen alten Mann verprügelst, nur weil "nur" dessen Wort gegen deines steht.

quote:
zählt etwa die Aussage zweier Polizeibeamten mehr, als die Beweislage?


Die "Beweislage" ist ja gerade die Aussage der Beamten. Die "Beweislage" ist nicht, daß du den Vorwurf bloß bestreitest und schon deswegen die gegenteilige Aussage der Beamten nicht schwerer wiegen kann.

quote:
lediglich meine rechte Hand habe ich am Ohr gehabt, um die Dame besser verstehen zu können


Das würde schon rein physikalisch verlangen, daß du dich auch nach hinten zu ihr umgedreht hast. Während du ein Fahrzeug gelenkt hast. Willst du dich damit ernsthaft verteidigen? Das wäre wohl ein klassisches Eigentor.

Vermutlich wird die ältere Dame im Zweifel auch nicht aussagen können/wollen, daß du nicht telefoniert bzw. kein Handy am Ohr gehabt hast?

quote:
Heisst es nicht in unserem so gelobten Rechtssystem: In dubio pro reo?


Wenn zwei Beamte übereinstimmend eine Aussage machen, daß sie sich ihrer Wahrnehmung sicher seien, gibt es keinen begründeten Zweifel, solange du keine weiteren Argumente vorbringen kannst.

Nach deiner Auffassung wäre es also auch "in dubio pro reo", wenn 20 Polizisten einen Autodieb auf frischer Tat ertappen, weil ja "Aussage gegen Aussage" steht und die Polizisten auch alle lügen könnten?

Es ist ein typisches Verhalten, daß man als Betroffener immer meint, die Beweislage zur Überführung müsse quasi "der Papst plus der Dalai Lama als Zeugen plus Videoaufzeichnung aus einer nicht manipulierbaren Kamera" sein, während andere, die man selbst einer Tat bezichtigt, schon aufgrund eines vagen "das kann ja niemand anders gewesen sein" für 20 Jahre in den Bau zu wandern haben.

Psychologisch völlig verständlich, leider aber realitätsfremd.



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#9
 Von 
sledgehammer
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

Gut, dann werde ich die Sache anders angehen.

Dann bleibt für mich leider keine andere Wahl, als Starfanzeige gegen die beiden Beamten zu stellen, ein Gutachten erstellen zu lassen, dass aufzeigt, dass sie aus ihrer Position nicht haben erkennen können, dass telefoniert bzw. nicht telefoniert worden ist.

Wenn die Stadt der Meinung ist, dass sie sich auf einen Prozess einlassen müssen, dann können sie es so bekommen.

Das würde mir ja auch bereits von der Sachbearbeiterin so mitgeteilt, dass es ihr egal sei, ob wir uns vor Gericht wiedersehen oder nicht.

Ich finde es nur sehr leidlich, wenn die offensichtliche Lage nicht korrekt bewertet wird.

Aber bitte sehr...

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0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12308.01.2010 17:38:52
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 19x hilfreich)

du hast es nicht verstanden...

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0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
sledgehammer
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

ich habe es schon verstanden, nur gebe ich mich mit einer offensichtlichen Ungerechtigkeit so leicht nicht zu frieden... ;-)

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0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

…Dieser Beamte konnte auch auf mehrfache Nachfrage mir nicht das angebliche Corpus delicti nennen und musste mehrfach per Funk bei seinen Kollegen nachfragen


.."Ja, genau, das ist das Handy, was die Kollegen gesehen haben……

Das klingt aber so, als ob mindestens noch ausserhalb des PKw's , aus dem gemessen wurde, ein oder mehrere Polizeibeamte, vermutlich draussen am Strassenrand stehend, diese Beobachtung gemacht haben.

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#13
 Von 
sledgehammer
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein, haben sie ja eben nicht...

Die beiden haben in einem Opel Astra Caravan gesessen, haben von dort gemessen.

Der Fahrer hatte die Laser-Pistole auf dem Lenkrad aufgelegt. Die Beifahrerin saß mit dem Funkgerät in der Hand daneben.

Ca. 15m davor war ein PKW geparkt. Die Kontrolle selber wurde ca. 150m weiter durchgeführt, da wurde ich dann herausgewinkt.

Mir geht es lediglich darum, dass sie es gar nicht genau haben sehen können, dass telefoniert bzw. nicht telefoniert worden ist.

Die beiden schauen auf eine Entfernung von vielleicht 20-25m durch zweimalige Colorverglasung und wollen dann ein dunkelblaues Handy in Zigarettenschachtelgröße in meiner rechten, ihnen nicht zugewandten Hand bzw. an meinem Ohr gesehen haben???

Das ist doch das verrückte an der gesamten Situation, es ist nicht möglich!!!!!!

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0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

--Ca. 15m davor war ein PKW geparkt.--

möglicherweise sassen dort auch Polizeibeamten drinnen. Was ich mir aber nicht vorstellen kann. Möglicherweise waren nochweitere Polizeibeamte im Einsatz.

..Die beiden schauen auf eine Entfernung von vielleicht 20-25m durch zweimalige Colorverglasung und wollen dann ein dunkelblaues Handy in Zigarettenschachtelgröße in meiner rechten, ihnen nicht zugewandten Hand bzw. an meinem Ohr gesehen haben???..

Ich gehe davon aus, dass sie auf ein Fahrzeug schauten, welches sich ihnen mit einer gewissen Geschwindigkeit näherte und in 1-2 Sekunden im Abstand von höchstens 2 m an ihnen vorbeifuhr.

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0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
sledgehammer
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

Zum ersten Punkt: Es waren keine weiteren Beamte in der unmittelbaren Umgebung zu diesem Opel.

Die weiteren Beamten standen 150m entfernt. Einer winkte mich heraus, ein weiterer führte die Kontrolle durch. Ein weiterer Beamte führte an einem anderen KFZ eine Kontrolle durch. Zwei weitere saßen in ihrem Bus. Das war´s!

Zu Punkt 2: Ich bin mit 35km/h auf diesen Opel zugefahren, habe ihn in einem Abstand von unter 2m passiert.

Der Fahrer hätte also hochschauen müssen, um etwas zu erkennen, aus seiner Position ebenfalls unmöglich, da er aus seinem Blickwinkel während des Passierens nicht in das Innere meines Fahrzeuges sehen konnte (erhöhte Sitzposition VW Bus T5).

Ich habe dem Beamten gegenüber lediglich eine Geschwindigkeitsübertretung zugegeben. Daraufhin meinte er, nicht bei solch einer geringfügigen Übertretung werden sie angehalten, sondern weil sie telefoniert haben...

Daraufhin habe ich ihm gesagt, dass ich nicht telefoniert und auch nicht das Handy in der Hand gehabt habe...

Darauf ging er weg, kam wieder und tätigte mir gegenüber die obige Aussage...

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0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
tomcraft
Status:
Schüler
(292 Beiträge, 184x hilfreich)

M.E. nach wurde hier die Aussage im Eröffnungsthread, der BB wäre nicht an der Meldeanschrift zugestellt worden, noch nicht problematisiert.

Wohin wurde denn zugestellt und ggf. durch persönliche Übergabe?

Wenn nicht, kann durch Einlegen in den Briefkasten nur an der Meldeanschrift wirksam zugestellt werden. Wenn dies nicht so war, war die Zustellung unwirksam, die Einspruchsfrist begann nicht zu laufen und ein Einspruch konnte nicht verfristen.

Gegen die Verwerfung des Einspruchs war ja eigentlich Antrag auf gerichtliche Entscheidung möglich. Du schriebst, Du hättest "geklagt". Was soll man sich darunter vorstellen?

Im Übrigen, die ganzen Sachen mit Strafanzeige pp. kann man sich komplett klemmen, es führt Dich nicht weiter. Eventuell bekommst Du noch ein Ding zurück wegen falscher Verdächtigung.

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0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
sledgehammer
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Anhörungsbogen kam mit der regulären Tagespost an den elterlichen Briefkasten.
Der Bußgeldbescheid durch Zustellurkunde ebenfalls an den elterlichen Briefkasten.

Das "Problem" ist, dass es einen Unterschied in der Zustellung zwischen der Melde- und Postanschrift gibt.

Unser Grundstück wird durch zwei Straßen umschlossen, eine Hauptverkehrsstraße und eine Nebenstraße.

Ich selbst, wie meine Eltern auch, sind unter der Anschrift der Nebenstraße gemeldet.

Die Post allerdings wird seit Jahrzehnten, auch wenn sie an die Nebenstraße adressiert ist, an der Hauptverkehrsstraße zugestellt, unter der wir wie gesagt, nicht gemeldet sind! Das ist eine Absprache mit dem Postzusteller!

Aber nochmals, adressiert war die Hauptverkehrsstraße!

Bei der Stadt, der Meldebehörde etc. laufe ich unter der Nebenstraße!

Zu der Klage:

Ich habe gegen die Verwerfung Klärung durch das Gericht beantragt, die sind allerdings voll auf Linie der Behörde, da deren Erachtens nach, die Einspruchsfrist abgelaufen war. Die Zustellung erfolgte auf einem Samstag nachmittag und wurde durch den 1. Mai gehemmt!

Selbst das Urteil wurde an die Hauptverkehrsstraße adressiert!

Der Wiederspruch bei der Behörde ging am Montag, den 4.Mai, durch persönliche Übergabe ein.


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0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1941x hilfreich)

Hallo Tomcraft,

Dein Einwand ist sicherlich berechtigt. Wir alle, auch ich, haben diesem Nebensatz tatsächlich keine Bedeutung beigemessen. Nach Schilderung des TE gehe ich aber dennoch davon aus das der Bußgeldbescheid korrekt zugestellt wurde und somit Rechtskraft erlangt hat, da er ja in den der Wohnung zugehörigen Briefkasten eingeworfen wurde.

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"Nachfragen bitte im Forum stellen. Entsprechende PNs werde ich ab sofort nicht mehr beantworten."

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Snoop Pooper Scoop
Status:
Student
(2858 Beiträge, 1121x hilfreich)

quote:
Starfanzeige gegen die beiden Beamten zu stellen


Da wird nur nichts bei herumkommen, denn selbst wenn sich herausstellt, daß sie sich geirrt haben, wird damit noch kein Vorsatz bewiesen.

Ein "unmöglich" wird dir auch ein Gutachter nicht beweisen können.

quote:
ein Gutachten erstellen zu lassen


Du willst also gutem Geld schlechtes hinterher werfen? Mal abgesehen davon, daß dir die Kosten eines außergerichtlichen Privatgutachtens kaum erstattet werden.

Noch abgesehener davon, daß die meisten Prämissen des Gutachtens allein auf deiner Aussage bzgl. der Position der Polizeizeugen beruhen werden, was dir nur die goldene Ananas einbringt, wenn die im Prozeß etwa behaupten, neben dem Auto gestanden zu haben o.ä.

Wenn du schon davon ausgehst, die Polizisten würden absichtlich die Unwahrheit sagen, um dir einen reinzuwürgen, dann sei auch konsequent und überleg dir, wie deine Chancen stünden, wenn dem wirklich so wäre.

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0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13743 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo sledgehammer,

das mit der (falschen) Adresse habe ich noch nicht richtig verstanden.

Wie wurde der Bescheid denn zugestellt? Oder genauer, gibt es auch auf der Hauptstraße einen Briefkasten? Oder hat der Briefträger den Mangel bereinigt und hilfsweise in der Nebenstraße eingeworfen?

MfG Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
sledgehammer
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Bescheid wurde an die Nicht-Meldeadresse adressiert und dort auch eingeworfen.

Der Bescheid kam per Postzustellurkunde adressiert, wie gesagt, an die Nicht-Meldeadresse. Es gibt an beiden Eingängen des Grundstückes einen Briefkasten.

Der an der Hauptstraße ist jedoch für die dortigen Mieter und somit eigentlich nicht der unsrige.

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0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13743 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo nochmal,

quote:
... für die dortigen Mieter ...
dann steht doch auch ein anderer Name dran, zumindest aber nicht deiner, oder? Per Postzustellurkunde darf das dann dort eigentlich nicht einfach eingeworfen werden, sehr seltsam.

MfG Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Snoop Pooper Scoop
Status:
Student
(2858 Beiträge, 1121x hilfreich)

Die Diskussion ist doch um des Kaisers Bart, wenn der TE selbst schreibt:

quote:
Die Post allerdings wird seit Jahrzehnten, auch wenn sie an die Nebenstraße adressiert ist, an der Hauptverkehrsstraße zugestellt, unter der wir wie gesagt, nicht gemeldet sind! Das ist eine Absprache mit dem Postzusteller!


Wieso sollte er dann jetzt behaupten wollen, die Zustellung an die Hauptstraße sei nicht ordnungsgemäß, wenn er doch dort offensichtlich einen florierenden Briefkasten unterhält?

Wir wollen uns doch jetzt nicht auch noch in die Irrungen der vorsätzlichen Zugangsvereitelung begeben.

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0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13743 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

oh ja, das hatte ich schon wieder übersehen. Aber wieso stellt der Postbote richtig adressierte Post (Nebenstraße) an die falsche Adresse (wo der TE nicht einmal wohnt) zu? Also gibt es dort doch ein benamten (tolles Wort, oder?) Briefkasten?

Der Postbote ist imho nicht verpflichtet, an die gemeldete Adresse zuzustellen. Er muss nur sicherstellen, dass die betreffende Person die Post erhält, das ist sein Auftrag insbesondere bei einer Postzustellurkunde. Und offensichtlich kennt der Postbote das Durcheinander in dem Haus.

MfG Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
guest-12326.10.2009 08:59:50
Status:
Beginner
(136 Beiträge, 92x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
sledgehammer
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

@ unsterblich: der Briefkasten ist nicht benannt. Da stehht wenn, immer der Name der jeweiligen Mieter drauf!

Und nocheinmal, wir haben an der Nebenstraße einen Briefkasten! Es war lediglich ein Entgegenkommen meiner Eltern dem Postboten gegenüber, dass er, um Zeit und Weg zu sparen, die Post an der Hauptstraße einwerfen kann.

Aber nochmals, die grundsätzlich Frage ist ja, wenn die Postzustellurkunde mit der (falschen) Nicht-Meldeadresse versehen ist und auch der gesamte Briefwechsel seitens des Amtes, gilt es dann als zugestellt??

@junior: der oberste Dienstherr, der OB, ist dienstweisungsbefugt gegenüber den städtischen Angestellten, die meiner Kenntnis nach, bei allen verwaltungstechnischen Vorgängen, einen persönlichen Ermessensspielraum haben.
Ich habe beide, die Sachbearbeiterin, als auch den OB auf diesen SV hingewiesen, aber die Angestellten der Stadt - nennen wir sie beim Namen - Hannover, sind einfach nur engstirnig und verbohrt!!

Die setzen auf Gedeih und Verderb grundsätzlich ersteinmal alles durch, auch wenn sie hinterher etwas "drauf bekommen"!

zu der älteren Dame: es handelt sich bei der um eine Demenzpatientin! Also wohl wenig galubwürdig, oder? ;-)

Wieso sollte ich eine Anzeige bekommen? Die Frage auch hier war und ist, wie kann ich den gesamten Vorgang in den vorherigen, ursprünglichen Zustand zurückversetzen?
Ich möchte lediglich mit meiner Argumentation, die Glaubwürdigkeit der Zeugenaussage heruasstellen und das, so bin ich der Meinung, ist ja wohl auch offensichtlich.

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0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
sledgehammer
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

Tippfehler:


Die Nicht-Glaubwürdigkeit der Zeugenaussage der beiden Beamten herausstellen!!

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0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
guest-12326.10.2009 08:59:50
Status:
Beginner
(136 Beiträge, 92x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13743 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

quote:
Da stehht wenn, immer der Name der jeweiligen Mieter drauf!

quote:
Zeit und Weg zu sparen, die Post an der Hauptstraße einwerfen kann.

Wenn Ersteres stimmt, bei wem wird denn dann die Post eingeworfen?

Ich sehe es so: Der Brieftrager bekam die Sendung mit deinem Namen, aber Anschrift "Hauptstraße". Nun wußte er aber, dass du nicht dort, sondern in der Nebenstraße wohnst und hat die Sendung ersatzweise dort zugestellt (so etwas passiert täglich zig mal, z.B. bei falschen Hausnummern). Im nächsten Schritt hat er - wie immer - die Vereinbarung umgesetzt, die Post für euch an der Hauptstraße einzuwerfen.
Fazit: Ordnungsgemäße Zustellung.

Im übrigen ist es völlig unlogisch, einerseits dem Postboten die Zustellung an der Hauptstraße zu gestatten, andererseits aber gegenüber der Behörde zu Argumentieren, die Post würde dich mit dieser falschen Adresse nicht erreichen. Du must die schon entscheiden.

quote:
... sind einfach nur engstirnig und verbohrt!!
Das ist nun aber nur deine subjektive und unmaßgebliche Meinung. Viele denken ggf. genauso über dich.
Dem ist mittlerweile so.

MfG Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
tomcraft
Status:
Schüler
(292 Beiträge, 184x hilfreich)

Nun, mit dem Nachtrag des TE, sehe auch ich hier eine wirksame Zustellung, da diese Art der Postzustellung, wie geschrieben, eine langjährige Übung ist, die so vom Empfänger toleriert wird.

Wenn das Gericht nach Antrag auf gerichtliche Entscheidung durch Beschluss entschieden hat, ist dieer unanfechtbar. Er muss auch nicht förmlich zugestellt werden, sondern erreichte Dich mit normalem Brief, da mit seinem zugang ja keine Rechtsbehelfsfrist mehr zu laufen begann. Damit egal,in welchem Briefkasten der Beschluss landete.

Dem TE kann man nur empfehlen, die Sache nun für sich abzuhaken, da es niemals und unter keinen Umständen - egal, was Du noch versuchst - eine Wiedereinsetzung und auch keine Wiederaufnahme geben würde, denn das Gericht hat unanfechtbar entschieden, daher keine Wiedereinsetzung mehr und die "Wertgrenze" des § 85 OWiG wird nicht erreicht, daher keine Wiederaufnahme mehr. Mache es Dir lieber nicht zum Lebenszweck, die Sache weiter anzufechten, weil Du keinerlei Aussicht auf Erfolg hast.

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