Punktesystem

21. August 2009 Thema abonnieren
 Von 
Ertugrul Aktas
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Punktesystem

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage bzgl. unserem neuen Punktesystem.
Und zwar habe ich innerhalb der letzten 2 Jahre zweimal Punkte bekommen. Normalerweise wären laut neuem Gesetz doch die Punkte vom ersten Jahr innerhalb von 2 Jahren wieder gelöscht; dadurch, dass ich dieses Jahr aber nochmals Punkte bekommen habe, verschiebt sich die Tilgungsfrist für die Gesamtpunktzahl um weitere 2 Jahre, oder irre ich mich?
Bsp.: in 2008 3 Punkte, dann in 2009 wieder 3 Punkte = insgesamt 6 Punkte
--> Habe ich dann die 6 Punkte bis 2011 abgebaut????

Danke für eure Antworten!

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13709 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

zuerst einmal, mir ist nicht bekannt, dass eine Neuregelung bereits beschlossen ist, ich lasse mich aber gerne belehren.

Die alte Regel besagt, dass die Punkte nach 2 Jahren (bei Alkohol- und Drogenvergehen länger) gelöscht werden, es sei denn, es gibt erneut Punkte; dann tritt die Ablaufhemmung in Kraft, also wieder 2 Jahre warten (bei Alkohol- und Drogenvergehen länger).

Praktisch geht das Konto erst auf Null zurück, wenn zwei Jahre (nach Alkohol- und Drogenvergehen bis zu 10 Jahre) lang keine Punkte hinzugekommen sind. (übrigens nicht Kalenderjahre, sondern taggenau). Das Beispiel im Eingangsposting entspricht dieser Regelung.

Bei der geplanten Neuregelung sollen nach meinen Informationen leichte Vergehen keine Ablaufhemmung mehr auslösen und es soll Kategorien geben. Die Begründung, dass die alte Regelung zu unübersichtlich und zu kompliziert wäre, kann ich aber gar nicht nachvollziehen. Ich habe es oben in einem Satz zusammengefasst und ich könnte das auch durch eine relativ einfach Formel in eine entsprechende Software implementieren. Wieso es beispielsweise dadurch bei Gerichten zu Verzögerungen gekommen sein soll (so ein ADAC-Jurist), ist mir schleierhaft, zumal die Pflege der Daten bei dem KBA in Flensburg liegt und eine Abfrage dort in der Regel genügt. Falls auch die Kategorien eingeführt werden, wird es wohl jeweils einen Wert geben (Geschwindigkeit, Ampel, Alkohol, etc.); was daran übersichtlicher oder einfacher sein soll, will mir nicht in den Kopf.
Imho ist die alte Regelung aber ungerecht, denn wer z.B. jedes Jahr nur 2 Punkte bekommt, ist trotzdem nach 9 Jahren seinen Führerschein los. Imho wären 2 Punkte pro Jahr aber für die Allgemeinheit hinnehmbar, alle 3 Jahre ein schwereres Vergehen mit 4 Punkten aber eher nicht.

MfG Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1939x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>(bei Alkohol- und Drogenvergehen länger) <hr size=1 noshade>
Nö. Punkte für Owis gemäß §24a StVG werden auch nach 2 Jahren getilgt sofern die Tilgung nicht durch Neueintragungen gehemmt wird. Lediglich bei Straftaten liegt die Tilgungsfrist bei 10 Jahren.

quote:<hr size=1 noshade>Imho ist die alte Regelung aber ungerecht, denn wer z.B. jedes Jahr nur 2 Punkte bekommt, ist trotzdem nach 9 Jahren seinen Führerschein los <hr size=1 noshade>
Stimmt auch nicht. Punkte für Owis gemäß §24 StVG erlangen nach 5 Jahren ihre absolute Tilgungsreife und werden auch dann getilgt wenn es zu neuen Eintragungen gekommen ist. Dies gilt jedoch nicht für Punkte, die aus Owis gemäß §24a StVG resultieren und für Punkte die man wegen Straftaten erhalten hat.

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"Nachfragen bitte im Forum stellen. Entsprechende PNs werde ich ab sofort nicht mehr beantworten."

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13709 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo Freudenfeuer,

OK, du hast mich überzeugt, meine Aussagen waren wieder einmal zu Pauschal.

Mein Einschränkungen bezüglich Alkohol- und Drogenvergehen gelten nicht für Ordnungswidrigkeiten. Und übrigens verlängert sich die Ablaufhemmung auch für andere Straftaten auf 5 Jahre.

Das Owis generell nach 5 Jahren getilgt werden, war mir neu, hab es daher gerade noch mal nachgelesen [URL=http://dejure.org/gesetze/StVG/29.html]§ 29 StVG , Abs. 6[/URL] . Demnach gibt es bereits heute indirekt zwei Kategorien (oder sogar drei, da Owis gem. [URL=http://dejure.org/gesetze/StVG/24a.html]§ 24a StVG [/URL] wiederum anders behandelt werden). Danke für die Info.

Es ist doch ein wenig komplizierter, als ich dachte. Aber ich bleibe dabei, eine Neuregelung wird es nicht verbessern. Man schaue sich nur die Abgeltungssteuer an, durch welche auch alles vereinfachet werden sollte. :dau:

MfG Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1939x hilfreich)

quote:
Und übrigens verlängert sich die Ablaufhemmung auch für andere Straftaten auf 5 Jahre.
Das hat dann aber nichts mit den Punkten zu tun. Die Anlaufhemmung gilt nur bei einem Entzug der Fahrerlaubnis und / oder Verhängung einer Sperrfrist. Dann werden aber ohnehin alle bisherigen Punkte gelöscht. Nicht gelöscht werden die Punkte allerdings wenn die Fahrerlaubnis entzogen wird weil man nicht an einem angeordneten Aufbauseminar teilgenommen hat. Die gegenwärtige Regelung ist zugegebenermaßen sehr kompliziert. Insgesamt aber imho sinnvoll.

quote:
Aber ich bleibe dabei, eine Neuregelung wird es nicht verbessern.
Sehe ich auch so.

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