Hallo,
ich bin heute morgen mit dem Fahrrad bei rot über eine Ampel gefahren und habe dafür 120 € Bußgeld und ein Fahrverbot kassiert. Vor dem Überqueren der Fahrbahn bin ich stehen geblieben, habe mich vergewissert, dass kein Verkehr kommt und bin erst dann los gefahren. Eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer dürfte also nicht vorliegen. Allerdings war die Ampel schon länger rot. Dennoch finde ich die Höhe der Strafe, insbesondere das Fahrverbot und die Punkte, nicht verhälnismäßig.
Hat jemand schon mal ähnliche Erfahrungen gemacht und ist dagegen vorgegangen?
Gruß, Stefan.
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"Stefan"
Qualifizierter Rotlichtverstoß?
10. Februar 2004
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Frage vom 10. Februar 2004 | 11:25
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Qualifizierter Rotlichtverstoß?
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#1
Antwort vom 10. Februar 2004 | 14:05
Von
Status: Student (2659 Beiträge, 775x hilfreich)
mit dem Fahrrad?
Hat etwa hinter dir die Polizei gestanden und es es gesehen? Doof gelaufen.
Bei Fahrrad wirst du so behandelt als wärst du mit dem Auto gefahren wenn du nen Führerschein hast ( auch bei Alkohol ). Daher ist die Strafe "normal" wenn man es so betrachtet.
#2
Antwort vom 10. Februar 2004 | 14:40
Von
Status: Unbeschreiblich (49391 Beiträge, 17371x hilfreich)
Das ist ein klassischer qualifizierter Rotlichtverstoß mit der dafür vorgesehenen Strafe.
Mit Gefährdung anderer wäre es noch teurer geworden.
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