Quotenregelung 50:50

5. April 2005 Thema abonnieren
 Von 
Paul Maus
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Quotenregelung 50:50

halli hallo,

angenommen bei einem Rechtsstreit vor Gericht (KFZ Unfall) kommt ein Urteil -Quotenregelung 50:50- heraus. Der eigene Schaden ist so hoch dass die Vollkasko in Anspruch genommen wird, der Fremdschaden eher unerheblich weil uralte Kiste.Der eigene Anwalt wird vom Rechtsschutz bezahlt. Was würde eine andere Verteilung der Quote, z.B.70:30 konkret bringen ausser zusätzlicher Lauferei zum Anwalt ?

Danke schon mal vorab für die Antworten & schönen Gruss

PM

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Line
Status:
Schüler
(421 Beiträge, 153x hilfreich)

Hallo Paul,

eine 50:50-Regelung heißt ja, daß Du 50% des Schadens am "Gegnerauto" und Dein Unfallgegner 50% des Schadens an Deinem Wagen übernimmt. Bei einer 70:30 Quote würde das analog heißen, daß Partei A 30% des Schadens und Partei B 70% des Schadens übernimmt.

Deine Vollkasko-Versicherung wird also in Deinem Fall nur 50% Deines Schadens übernehmen; die Haftpflicht Deines Unfallgegners die anderen 50%. Durch eine andere Quote ändert sich also erstmal gar nichts, wieso solltest Du dadurch zusätzliche Lauferei haben?

Gruß

Line

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#2
 Von 
Paul Maus
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Halli hallo,

Danke schon mal für die Antwort. Mit "Lauferei" war gemeint Abstimmung mit dem Anwalt, desgl. evtl. mit der Versicherung, oder noch ein Gerichtstermin und solche Sachen mit dem Ergebniss dass für mich nix anderes rauskommt wie jetzt auch. Ich nehme die Kasko für den Schaden an meinen Fzg. in Anspruch, die Haftpflicht zahlt den gegnerischen Schaden und das wars. Wenn ich es richtig verstehe bringt es wohl nur dem Anwalt weitere Gebühren und mir grad garnix :( wenn sich die Verteilung ändert und so werd ich dann wahrscheinlich auf eine Berufung verzichten.

grummelzornärscher, trotzdem schönen Gruss

PM

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